Frage bezüglich Miete


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  • | 09.01.2007 13:01

Habe hier mal ne Frage ....kennt sich jemand mit Mietrecht aus ??
Was ist im fall wenn der Vermieter vergisst die miete vom konto abzubuchen ??
Wie lange kann er die noch offene Miete einfordern ??
Weiss das jemand ?
Thx für hilfe


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  • | 09.01.2007 13:19

Also ein ausgewiesener Experte im Mietrecht bin ich nun nicht, aber ich halte es für wahrscheinlich das die ganz normalen Verjährungsfristen gelten.

Diese beträgt im moment im Regelfall 3 Jahre. Die gesetzlichen Verjährungsfristen findest du im BGB, Buch 1, Abschnitt 5, das weis ich noch, aber frag mich nicht nach den Paragraphen.

Die Frist beginnt in der Regel mit dem 31.12 des Jahres zu beginnen, in dem eine Schuld entstanden ist.

MFG

HAIDUK

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  • | 09.01.2007 13:19

Schau mal hier, evtl. findest du deine Antwort ;)

http://www.vermieter-forum.com/


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  • | 09.01.2007 14:39

Mal ne Frage :D

Hat dein Vermieter das jetzt vergessen und du willst wissen, ob du ohne Miete davon kommst? :D

Oder hast dudas mal gedacht und dein Vermieter will JETZT doch das Geld?

Interessiert mich nur mal so :D

Sein Vermieter bucht das Geld immer automatisch von seinem Konto ab...und er ist schon seit ein paar Tagen überfällig...

Hab ihm geraten, den mal anzurufen und zu fragen, warum :)..kann ja auch irgendwas passiert sein....weiss man ja nicht...

Nicht das er es doch vergessen hat und Niko nächsten Monat 2 mal Miete zahlen muss...das läppert sich dann doch schon.

Und ob der Vermieter das einfach so machen darf, is auch fraglich.


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  • | 09.01.2007 15:09

Ich kenn mich auch nicht unbedingt so gut aus, aber der Vermieter kann die Miete nicht einfach so abbuchen....

Entweder man überweisst jeden Monat immer wieder oder man richtet ein Dauerauftrag bei der Bank ein.... Und die Normale Verjährfrist ist 3 Jahre... Wenn der Vermieter innerhalb diese 3 Jahre keinen Anspruch auf sein Geld erhebt, bist Du fein raus... Aber es würde schon reichen, das du Ihm innerhalb dieser 3 Jahre mal gesagt hast, ich überweiss dir das Geld und schon musst Du fleissig nachzahlen...


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  • | 09.01.2007 16:10

Zitat:
Zitat von W8
Ich kenn mich auch nicht unbedingt so gut aus, aber der Vermieter kann die Miete nicht einfach so abbuchen....

Entweder man überweisst jeden Monat immer wieder oder man richtet ein Dauerauftrag bei der Bank ein....
das war ja gar nicht die frage. natürlich kann der mieter dem vermieter eine einzugsermächtigung erteilen. wenn sich beide einig darüber sind ist das ja kein problem.
weiterhin gelten im mietrecht die regelmäßigen verjährungsfristen.
d.h. 3 jahre wenn der vermieter keinen titel (z.b. durch nicht widersprochenen mahnbescheid oder durch ein rechtskräftiges urteil) erlangt hat.

max


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  • | 09.01.2007 18:13

Zitat:
Zitat von Polo-Bunny
Sein Vermieter bucht das Geld immer automatisch von seinem Konto ab...und er ist schon seit ein paar Tagen überfällig...
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das der Vermieter jeden Monat zur Bank dackelt und denen sagt das die dann jetzt mal bitte die Miete abbuchen. Das wird doch bestimmt automatisch von der Bank geregelt, oder ? Von daher würd ich mal eher darauf tippen das die Bank etwas hinterherhängt, kann ja grade beim Jahreswechsel mit den ganzen Feiertagen vielleicht mal passieren...


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  • | 09.01.2007 19:54

Zitat:
Zitat von Corri
Zitat:
Zitat von Polo-Bunny
Sein Vermieter bucht das Geld immer automatisch von seinem Konto ab...und er ist schon seit ein paar Tagen überfällig...
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das der Vermieter jeden Monat zur Bank dackelt und denen sagt das die dann jetzt mal bitte die Miete abbuchen. Das wird doch bestimmt automatisch von der Bank geregelt, oder ? Von daher würd ich mal eher darauf tippen das die Bank etwas hinterherhängt, kann ja grade beim Jahreswechsel mit den ganzen Feiertagen vielleicht mal passieren...
Der muss doch garnicht zur Bank gehen!

Wenn der Vermieter das über Lastschriftverfahren macht, geht das genau wie ein Dauerauftrag, blos das die Beträge sich verändern können! Wenn es eine Mieterhöhung z.b. gibt, wird vom Vermieter der neue Betrag angegeben und dann wird halt der Betrag abgebucht!

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  • | 09.01.2007 21:18

Jep Soqweit richtig nur Niko wenn z.b. das Konto nicht gedeckt ist kann es sein das deine Bank die Lastschrift nicht zulässt.

Am besten vermieter anrufen und klären ist die einfachste möglichkeit sonst hat der vermieter zeit für 3 Jahre inkl. zinsen wenn Du es verschuldet hast ansonsten kann er nur die Miete verlangen für die zeit die nicht abgebucht wurde....
(Laut meinem Vermieter)


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  • | 10.01.2007 10:27

ja habe gestern meinen vermieter angerufen aber der weisss von nix ....
hab jja erst gedacht wegen weihnachten eine miete umsonst aber ???
ich lass das geld jetzt auffem konto und warte ab bis nächsten monat ...
thx für die hilfe ......:hut:


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  • | 10.01.2007 11:30

Würde einfach abwarten. Entweder bucht er das Geld noch ab und wenn nicht, haste halt Schwein gehabt.

Gehe aber mal davon aus, dass er das noch merken wird. Ansonsten isses nen schlechter Vermieter ;)


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  • | 10.01.2007 14:34

Also die Lastschriftabbuchungen gehen klar automatisch von der Bank. Da muss der nicht hinrennen. Wenn dein Konto nicht gedeckt ist, geht die Abbuchung nicht durch. In dem Fall fallen auch noch Gebühren an, die die Bank erhebt. Außerdem wird dein Vermieter schriftlich benachrichtigt über die zurückgekommene Lastschrift, also wird er das merken.
Sollte bei der Bank deines Vermieters ein Serverausfall oder ähnliches Schuld sein, wird der Betrag noch abgebucht werden in den nächsten Tagen.

Normalerweise verbummelt keine Bank eine Lastschrift.

Alles in Allem wirst du klar die Miete bezahlen müssen!!


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  • | 10.01.2007 18:27

Leg das Geld gut wech, falser es nachfordert, wenn nicht hast du dann nach der Verjährung ne schöne Summe für dich.:hut:

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