6 Punkte vor Autolappen, wann sind die Punkte weg? - Seite 1

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  • | 09.01.2007 21:53

Hallo Freunde.

Wurde mit 17 Jahren, einen Monat vor meinem Autolappen mit dem Roller von der Polizei erwischt.

Hatte da nur einen Mofalappen und der Roller ist laut Gericht 88 gefahren.

Ich bekam 6 Punkte und 200€ Bußgeld.

Nun meine Frage:

Wie lange geht das bis die Punkte komplett weg sind, natürlich ohne weitere Verkehrsdelikte? 2 jahre oder 5 Jahre? Oder etwa noch länger?


Nun noch eine andere Frage. Habe mir ein Quad angeschafft. Das Quad neu und original. Es wurden keinerlei Veränderungen vorgenommen.

Das Quad fährt ca 90 kmh. In den Fahrzeugpapieren steht als Höchstgeschwindigkeit 60 kmh.

Was kann passieren, wenn mich die Polizei anhält? Ich meine ich habe ja nichts dran gemacht, es fährt eben so schnell.

Also, warte auf eure Antworten.

Vielen Dank.


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  • | 09.01.2007 22:00

was wolnse machen is flasch vorgegeben

vllt geht auch tacho falsch

ich mein in den papiern meines golf stant damals auch drinne 168kmh laut tacho machte der 203 (bergab) auf der graden über 190

aber glaub kaum das der das wirklich geschaft hatt eher tacho falsch

glaub nicht das die da viel machen fahr halt nicht zu schnell inner stat und auserorts is ja merh erlaubt wende keine scheiße baust und nich auffälst hält dich dann auch keiner an weisl ja sone schneln quads gibt

mfg danny


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  • | 09.01.2007 22:34

das problem beim roller ist ja, dass die nur 50 fahren dürfen oder deine fahrerlaubnis nur für fahrzeug mit dieser maximal-geschwindigkeit gilt (irgendwie so, nagelt mich nicht auf den genauen wortlaut fest).

beim auto gibt es ja keinen mehrstufigen führerschein (nach dem motto: bis 140, bis 200, unbeschränkt), da ist es natürlich auch egal, ob du (angeblich) mehr als die eingetragene höchstgeschwindigkeit fährst, solange es keine geschwindigkeitsbeschränkung an der strecke gibt...


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  • | 09.01.2007 22:39

erstmal: punkte erlöschen nach 2 jahren! aber nur wenn du dir innerhalb dieser 2 jahre keine neuen punkte eingehandelt hast! ansonsten fängst du ab dem tag wieder von vorne an.


wenn das quad wirklich original is, was ja der fall sein dürfte wenn du das beim händler gekauft hast, dann kann man dir theoretisch gesehen nichts vorwerfen. weiß aber nicht wie das nachher rechtlich is wenn du damit dann auch wirklich so schnell fährst, allein aus versicherungstechnischen gründen.


würd mal vorsichtig beim händler anfragen ob vielleicht einfach nur das tacho nicht stimmt oder die sich vielleicht sogar nur bei der eintragung der vmax verhauen haben!?


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  • | 09.01.2007 22:42

Wie hast du denn die Geschwindigkeit deines Quads gemessen ?


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  • | 09.01.2007 22:44

würde auch mal den tacho kontrollieren lassen... kann mir nicht vorstellen das das ding 50% schneller wie original angegeben fährt bzw. mit so einer heftigen tachoabweichung würde ich mich nicht zufrieden geben:rolleyes:

sag mal welches quad-modell du hast...


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  • | 09.01.2007 22:51

@Jacko

Hier mal der dazugehörige Paragraph:

Zitat:
§ 29 StVG
Tilgung der Eintragungen

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

1. zwei Jahre
----------bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2. fünf Jahre
----------a)bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuches und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,

----------b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,

----------c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

3. zehn Jahre
----------in allen übrigen Fällen.

Eintragungen über Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 werden getilgt, wenn dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sonst erfolgt eine Tilgung bei den Maßnahmen nach § 2a ein Jahr nach Ablauf der Probezeit und bei Maßnahmen nach § 4 dann, wenn die letzte mit Punkten bewertete Eintragung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit getilgt ist. Verkürzungen der Tilgungsfristen nach Absatz 1 können durch Rechtsverordnung gemäß § 30c Abs. 1 Nr. 2 zugelassen werden, wenn die eingetragene Entscheidung auf körperlichen oder geistigen Mängeln oder fehlender Befähigung beruht.
Wenn du rechtskräftig von einem Gericht verurteilt wurdest, dann lies mal das Urteil durch. Dort sollte erwähnt sein ob bei dir § 29 StVG (1) 2a bei dir greift.

MFG

HAIDUK

und das ist verdammt schwer 2 Jahre nix anzustellen.. Ich habs bis jez noch nie geschafft :((


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  • | 09.01.2007 22:55

hi...


also nach 2jahren wenn du dir nich wieder was zu schulden kommen lässt sind die pointz wech...


schätze mal der tacho des quads stimmt net ganz.. aber fahr inne city 50 und feddig.. dann fällste auch net auf.. und wenns dich halt stört lääste dass ding drosseln auf 60km/h


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  • | 09.01.2007 23:16

Nabend Leutz.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

also es geht noch ca 6 Monate, dann sind 2 Jahre rum. Ich hab bislang noch keine anderen Verkehrsdelikte, also bin ich mal guter Hoffnung.

Zum Quad: Es ist ein Eagle.

Habe mit 2 Autos gemessen, hatte ne Abweichung von 4 km/h.

Also bin nicht der Einzige mit so einem "Problem". Kenne aus einem anderen Forum noch zwei Lute mit dem selben Quad und der selben Sache.

Nein, drosseln lassen will ich den nicht. Versicherungstechnisch sollte das kein Problem sein, will den als Auto anmelden.

Ich könnte doch die papiere ändern lassen oder? Also auf 90 km/h dann. Das müsste doch bestimmt gehen.

MFG Jacko


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  • | 09.01.2007 23:18

fragt sich dann nur ob die bremse ausreichend is!?

aber mal ne andere frage: hast du überhaupt bereits deinen führerschein!? bekommt man bei sowas nicht ne sprerre wenn man noch keinen hat, auch wenns nur noch ne woche gedauert hätte!?


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  • | 09.01.2007 23:32

Jap, hab den Lappen seit Ausgust 2005.

Gerichtstermin war ca ne Woche früher.

Hatte wohl Glück gehabt, hatte keine Sperre und nix. Selbst meinen Fahrlehrer hatte es gewundert.

Naja, lag wohl an den Polizisten und ihrem Protokoll, die waren echt korrekt die Männer. Die Richterin war auch kein Unmensch. Von daher.

Naja, die wollt mir zuerst 40 Sozialstunden aufbrummen aber da ich da grad in Ausbildung war, ging das schlecht, dann hat sie eben 200€ draus gemacht.

Zu den Bremsen. Ja, das Quad ist eigentlich auch für mehr als 60 kmh ausgelegt. Hat 200 ccm. Die fahren selten unter 70 kmh.

http://cgi.ebay.de/QUAD-ATV-200-cc-..1QQcmdZViewItem

das ist das Selbe. Auch vom selben Händler.


MFG Jacko


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  • | 09.01.2007 23:35

Zitat:
Zitat von dark_reserved
was wolnse machen is flasch vorgegeben

vllt geht auch tacho falsch

ich mein in den papiern meines golf stant damals auch drinne 168kmh laut tacho machte der 203 (bergab) auf der graden über 190

aber glaub kaum das der das wirklich geschaft hatt eher tacho falsch

glaub nicht das die da viel machen fahr halt nicht zu schnell inner stat und auserorts is ja merh erlaubt wende keine scheiße baust und nich auffälst hält dich dann auch keiner an weisl ja sone schneln quads gibt

mfg danny
hast du getrunken bevor du das verfasst hast? :D

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  • | 10.01.2007 02:50

Zitat:
Zitat von dark_reserved
was wolnse machen is flasch vorgegeben

vllt geht auch tacho falsch

ich mein in den papiern meines golf stant damals auch drinne 168kmh laut tacho machte der 203 (bergab) auf der graden über 190

aber glaub kaum das der das wirklich geschaft hatt eher tacho falsch

glaub nicht das die da viel machen fahr halt nicht zu schnell inner stat und auserorts is ja merh erlaubt wende keine scheiße baust und nich auffälst hält dich dann auch keiner an weisl ja sone schneln quads gibt

mfg danny
DAS ist PISA :D!


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  • | 10.01.2007 05:20

Zitat:
also es geht noch ca 6 Monate, dann sind 2 Jahre rum. Ich hab bislang noch keine anderen Verkehrsdelikte, also bin ich mal guter Hoffnung.
Mit zwei Jahren kommst du aber nicht hin. Bei Straftaten beträgt die Frist in deinem Fall 5 Jahre.

Zitat:
wenn das quad wirklich original is, was ja der fall sein dürfte wenn du das beim händler gekauft hast, dann kann man dir theoretisch gesehen nichts vorwerfen.
Der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer sind für den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

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