Abgemeldetes Auto: Probefahrt und Anmelden Fragen zum Ablauf


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  • | 26.09.2006 23:15

Guten Abend!

will mir morgen evtl. ne karre holen, das problem ist, dass sie abgemeldet ist!
1. Ansich würde ich gerne aber vorher ne probefahrt machen, was gibts da für möglichkeiten (also schildermäßig, sollte aber schnell gehn, weil sonst ist die karre weg...)

2. Wie läuft das mit der Zulassung dann aus? Einfach genauso anmelden wie bei ner ummeldung, oder läuft das da anders ab?

Für schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar!!

:hut:


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  • | 26.09.2006 23:34

1. eine möglilchkeit wäre es rote nummern zu nehmen, bekommste wenn du glück hast und einen kennst von nem autohaus oder halt von nem anderen der eine besitzt.

was aber auch geht is einfach morgen früh bei deiner versicherung vorbeizufahren und dir dort 5 tageskennzeichen zu holen, zu 90% kosten die dich dann nichtmal was, nur halt die schilder selbst mußt du bezahlen.

2. ganz normal halt, fahrzeugbrief,versicherungsdoppelkarte, tüv und asu beleg mitnehmen, perso nicht vergessen und deine kontodaten zwecks steuereinzugsermächtigung.


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  • | 28.09.2006 19:16

Hallo brauche mal eure hilfe!

Hab mir gestern das Auto geholt und wollte das heute zulassen gehn. Bei der Zulassung haben sie mir gesagt ich brauche den FahrzeugSCHEIN, den hab ich aber nicht mitbekommen, weil mir der typ sagte das die den für die stilllegung bei der zulassungsstelle entwertet haben, sodass nur der BRIEF da ist, den hab ich auch. In der Zulassungstelle haben sie mir gesagt das ich das NUR MIT SCHEIN zugelassen bekomme, oder den typen mitbringe um ne eidesstattliche versicherung abzugeben! Ich kann den typen aber nicht mehr erreichen, und die wohnanschrift ist auch nicht mehr aktuell/gültig! Was soll ich jetzt nur tun??

mfg
Esko


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  • | 28.09.2006 19:39

Hä? War das etwa nen Neuling in der Zulassungsstelle? Der Fahrzeugschein wird bei einer Abmeldung immer von der Zulassungsstelle einbehalten und der Fahrzeugbesitzer bekommt nur den Brief sowie das Abmeldeformular. Sonst nix.
Für eine Anmeldung ist es also unmöglich den Fahrzeugschein zu besitzen. Und ne eideststattliche Versicherung vom Vorbesitzer? Hab ich ja noch nie gehört. Hab meine Autos immer nur mit Brief, D-Karte, Tüv und Asubescheinigung und Perso angemeldet. Nichtmal den Kaufvertrag wollte jemals einer sehen.

Also geh dahin und nimm jemanden anders der da arbeitet. Zur Not beschwer dich über den vom letzten Mal.



muter bleiben...................:cool:


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  • | 28.09.2006 19:43

ja die frau meinte zu mir, das wenn es die alten papiere gewesen wären nicht das problem gewesen wär, allerdings sind das schon die neuen und somit nicht möglich, ist auch extra zum chef gegangen um nochmal nachzufragen, sie meinte muss entweder den schein haben oder den typen mitbringen! hab mir jetzt extra erstmal kurzzeitkennzeichen geholt um den vom parkplatz zu bekommen wo der heute nacht stand...

Edit:
Ach ja, sie meinte es ist deshalb nicht möglich, weil die stilllegung auf dem Schein dokumentiert ist, und deshalb wird der zwingend gebraucht!

Also was nun? Hat sie recht oder nicht? und wenn ja, wie bekomme ich das auto dennoch angemeldet, ich kann den typen ja nicht mehr erreichen!

  • MarcB
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  • | 28.09.2006 20:45

Zitat:
War das etwa nen Neuling in der Zulassungsstelle? Der Fahrzeugschein wird bei einer Abmeldung immer von der Zulassungsstelle einbehalten und der Fahrzeugbesitzer bekommt nur den Brief sowie das Abmeldeformular. Sonst nix.
Für eine Anmeldung ist es also unmöglich den Fahrzeugschein zu besitzen. Und ne eideststattliche Versicherung vom Vorbesitzer? Hab ich ja noch nie gehört.
Genau so wird es seit Einführung der Zulassungsbescheinigungen Teil I & II nicht mehr gemacht.
Beim abmelden wird die Stilllegung im Brief & Schein vermerkt, beide bekommt man wieder mit ein extra Stillegungbescheinigung wie früher gibt es nicht mehr. Bei Zulassung wird dann der Schein einbehalten und es werden die neuen Bescheinigungen Teil I & II ausgegeben. Den alten Brief kann man wenn man möchte entwertet wieder mitnehmen.

Anders sieht es natürlich aus wenn das Auto schon länger abgemeldet ist, aber dann müsste noch die alte Stilllegungsbeschinigung dabei sein. bzw hier ja schon Teil I & II die beide vorhanden sein müssen.


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  • | 28.09.2006 20:54

Ich hab nur Teil II da, und da ist nichts vermerkt das das auto abgemeldet ist! Allerdings hat die frau im pc nachgesehn und hat gesagt das das auto schon seit märz oder april abgemeldet ist, so wie der typ mir das gesagt hat!

Was nun???

:heul:


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  • | 29.09.2006 19:57

kann mir keiner helfen??:heul:

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