stilllegung meines autos ! - Seite 3

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  • | 10.04.2007 10:31

Zitat:
Zitat von 36
Ja,ja .......
Das Paradoxe ist doch, das wie hier schon beschrieben wurde .Der bestellte Gutachter z.B der Dekra, die vorgenommenen Eintragungen für falsch erklären kann und nachher ein neue bestellter Gutachter vom TÜV alles für ordnungsmäßig befindet. Oder andersrum .Das finde ist doch die eigendliche Sauerei, man hat mit seinen teuer bezahlten Eintragungen keinerlei Rechtsscherheit!
Der Verlierer ist immer der Tuner, es gibt fast keine Möglichkeit dieser Spierale von Kosten aus dem Weg zu gehen.Ich finde da müßte es eine 100% Sicherheit für alle Autofahrer geben,so kann und darf es nicht weiter gehen!
Mich würde wie immer mal die Rechtliche Lage interesieren.
Ich meine, die stehen da doch mit Ihren Namen für ob alles okay ist oder nicht. Das mit den Tüv prüfern ist ja sowieso das Geilste.
Ich finde, wenn etwas eingetragen ist, dann sollte doch auch alles okay sein oder nicht. Klar gibt es Idioten die nach der Eintragen etwas ändern, aber danach geht es ja nicht. Wegen meiner sollten getunte Autos alle 6 Monate einmal zum TÜV holen, wenn alles okay ist dann soll man aus sicht der b...... doch einfach mal ruhig sein. Die sollen sich leiber um die alten Gammelautos kümmern die auf den Straßen rumfahren.



ZU NIGHTFLY:
Was bedeutet Unverzüglich ?! Ist wenn man es drauf anlegt, ein dehhhnbarer Begriff =) Ich würde sagen inenrhalb der nächsten 1-3 Werktage.
Naja.. aber 10 Euro für nen neuen schein müsten drin stecken.
Sollte man zu lange warten, kann ich mir vorstellen das es Stress gibt.


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  • | 10.04.2007 10:35

Ja das Gutachten ist da, dass der TÜV alles abgenommen hat. Nur auf dem steht halt, das ich unverzügl zum Strassenverkehrsamt soll, um die Sachen im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Ich schaffe es leider erst am Fr. zum Amt, jetzt ist halt die Frage ob mir die Polizei was kann wenn ich eben nicht unverzügl zum Strassenverkehrsamt fahre. TÜV hat ja alles abgenommen.


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  • | 10.04.2007 10:47

lt. Aussage eines Herrn beim Straßenverkerhsamtes in Osnabrück. Muss man sofort dahin kommen, da sonst kein Schutz mehr exestiert, dieser wird nur mit Eintragung im schein gültig.

Er meinte das die lange Öffnungszeiten haben und man zur not auch jemanden bevollmächtigen kann.

Also machen must Du es sofort.

Sorry

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  • | 10.04.2007 11:17

Was ist das denn für eine Aussage ? Es ist abgenommen und eingetragen, nur nicht im Schein umgetragen...der Versicherungsschutz und die ABE vom Fzg. kann nicht flöten gehen, dass ist doch gar nicht möglich :rolleyes:
Okay, es kann vielleicht Strafe kosten, wenn ich zu lange mit der Berichtigung warte...aber mehr auch nicht!


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  • | 10.04.2007 11:23

Doch, das gibt es. Lasst mal das mit dem Versicherngsschutz weg, das ist in jedem Fall Humbug.

Aber bei manchen Änderungen, insbesondere wenn sie die Leistung, die Fahrzeugart oder das Abgas- und Geräuschverhalten betreffen, müssen nicht nur unverzüglich abgenommen werden, sondern auch die Papiere müssen unverzüglich geändert werden.


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  • | 10.04.2007 11:23

hmmmm....
also mir wurde das etwas anders vom Tüv-Prüfer erklärt:
ich sollte es bei nächster Gelegenheit, d.h. wenn ich das nächste mal beim Amt bin und Zeit habe, in den Schein eintragen lassen... bis dahin sei das so ok, da die Eintragung an sich ja vorhanden sei...


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  • | 10.04.2007 11:29

Dann bin ich ja beruhigt.. Danke

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  • | 10.04.2007 11:30

Also das mit der "nächsten Gelegenheit" kenne ich auch wohl...was bei mir so. max 14Tage sein sollten.


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  • | 10.04.2007 11:36

da stand aber "unverzüglich" :D


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  • | 10.04.2007 11:37

Hallo,

gebt ihm doch keine falschen Auskünfte bei einer u.U. wichtigen Angelegenheit.

In deiner Bestätigung der Änderungsabnahme steht entweder drin:

Papiere UNVERZÜGLICH berichtigen lassen oder BEI NÄCHSTER BEFASSUNG bzw. ERFORDERLICH ABER ZURÜCKGESTELLT.

Wenn unverzüglich drinsteht, dann heißt es das auch. Im anderen Fall bei nächster Gelegenheit, z.B. beim Ummelden.


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  • | 10.04.2007 14:37

Warten was der Bericht macht!

und dann reden wir mal wieter :D


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  • | 10.04.2007 14:46

mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz)


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  • | 10.04.2007 16:11

Zitat:
Zitat von .:Querulant:.
mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz)
Wenn mir der Prüfer, welche mir das darmals abgenommen hat, so kommen würde hmmm... Dan würde ich den Anzeigen.
Wofür gibt es Rechtsschutz !
Oder hat man da kein Erfolg ?!


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  • | 10.04.2007 16:21

Wenn du alles eingetragen bekommen hast vom Tüv und es ist alles ok und ordnungsgemäß dann bekommst du dein Auto wieder!!! Bekommst eine Ausfallentschädigung gezahlt, bekommst also die tage des ausfalls erstattet evtl. kosten für zug oder bahn!! Tüv Plakette und den ganzen Papierkram auch!!!

Guter Kumpel hat genau das mal bekommen!!! Nach einigem Papier Gedöns sah die ""Pozilei"" etwas alt aus und musste alles bezahlen!!
Lass dich falls es nichts gibt auf en Anwalt ein der das wenn es viel sein sollte einklagt!! Wollen doch hier nicht auf Beamten Willkür hoffen.

Gruß Turbo


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  • | 10.04.2007 18:01

Zitat:
Zitat von GIMP
Zitat:
Zitat von .:Querulant:.
mein ahrwerk war eingetragen und mir ist die weiterfahrt auch untersagt worden! wegen einer konkreten gefährdung des verkehrs durch mangelde bodenfreiheit (5,5cm)! da konnte man nichts machen, da der tüv nur die federnummern eingetragen hat und nicht die geänderte fahrzeughöhe! der wollte dann auch nichts mehr davon wissen, den wagen so abgenommen zu haben (gesackt war nichts!) naja ende vom lied war, das ichmeinen wagen wieder etwas höher legen musste und 3 punkte wegen fahren ohne BE (ohne versicherungsschutz)
Wenn mir der Prüfer, welche mir das darmals abgenommen hat, so kommen würde hmmm... Dan würde ich den Anzeigen.
Wofür gibt es Rechtsschutz !
Oder hat man da kein Erfolg ?!
keine aussicht auf erfolg! das fahrweerk war mit einer tieferlegung von 60/40 angegeben, durch die anderen reifen kam nochmal ein cm hinzu, naja dann ist im schein auch immer eine komische höhe eingetragen und wenn man von der ausgeht war er 120mm tiefer! wenn dan im schein steht "tiefergelegt mit federn NR... 60mmVA und 40mHA" dann muss das auch so sein! wars es aber nicht! und gesackt war er auch nicht! ch hatte die 5,5cm am katt gemessen brvor ich zum tüv bin und die hatta hinterher noch gehabt. an der schwellerkante waren es 7,5cm beim einbau und beimn ausbau ebenfalls. kannste nur nicht beweisen!

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