Kurzkennzeichen - Seite 1

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  • | 05.05.2007 08:34

Weis jemand von euch ob man mit Kurzkennzeichen also 5 Tageszulassung zu nem Treffen fahren darf mit Zelten und wie das halt so ist???


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  • | 05.05.2007 11:58

Stenggenommen NEIN sie sind für Überführungsfahren ,fahreten zum TÜV und zur Zulassung und Probefahrt!


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  • | 05.05.2007 12:59

Hab aber schon bei vielen Treffen Autos mit solchen Nummern gesehen.
Möchte ja nur wissen ob die Pozilei mir da irgendwie an den Arsch kann...
:angry:


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  • | 05.05.2007 13:05

Ja, kann sie.


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  • | 05.05.2007 13:11

Bitte mal paar Fakten warum ne und evtl. irgendwelche Tricks wie man den Ärger umgehen könnte...


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  • | 05.05.2007 13:36

Hat Dad E34 doch schon geschrieben: Das Kennzeichen gilt für Probe- und Überführungsfahrten. Zu einem Treffen fahren ist weder Probe- noch Überführungsfahrt, darum "ne".

Trick um den Ärger zu umgehen: Auto vernünftig zulassen.


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  • | 05.05.2007 13:38

Ja Danke, hätt ich könn gleich drauf kommen...Herr Gescheid


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  • | 05.05.2007 15:33

Ist aber so wie Nightwish sagt. Soll aber nicht heißen, daß er unbedingt Ärger geben muss... Kommt halt auf den Grünling an den du vor dir hast. Theoretisch ist ja eine Fahrt zu einem Treffen auch eine Überführungsfahrt. Du darfst damit nicht spazieren fahren oder in den Urlaub, aber wenn du dein Auto ausstellen möchtest um Pokale zu gewinnen mußt du ihn ja anläßlich dieses Events überführen. Aber bedenke: Das Auto muß auch mit diesen Kurzzeitkennzeichen verkehrstüchtig sein. Also nix mit Scheiben raus, auf der Autobatterie sitzen und mit der Wasserpumpenzange lenken...


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  • | 05.05.2007 15:58

Das ist eine interessante Auslegung von "Überführungsfahrt".

Wenn ich mit dem Auto in Urlaub fahren will, muss ich es ja auch mir zu Hause an den Urlaubsort überführen...


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  • | 05.05.2007 16:23

Versuch es doch mal so:

Besorg dir das 5-Tageskennzeichen und dann ab zum Treffen. Für Kontrollen legst du dir vorsorglich einen ADAC Kaufvertrag ins Handschuhfach und auf die Rückbank ein Verkaufsschild (Also PKW Beschreibung und Preis auf ein DIN A4 Blatt ausdrucken).

Fahrten zu Verkaufsveranstaltungen (z.B. im Ruhrpott der große Automarkt) sind auch erlaubt und darauf würde ich mich im Falle einer Kontrolle stützen: "Du möchtest das Auto der Zielgruppe/Käuferschicht ausstellen, die sich für solch eine Art von PKW interesiert, da du dir davon besser Verkaufschancen bzw einen besseren Preis erwartest" ;)

MFG

HAIDUK


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  • | 05.05.2007 18:20

@walpurgis

Ist denn "Überführungsfahrt" irgendwo in der STVO definiert ?

Im Duden vielleicht, in der STVO kenn ich sowas nicht ;)


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  • | 05.05.2007 19:13

In der StVO wirst du das auch nicht finden. Kennzeichen werden in der FZV behandelt. Wie alles im Recht, ist auch der Begriff Überführungsfahrt irgendwo definiert. Wenn auch nicht als Legaldefinition, so aber sicher aus der obergerichtlichen Rechtsprechung heraus =)

Ich habe sie leider grade nicht im Klartext. Eine Fahrt zum Treffen und zurück gehört aber ganz sicher nicht dazu.


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  • | 05.05.2007 20:36

REin rechtlich ist es wie es mehrfach gesagt wurde. Nur für Probefahrten, Überführungsfahrten etc. Aus eigener Erfahrung aber kann ich sagen das ich schon öfters mit KZK in allegemeine Verkehrskontrolle gekommen bin und auch wegen überhöhter Geschwindgkeit angehalten wurde. Jedoch wuirde bisher von keinem einzigen Polizisten oder Polizistin gefragt aus welchem Grund ich mit KZK fahre. Wichtig ist halt nur das du den schönen rosafarbenen Schein dabei und auch ausgefüllt hast. Mein Cab fahre ich derzeitig auch mit KZK und das schon drei Wochen.:D




munter bleiben..............:cool:


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  • | 05.05.2007 21:29

Ja echt mal warum laß ich mein Auto überhaupt noch richtig zu? Is ja langweilig :rolleyes:


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  • | 06.05.2007 00:49

nen kumpel von mir war mit ksk zum hurricane nach scheeßel und den ham se an arsch bekommen,
ich bin aber hinter ihm her gefahrn mit roter nummer und die ham nix gesagt.... wurde auch von nem anderen grünen kontrolliert....


is auslegungssache von den.... z.b. bei uns im betrieb gibts 2 schleppwagen.... einer war nur zugelassen letztes jahr hat es ja so schön geschneit... so ich den 2ten schleppwagen mit roter nummer bewegt.... und als se mich kontrolliert ham hab ich gesagt ich teste ob das fahrzeug den aufgaben die es erledigen soll gewachsen is und dazu gehört nu ma auch die unfall bergung... und da ham se nix gesagt....

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