Auto aus Österreich zulassen in D


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  • | 10.11.2006 15:39

hi,
mein kommender Wagen hat österreichische Papiere.
Ist eine problemlose Zulassung hier in Deutschland möglich?

Wie gehe ich vor?
Erst zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle?

Gibt es wichtiges zu beachten, wer weiss was?!


Die dabei entstehenden Kosten wären natürlich auch interessant...


dank+Gruß
Drachenflug


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  • | 10.11.2006 16:01

Hallo, ich arbeite in einer Zulassungsstelle und bei uns brauchst du folgende Sachen:

# Gültigen Personalausweis,
# bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate),
# bei Firmen den Handelsregisterauszug (bei Vorlage von ausländischen Handelsregisterauszügen ist eine Übersetzung beizufügen) oder ggf. die Gewerbeanmeldung (bei Firmen in Gründung keine Zulassung auf Firmennamen möglich; Ausnahme: schriftliches Einverständnis des zuständigen Amtsgerichtes),
# Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte),
# Bescheinigung über die Abgasuntersuchung,
# Lastschrifteinzugsermächtigung / ggf. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, falls die Ausführung des Antrages durch Dritte erfolgt,
# Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes,
# Vollgutachten des TÜV (§21 StVZO),
# Original-Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war,
# ggfs. ausländische Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug zugelassen,

Gebühren bei uns:

26,60 Euro bis 42,20 Euro Grundgebühr

Hoffe, dir geholfen zu haben.


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    Motorabwürger


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  • | 10.11.2006 20:30

super, danke.
Du hast mir sehr geholfen.

Eine Frage ist bei mir noch offen,
und zwar,

könnt ihr bzw die Zulassungsstelle einen neuen Brief+Schein
ohne weiteres erstellen - reicht das Vollgutachten und der österreichische Schein vollkommen aus?

Denn man benötigt ja viele Daten. Die ganzen Schlüsselnummer und übrigen Angaben.
Ermittelt die etwa der Tüv mit dem Vollgutachten?


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  • | 10.11.2006 20:55

Die Daten aus dem TÜV-Gutachten, AU-Bescheinigung, KBA-Bescheinigung und ggf. den alten Ösi-Papieren werden für die neuen Zulassungsbescheinigungen I und II übernommen, d. h. beides wird von der zuständigen Zulassungsstelle neu ausgestellt. Die Ösi-Papiere werden eingezogen und wieder nach Österreich geschickt.


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    Motorabwürger


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  • | 11.11.2006 17:15

okay.

Wo beantrage ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Wie siehts aus mit Zoll bei der Einfuhr des Wagens?
Muss ich die Einfuhr melden?


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  • | 11.11.2006 18:25

Soweit ich weiß, bekommst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim TÜV, würde aber besser nochmal nachfragen....das mit dem Zoll weiß ich net.


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    Motorabwürger


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  • | 19.11.2006 18:58

da fällt mir noch eine wichtige Frage ein,

würde ich Überführungkennzeichen hier in D kriegen wenn ich
die Kopie des Österreichischen Wagens vorzeige ?

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