Wie lange darf ich so fahren? - Seite 1

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  • | 10.03.2006 22:06

Hi, hatte morgen vor meinen Wagen tiefer zu legen, ich schaffe es aber die ganze Woche nicht das eintragen zu lassen, Spurvermessen könnte ich Donnerstag zu kommen, ist aber auch nicht 100%ig sicher.
Jetzt ist meine Frage, kann den Wagen morgen tiefer legen und das erst nächste Woche eintragen und vermessen lassen? Was sagt unser super Recht dazu? :)

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  • | 10.03.2006 22:08

Das Beste wäre aus meiner Sicht, dass du dir schnellstmöglich Termine zur Abnahme machst, dann solltest du keine Probleme bekommen, demnach wären das Nachweise, falls du kontrolliert wirst ;)


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  • | 10.03.2006 22:52

Naja also die Vermessung solltest Du schon mal wegen der Reifen nicht soo lange aufschieben. Da es sich um einer Veränderung am Fahrzeug handelt erlischt quasi die Betriebserlaubnis. Du darfst also eigentlich damit 0 KM fahren.

Gruß


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  • | 10.03.2006 23:09

-ruf einfach beim TÜV an und mach en termin aus. meisten sagen die eh das du kommen kannst wann du zeit hast.

-fahr so wenig wie möglich mit dem auto da die spur noch nicht eingestellt ist.

- lass dir spur erst nach der abnahme einstellen denn du weist ja noch gar nicht ob du es abgenommen bekommst und hinterher musst du vieleicht 2 mal die spur einstellen lassen und bezahlen.


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  • | 10.03.2006 23:14

Zitat:
Zitat von Pimp my Golf

- lass dir spur erst nach der abnahme einstellen denn du weist ja noch gar nicht ob du es abgenommen bekommst und hinterher musst du vieleicht 2 mal die spur einstellen lassen und bezahlen.
kein guter Tüv Prüfer sollte eine Abnahme ohne Achsmessprotokoll machen können...
Wie soll er den vorschriftsmäßigen Zustand überprüfen???


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  • | 10.03.2006 23:17

also fahren darf der so nicht, auch nicht mit termin, weil wie gesagt die be erloschen ist.

  • ~-Andre-
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  • | 10.03.2006 23:43

Zitat:
Zitat von 4ergolf
also fahren darf der so nicht, auch nicht mit termin, weil wie gesagt die be erloschen ist.
Das ist so nicht ganz richtig...wenn du einen Termin hast und angehalten wirst, sagst du den Grünen das du dann und dann dort einen Termin hast. Die rufen dann dort an und lassen sichdas bestätigen und alles ist in Ordnung...

So wars zumindest bei mir und die Firma macht das mit jedem so, da der TÜV nur an bestimmten Tagen dort erscheint!!!


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  • | 10.03.2006 23:51

@ andre:

ich mache nen termin in 4 wochen und fahre solange ohne rum. die grünen jungs will ich sehen die dich weiter fahren lassen. nochmal, mit dem einbau des fahrwerkes und ohne eintragung ist deine be erloschen, somit kein verischerungsschutz etc...

  • ~-Andre-
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  • | 10.03.2006 23:57

Ja gut, 4 Wochen ist auch übertrieben...aber 1-2 Wochen geht das ajf klar!!! Außerdem würde ich ein wenig mit dem Fahrwerk rumfahren damit es sich setzt und erst dann zur Achsvermessung fahren!!! Sonst setzt es sich nach der Vermessung und du darfst es auch nochmal vermessen lassen. Fährste halt net all zu viel und net wie n Besengter, dann passiert den Reifen auch nix....also sind 1-2 Wochen bis zum TÜV reel!!!


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  • | 11.03.2006 03:20

du kannst eigentlich so lange damit rumfahren wie willst so lange du dich nicht erwischen lässt!

ich bin 2 - 3 monate so rum gefahren, einmal wurde ich sogar angehalten aber die Bu**** haben es gar nicht geschnallt das meine kiste tiefer war!



ein bisschen glück gehört halt immer dazu.:D

  • ~Bostik
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  • | 11.03.2006 04:17

Ich fahr schon über nenhalben jahr Mit nem uneingetragenem Fahrwerk und offenem Luftfilter rum.Mich ham se auch schon in der zeit 2,3 mal angehalten.hat auch keiner gecheckt.Aber das Risiko ist eben echt groß.Ist n scheiß gefühl wenn hinter dir,neben dir,vor dir oder sonst wo die grün weißen/silbernen stehen ;) :hut:


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  • | 11.03.2006 06:38

auf sowas hätte ich keinen bock immer zu hoffen dass ich keine grünen männchen sehe, die mich ficken könnten... naja jedem das seine, lustig wirds dann wenn nen unfall passiert und es probleme mit der versicherung gibt


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  • | 11.03.2006 07:36

@ 4 er Golf: entweder so oder es halt so das du unnötige Wege zu vermeiden hast ... also kannst du nicht den glaubend machen das z.B. an der Ostsee angehalten wirst und in Bayern nen Abnahmetermin, das funkt. auch nicht.

ICh glaube Termin hin oder her .... das Auto entspricht halt noch nicht der STVZO STVO und darf somit nicht bewegt werden.


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  • | 11.03.2006 08:29

Zitat:
also fahren darf der so nicht, auch nicht mit termin, weil wie gesagt die be erloschen ist.
Nicht ganz.
Zitat:
Das ist so nicht ganz richtig...wenn du einen Termin hast und angehalten wirst, sagst du den Grünen das du dann und dann dort einen Termin hast. Die rufen dann dort an und lassen sichdas bestätigen und alles ist in Ordnung...
Auch nicht ganz.

Nach dem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis nur dann, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. ´Unverzüglich´ bedeutet, dass die nächste Fahrt nach dem Umbau direkt zum TÜV führen muss. Tut sie das nicht, dann erlischt die Betriebserlaubis.
In der Rechtsprechung werden schon mal zwei bis drei Tage Verzug toleriert. Eine Woche ist aber definitiv zu lang.

Letztendlich hängt es vom einschreitenden Polizeibeamten ab, ob er euch glaubt oder nicht. Einen Termin zu haben, könnte bei einer Kontrolle den Ausschlag geben - muss aber nicht.

Dass die Abnahme unverzüglich durchzuführen ist, weil sonst die BE erlischt, steht im übrigen auch im Teilegutachten und oft sogar auf der ersten Seite. Ich darf an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass es durchaus Sinn macht, seine Unterlagen mal zu lesen =)


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  • | 11.03.2006 22:23

Danke erstmal für die Antworten, da es heute super viel geschneit hat habe ich es eh gelassen, werde wohl bis Anfang April warten, dann mache ich meine Felgen wieder drauf und dann auch eben das Fahrwerk.
Habe da auch 1 Woche Urlaub und kann das dann alles sofort erledigen mit TÜV etc. bei dem schnee ist höher eh etwas besser ;)

Aber noch ne Frage am Rande ;p
ich habe zwar nen Gutachten von KAW aber nen Freund von mir hat das gleiche FW in seinem Auto, wird das irgendwie billiger wenn ich seienn Fahrzeugschein mit zum TÜV nehme?

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