Fehler vom Straßenverkehrsamt - Seite 1

Seiten: 212>

  • Nickpage von BladeGTI anzeigen BladeGTI



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von BladeGTI anzeigen BladeGTI



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 07.02.2007 21:52

Hi Leute...

Habe heute meinen neuen EU-Führerschein bekommen (benötige ich für eine Fahrerkarte).
Laut meines neuen Führerscheines darf ich Klasse A (Motorrad offen) und Klasse CE (LKW über 7,5 to ) fahren,obwohl ich diese Klassen niemals gemacht habe.

Hatte vorher noch den alten Führerschein mit den Klassen 1B,3,4,5.

Nun meine Fragen: Soll ich mich jetzt freuen das ich LKW und große Motorräder fahren darf oder muß ich diesen Fehler melden ?

Hatte sowieso vor den Motorrad-Lappen zu machen....aber nun habe ich ihn halt.....:applaus:

Prüft die Polizei bei einer Kontrolle, ob ich die auf meinen EU-Führerschein stehende Klassen überhaupt fahren darf ?


  • Nickpage von VWSilberpfeil anzeigen VWSilberpfeil



    Happymeal-Esser


    426 Beiträge
    Kennzeichen: H
  • | 07.02.2007 21:56

das ist ne gute frage
ich wüßte auch nich was ich da machen würde


  • Nickpage von straubinger anzeigen straubinger



    Pagen-Freak


    373 Beiträge
    Kennzeichen: OS-
  • | 07.02.2007 21:59

du darf nicht fahren!Du hast zwar jetzt in deinen Führerschein BCE und A stehen.
Aber du besitzt nicht die Fahrerlaubnis! Also ein ein Kontrolle kann es auffallen aber spätens bei einen Unfall!

Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland

Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp, die Fahrzeugklasse, gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen (Fahrerlaubnisklasse).

Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

:D

geht noch weiter.....

Das Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutet nach deutschem Recht: „Unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.“[4], also das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als „ein Fahrzeug lenken“ bezeichnet wird. Dieses Führen bedarf einer Genehmigung seitens einer Behörde. In der erweiterten Rechtsprechung umfasst der Begriff, das Fahrzeug in betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Umdrehen des Zündschlüssels und Starten des Motors) oder das Abschleppen, Anschieben und Anschleppen, nicht aber etwa das reine Steuern beim Schieben oder das Sitzen im Fahrzeug ohne laufenden Motor.

Die Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht an den Besitz des Führerschein gebunden: Er ist der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Er ist aber beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen.

Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein aber während der Fahrt nicht bei sich trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit („Fahren ohne Führerschein“).
Wer einen Führerschein besitzt, nicht aber die dazu gehörige Fahrerlaubnis (z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis), begeht beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“) und muss mit weitaus höheren Strafen rechnen.
Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, aber keinen Führerschein, muss damit rechnen, dass sich die Feststellung der Fahrerlaubnis zeitaufwändig gestaltet.

[b][b]


  • Nickpage von BladeGTI anzeigen BladeGTI



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von BladeGTI anzeigen BladeGTI



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 07.02.2007 22:03

Also wenn die mir ausversehen nur 1 Klasse gutschreiben...ist es halt passiert,aber gleich 2 Klassen mehr ist schon merkwürdig....entweder ne dumme Tipse oder die haben mich echt mit diesen Klassen in ihren Computer eingetragen...ich wüßte auch nicht wie man das einfach so rausbekommt....


  • Nickpage von Olympus anzeigen Olympus


    Zufahrtdichtparker


    1069 Beiträge
    Kennzeichen: X

  • Nickpage von Olympus anzeigen Olympus


    Zufahrtdichtparker


    1069 Beiträge
    Kennzeichen: X
  • | 07.02.2007 22:05

das passiert den oft^^ war bei meinem bruder auf übergangsführerschein auch^^


  • Nickpage von Outlaw anzeigen Outlaw


    Seitenstreifen Parker


    471 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von Outlaw anzeigen Outlaw


    Seitenstreifen Parker


    471 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 07.02.2007 23:01

Vielleicht hilft ja das
http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umschreibg.html

Google ist dein Freund


  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU

  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU
  • | 07.02.2007 23:30

Zitat:
Zitat von Olympus
das passiert den oft^^ war bei meinem bruder auf übergangsführerschein auch^^
Jau hatte ich auch, bei mir wars BE.


  • Nickpage von W8 anzeigen W8


    Ameisenkiller


    780 Beiträge
    Kennzeichen: CB

  • Nickpage von W8 anzeigen W8


    Ameisenkiller


    780 Beiträge
    Kennzeichen: CB
  • | 08.02.2007 11:11

Ich würde schnellstens den Führerschein tauschen gehen... Da du nie die Prüfungen für die falschen Führerscheinklassen abgelegt hast, würde ich soagr behaupten das der Führerschein ansich grad ungültig ist....

Ich würde wiegesagt auf Nummer sicher gehen und die Sache klarstellen... Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat!!!!

Zitat:
Zitat von straubinger
du darf nicht fahren!Du hast zwar jetzt in deinen Führerschein BCE und A stehen.
Aber du besitzt nicht die Fahrerlaubnis! Also ein ein Kontrolle kann es auffallen aber spätens bei einen Unfall!

Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland

Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp, die Fahrzeugklasse, gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen (Fahrerlaubnisklasse).

@ Straubinger, du hast doch auch nur BSE *Lachweg*
Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

:D

geht noch weiter.....

Das Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutet nach deutschem Recht: „Unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.“[4], also das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als „ein Fahrzeug lenken“ bezeichnet wird. Dieses Führen bedarf einer Genehmigung seitens einer Behörde. In der erweiterten Rechtsprechung umfasst der Begriff, das Fahrzeug in betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Umdrehen des Zündschlüssels und Starten des Motors) oder das Abschleppen, Anschieben und Anschleppen, nicht aber etwa das reine Steuern beim Schieben oder das Sitzen im Fahrzeug ohne laufenden Motor.

Die Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht an den Besitz des Führerschein gebunden: Er ist der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Er ist aber beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen.

Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein aber während der Fahrt nicht bei sich trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit („Fahren ohne Führerschein“).
Wer einen Führerschein besitzt, nicht aber die dazu gehörige Fahrerlaubnis (z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis), begeht beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“) und muss mit weitaus höheren Strafen rechnen.
Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, aber keinen Führerschein, muss damit rechnen, dass sich die Feststellung der Fahrerlaubnis zeitaufwändig gestaltet.

[b][b]
:D


  • Nickpage von TomTom anzeigen TomTom


    Happymeal-Esser


    393 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von TomTom anzeigen TomTom


    Happymeal-Esser


    393 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 08.02.2007 14:37

no risk no fun probiers halt aus.....:D


  • Nickpage von Steini-GTI16V anzeigen Steini-GTI16V


    Pagen-Fan


    264 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 08.02.2007 14:55

Scheiss drauf ich würd mir erstmal ne R1 kaufen und n 40 Tonner, dann gehts ab,,wenn die so blöd sind,,,
(:boese:wieso passiert mir sowas nicht:boese:)


  • Nickpage von Fetti_Passat_B3 anzeigen Fetti_Passat_B3



    Fast+Furious Regie


    1673 Beiträge
    Kennzeichen: SDL
  • | 08.02.2007 15:36

Zitat:
Zitat von W8
Ich würde schnellstens den Führerschein tauschen gehen... Da du nie die Prüfungen für die falschen Führerscheinklassen abgelegt hast, würde ich soagr behaupten das der Führerschein ansich grad ungültig ist....

Ich würde wiegesagt auf Nummer sicher gehen und die Sache klarstellen... Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat!!!!
Würde das auch melden!

Denn,wenn das rauskommt,und DU hasts NICH gemeldet isses n Straftatbestand


  • Nickpage von 450SEL6.9 anzeigen 450SEL6.9


    Abgasjunkie


    213 Beiträge
    Kennzeichen: B

  • Nickpage von 450SEL6.9 anzeigen 450SEL6.9


    Abgasjunkie


    213 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 08.02.2007 18:23

Typisch deutsch, mach dir nicht ins hemd, meld dich auf keinen Fall irgendwo freiwillig und sei froh das du sowas hast, in der praxis wirste eh selten mal mehr als nen 7,5 tonner fahren usw, ausserdem stehts im computer beim strassenverkehrsamt auch so drin, daher keine bange vor der nächsten kontrolle.
:D

  • xxx
    Gast
  • xxx
    Gast
  • | 08.02.2007 18:27

kann man anfragen ob diese und jene person einen führerschein besitzt?
(zB wenn ich als Unternehmer meinem Monteur den Firmenwagen geben will)??
dann müssten sie ja im PC nachsehen. könntest dich als jemand anders ausgeben und diese info einholen. wenn auch im system diese kategorien registriert sind würd ich da nichts unternehmen, wenn die so dämlich sind, selber schuld.
musst ja nicht gerade mit nem LKW durch die city heizen.............

  • MarcB
    Gast
  • MarcB
    Gast
  • | 08.02.2007 21:22

Hallo , wenn hinter der Klasse CE in der rechten Spalte unter 12. noch die Schlüsselzahl 79 steht dann ist es richtig. Weil dann der Bestandschutz für die alte Klasse 3 gilt. Link zu Schlüsselzahlen Klasse A dürfte natürlich nicht so eingerragen werden.

Seiten: 212>

Deinen Freunden empfehlen