Frage an die Rechtsbteilung


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  • | 16.02.2007 00:42

Hallo Leute


Ich stell die Frage mal hier da einige von euch ja ziemlich gut auskennen und ich ehrlich gesagt nicht weiter weiss.....

Also letztes Jahr im September hat man mich leider auf der Bahn gefilmt bin wohl ein bisschen zu dicht aufgefahren..... das Ergenbis habe ich im Januar bekommen 4 Punkte und 150 Euro Strafe....
Jetzt hat man mich gestern leider in einer Ortschaft wo ich dachte das dort 70war geblitzt das dumme is da war 50 :-( Is ne B Strasse die durch nen 800 Seelen Kaff führt naja ich seh den Blitzer schau auf den Tacho und dachte gut 75 kann dir nichts passieren.... und dann ping blitzt es wie wild aus dem Kasten da.... Naja scheisse war wohl nicht mein Tag gestern,.....

Jetzt die Frage was bekomme ich wohl für ne Strafe????
Wegen dem zu dicht auffahren hat das nachfolgen weil man sollte ja 2 Jahre sich nichts zu schulden lassen kommen... Hat bei mir leider nicht ganz geklappt....

Was meint ihr is der Lappen wech???

Für eure Antworten wäre ich euch dankbar


Mfg
tomtom


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  • | 16.02.2007 00:59

Ich nehme mal an, dass du noch nicht 75 Jahre alt bist, wie es in deinem Profil steht. Ich gehe aber auch davon aus, dass du deine Probezeit schon hinter dir hast. Und ferner, dass du bislang nur die 4 Punkte hast. Außerdem, dass dein Abstandsverstoß nur mit Abstand zu tun hatte und du nicht gleichzeitig schneller als erlaubt gefahren bist.

Wenn das alles so ist....

...kommt es darauf an, ob du nach Toleranzabzug (3 km/h) bis 20 km/h oder mehr zu schnell warst. Bis 20 km/h gibt es eine Verwarnung von 35 €, das war´s. Darüber wird es 50 € teuer, kostet zusätzlich Gebühren und gibt einen Punkt. Das hat nur zur Folge, dass du dann 5 Punkte hast und für ALLE Punkte eine neue Zweijahresfrist gilt, die am Tag des Geschwindigkeitsverstoßes beginnt.

Der Lappen ist dann sicher noch nicht weg.


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  • | 16.02.2007 01:07

puhhh da fällt mir ja ein Stein vom herzen.... Mhhh danke na ich bin 25 und schon lange aus der Probezeit raus hab mir auch sonst nie was zu schulden kommen lassen aber im letzten halben Jahr hab ich wohl n bissel Pech.....

danke für die schnelle Antwort

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Folgen bei Erreichen eines bestimmten Punktestandes.

8 - 13 Punkte Verwarnung Bei Erreichen von 8 Punkten spricht die Verwaltungsbehörde eine schriftliche, gebührenpflichtige Verwarnung aus. Zugleich gibt die Verwaltungsbehörde einen Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten ein Punkterabatt von 4 Punkten gewährt, bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkten erlassen.

Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nur einmal möglich.
14 - 17 Punkte Aufbauseminar und Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung Bei Erreichen von 14 aber nicht mehr als 17 Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Teilnahme muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Ein Punkterabatt wird für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht gewährt.

Kommt der Betroffene der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach, hat die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Neuerteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Hat der Betroffenen in den letzten 5 Jahren an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt.

Zugleich werden alle Betroffenen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und darüber unterrichtet, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Bei einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt, wenn zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen wurde.

18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis


Bei Erreichen von 18 Punkten geht das Gesetz von der Vermutung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aus und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Wer sich auf einen Schlag 18 Punkte fängt, ohne zuvor das Punktesystem (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung) in Anspruch nehmen zu können, wird so gestellt als wenn er 17 Punkte hätte. Sein Punktestand wird auf 17 reduziert, damit der Betroffene die Möglichkeit erhält, in den Genuss des Punkterabatts zu kommen.

Keine Verwarnung oder Information Erreicht oder überschreitet jemand 14 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde verwarnt und auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen worden zu sein oder erreicht er gar 18 und mehr Punkte ohne einen Hinweis, so wird sein Punktestand auf 13 reduziert.

Ein Punkterabatt wird nur einmal innerhalb von fünf Jahren gewährt.



Bitte sehr ich hoffe das hilft dir weiter!!!:)

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