Auto nach Verkauf abmelden?


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  • | 21.03.2006 12:31

Hallo,
Auto verkauft, Käufer möchte das Auto abholen. Bittet mich darum, es angemeldet zu lassen für die Überführung.

Ist das riskant? Wegen Versicherungsschutz?

Was ist, wenn er damit einen Unfall baut?


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


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  • | 21.03.2006 12:39

Ja ist es! Bei einem Unfall muß deine Versicherung den
geschdigten auszahlen. Also Höerstufung usw.
Du kannst Dir das erstatten dann von ihm erstatten lassen.
Wenn er das nicht freiwillig tut musst Du ihn allerdings Verklagen!
das kann erstens lange dauern und zweiten wenn nichts da ist hast
Du auch Pech!

Auch wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet stehst Du blöd da!


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  • | 21.03.2006 12:48

Na das sehe ich auch so, der will sich halt das Kurzzzeitk. sparen.
Aber da hab ich ja nix von. Und wenn er nee Erklärung unterschreibt nützt es mir auch nix, wenn der mit dem Auto ins Nirvana verschwindet und das Auto nicht abmeldet.


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  • | 21.03.2006 15:59

Ein Kumpel hat sein Auto an so eine Mietze verkauft und es selber nicht abgemeldet....

Jetzt bekam er einen Brief von der Zulassungsstelle, er solle 1200€ Strafe zahlen, weil Sie den Wagen nicht umgemeldet hatte....

Sie dagegen behauptete: "natürlich habe ich den Wagen umgemeldet... Habe doch die Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungstelle in Rheine in den Briefkasten geworfen!!!"

Warum er nun genau 1200€ zahlen muss, kann ich noch nicht genau sagen... Er hatte sich gestern nur kurz am telefon "ausgeheult"... Er muss jetzt zahlen, und die Kohle von der "netten schlauen Frau" zurückfordern...Falls die das Geld überhaupt hat...

Darum, melde den Wagen lieber ab bevor du ihn verkaufst...So biste auf der sicheren Seite...

@zulassungsfuchs

Kannst Du dir die Geschichte erklären, mit meinem Kumpel??? Kann man dagegen vorgehen??? Mein Kumpel hat schon nicht viel Geld und 1200€ ist ne Menge...

  • Catalunya
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  • | 21.03.2006 16:15

Ich habe meine Autos immer angemeldet gelassen.
Das ist kein Problem, wenn man sich einen Versicherungsbeleg unterschreiben lässt, wo der genaue Übergang zum neuen Besitzer drinsteht, also Ort--Datum--Zeit etc.

www.adac.de
da kann man sich den ganzen Krams runterladen und ausdrucken.


Die Versicherung würde ich Schadensfall den Schaden übernehmen, aber man wird nicht hochgestuft, sondern der neue Besitzer...die Daten werden an die neue Vesicherung übermittelt.

So habe ich es von meiner Verischerung bestätigt bekommen.


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  • | 21.03.2006 16:22

Zitat:
Zitat von Catalunya
Ich habe meine Autos immer angemeldet gelassen.
Das ist kein Problem, wenn man sich einen Versicherungsbeleg unterschreiben lässt, wo der genaue Übergang zum neuen Besitzer drinsteht, also Ort--Datum--Zeit etc.

Die Versicherung würde ich Schadensfall den Schaden übernehmen, aber man wird nicht hochgestuft, sondern der neue Besitzer...die Daten werden an die neue Vesicherung übermittelt.

So habe ich es von meiner Verischerung bestätigt bekommen.
Kann ich mir nicht vorstellen, das es so einfach ist. Was passiert, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug einen Banküberfall macht oder geblitzt wird oder das Auto einfach nicht ummeldet?

  • Catalunya
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  • | 21.03.2006 16:26

Zitat:
Zitat von wilber
Zitat:
Zitat von Catalunya
Ich habe meine Autos immer angemeldet gelassen.
Das ist kein Problem, wenn man sich einen Versicherungsbeleg unterschreiben lässt, wo der genaue Übergang zum neuen Besitzer drinsteht, also Ort--Datum--Zeit etc.

Die Versicherung würde ich Schadensfall den Schaden übernehmen, aber man wird nicht hochgestuft, sondern der neue Besitzer...die Daten werden an die neue Vesicherung übermittelt.

So habe ich es von meiner Verischerung bestätigt bekommen.
Kann ich mir nicht vorstellen, das es so einfach ist. Was passiert, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug einen Banküberfall macht oder geblitzt wird oder das Auto einfach nicht ummeldet?
Dann hast Du doch die Übergabebestätigung, ansonsten kannste den auch zwangsabmelden, sofern der Typ den nicht ummeldet...aber nicht jeder ist ein Verbrecher :rolleyes: Nur auf den Steuern sitzt man fest, die muss man übernehmen, für den Zeitraum

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