Strafe? Felgen nicht eingetragen.


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  • | 16.09.2006 19:31

Moin, nen Freund ist heute von der Polizei gelasert und angehalten worden, dabei ist denen aufgefallen das die Felgen nicht eingtragen sind und der Wagen mit den Felgen zu tief ist, unter 5cm. Mussten dann Winterreifen holen fahren und die vor den Augen der Polizei drauf machen. Ne Anzeige wegen nicht eingetragener Felgen hat er auch bekommen. Was gibt das für ne Strafe?
Also Stillgelegt haben sie den Wagen nicht, nur die Weiterfahrt untersagt bis die Winterreifen drauf waren.


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  • | 16.09.2006 19:49

Ich könnte mir vorstellen das das gesamte "bild" hier entscheidend sein kann....
Wenn der Wagen so tief ist frage ich mich gerade ob das Fahrwerk eingetragen ist ?


Gruß


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  • | 16.09.2006 19:59

Jap das war eingetragen, mit den Winterreifen war es ja auch ok. Die Sommerreifen haben nur son kleinen Querschnitt das er damit zu tief war. Naja es war noch mehr nicht eingetragen bzw. nicht STVO gerecht, aber da haben die nix zu gesagt, bzw. es wohl nicht gemerkt.


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  • | 16.09.2006 20:07

kannst du mal vom wagen ein foto posten damit man es sich genau vorstellen kann wie der wagen mit sommerreifen aussieht
mfg marcus


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  • | 16.09.2006 20:21

Zitat:
Zitat von 9NDriver
kannst du mal vom wagen ein foto posten damit man es sich genau vorstellen kann wie der wagen mit sommerreifen aussieht
mfg marcus
und was soll das denn bitte bringen ????


Beiträge gibts ... :rolleyes:


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  • | 16.09.2006 20:23

Also ich kann dir nen Bild per Mail schicken wenn dich das weiter bringt :) Aber hier rein setzten möchte ich nicht so gerne, ist erstens nicht mein Auto und zweitens lesen hier wohl nen paar grüne mit, will meinem Kumpel nicht mehr ärger machen als er schon hat. Also schick mir deine Mail adresse wenn du willst. Ist übrigens nen 3er BMW e36 coupe.


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  • | 16.09.2006 22:37

hatte auch mal meine felgen nicht eingetragen... freitags neu bekommen und samstags zum treffen hin... wurd natürlich angehalten ! Folge : 3 punkte 50 € und nachschulung (war damals in der probezeit) naja die mängelliste die ich bekommen hab abgearbeitet (felgen eingetragen, etc). am ende waren es dann doch nur 35 € :D

Hi!

Das kommt darauf an, ob die Felgen eintragungsfähig waren. Wenn nicht, dann liegt wohl die Gefährdungsvariante vor, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht(50 Europlus Bearbeitungsgebühr ca 25 Euro) 3 Punkte.
Normalerweise hätte man das Fahrzeug auch beschlagnahmen können um per Gutachten zu dem Entschluss zu kommen ob Erlöschen BE oder nicht. Dann wäre es richtig teuer geworden.
haben die Felgen eine ABE und er hat die Anbauvorschriften nicht beachten, ebenfalls Erlöschen BE.
Ebenfalls wenn im Teilegutachten steht, unverzüglich dem Tüv vorzuführen.

Hoffé weiitergeholfen zu haben.


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  • | 25.09.2006 12:57

Zitat:
Zitat von Krie6hofv
Jap das war eingetragen, mit den Winterreifen war es ja auch ok. Die Sommerreifen haben nur son kleinen Querschnitt das er damit zu tief war. Naja es war noch mehr nicht eingetragen bzw. nicht STVO gerecht, aber da haben die nix zu gesagt, bzw. es wohl nicht gemerkt.
dann mus ja auch der tacho gesponnen haben ... wg. zu hohen differenzen im abrollumfang ...

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