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Zitat: Mich würde wie immer mal die Rechtliche Lage interesieren. Zitat von 36 Ja,ja .......Das Paradoxe ist doch, das wie hier schon beschrieben wurde .Der bestellte Gutachter z.B der Dekra, die vorgenommenen Eintragungen für falsch erklären kann und nachher ein neue bestellter Gutachter vom TÜV alles für ordnungsmäßig befindet. Oder andersrum .Das finde ist doch die eigendliche Sauerei, man hat mit seinen teuer bezahlten Eintragungen keinerlei Rechtsscherheit! Der Verlierer ist immer der Tuner, es gibt fast keine Möglichkeit dieser Spierale von Kosten aus dem Weg zu gehen.Ich finde da müßte es eine 100% Sicherheit für alle Autofahrer geben,so kann und darf es nicht weiter gehen! Ich meine, die stehen da doch mit Ihren Namen für ob alles okay ist oder nicht. Das mit den Tüv prüfern ist ja sowieso das Geilste. Ich finde, wenn etwas eingetragen ist, dann sollte doch auch alles okay sein oder nicht. Klar gibt es Idioten die nach der Eintragen etwas ändern, aber danach geht es ja nicht. Wegen meiner sollten getunte Autos alle 6 Monate einmal zum TÜV holen, wenn alles okay ist dann soll man aus sicht der b...... doch einfach mal ruhig sein. Die sollen sich leiber um die alten Gammelautos kümmern die auf den Straßen rumfahren. ZU NIGHTFLY: Was bedeutet Unverzüglich ?! Ist wenn man es drauf anlegt, ein dehhhnbarer Begriff Ich würde sagen inenrhalb der nächsten 1-3 Werktage. Naja.. aber 10 Euro für nen neuen schein müsten drin stecken. Sollte man zu lange warten, kann ich mir vorstellen das es Stress gibt. |
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Ja das Gutachten ist da, dass der TÜV alles abgenommen hat. Nur auf dem steht halt, das ich unverzügl zum Strassenverkehrsamt soll, um die Sachen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Ich schaffe es leider erst am Fr. zum Amt, jetzt ist halt die Frage ob mir die Polizei was kann wenn ich eben nicht unverzügl zum Strassenverkehrsamt fahre. TÜV hat ja alles abgenommen. |
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lt. Aussage eines Herrn beim Straßenverkerhsamtes in Osnabrück. Muss man sofort dahin kommen, da sonst kein Schutz mehr exestiert, dieser wird nur mit Eintragung im schein gültig. |
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Doch, das gibt es. Lasst mal das mit dem Versicherngsschutz weg, das ist in jedem Fall Humbug. |
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hmmmm.... |
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Dann bin ich ja beruhigt.. Danke |
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Also das mit der "nächsten Gelegenheit" kenne ich auch wohl...was bei mir so. max 14Tage sein sollten. |
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da stand aber "unverzüglich" |
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Hallo, |
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Warten was der Bericht macht! |
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mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz) |
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Zitat: Wenn mir der Prüfer, welche mir das darmals abgenommen hat, so kommen würde hmmm... Dan würde ich den Anzeigen. Zitat von .:Querulant:. mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz)Wofür gibt es Rechtsschutz ! Oder hat man da kein Erfolg ?! |
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Wenn du alles eingetragen bekommen hast vom Tüv und es ist alles ok und ordnungsgemäß dann bekommst du dein Auto wieder!!! Bekommst eine Ausfallentschädigung gezahlt, bekommst also die tage des ausfalls erstattet evtl. kosten für zug oder bahn!! Tüv Plakette und den ganzen Papierkram auch!!! |
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Zitat: keine aussicht auf erfolg! das fahrweerk war mit einer tieferlegung von 60/40 angegeben, durch die anderen reifen kam nochmal ein cm hinzu, naja dann ist im schein auch immer eine komische höhe eingetragen und wenn man von der ausgeht war er 120mm tiefer! wenn dan im schein steht "tiefergelegt mit federn NR... 60mmVA und 40mHA" dann muss das auch so sein! wars es aber nicht! und gesackt war er auch nicht! ch hatte die 5,5cm am katt gemessen brvor ich zum tüv bin und die hatta hinterher noch gehabt. an der schwellerkante waren es 7,5cm beim einbau und beimn ausbau ebenfalls. kannste nur nicht beweisen!
Zitat von GIMP Zitat: Wenn mir der Prüfer, welche mir das darmals abgenommen hat, so kommen würde hmmm... Dan würde ich den Anzeigen. Zitat von .:Querulant:. mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz)Wofür gibt es Rechtsschutz ! Oder hat man da kein Erfolg ?! |
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