Alarmanlage


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  • | 07.06.2007 08:03

Hallo, habe von einem Kumpel ne Alarmanlage bekommen wollte wissen ob man die einbauen darf nach deutschen Verordnungen, weil auf den Sendern ist nicht dieser Aufkleber von der Post etc. und auf dem Horn ist auch kein Prüfzeichen oder ähnliches.... darf man die jetzt in D legall verwenden???


Danke für Eure Antworten....


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  • | 08.06.2007 20:37

Ja die kann man verwenden, die Alarmanlage muss man nicht eintragen, weil das kein tragendes Teil ist. Ausserdem interessieren die Bu**** oder TÜV eh nicht dafür.

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  • Catalunya
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  • | 08.06.2007 21:40

Falsch...sicherlich kann er ohne Prüfzeichen Ärger bekommen...das mit dem tragenden Teil ist doch vollkommender Schwachsinn...solche Halbwahrheiten liebe ich ja!

Es müssen Prüfzeichen drauf sein...ob das nun jemanden hinterher juckt oder nicht ist eine andere Sache, aber im Fall der Fälle...

Raucht Dir die Karre ab, gerade durch ein Fehler der Alarmanlage lacht sich die Vollkasko ins Fäustchen...


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  • | 09.06.2007 05:42

Das benutzen von nicht postzugelassenen Geräten kann empfindliche Strafen mit sich ziehen.


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  • | 11.06.2007 08:07

@ Tavarez

weiß schon das man die nicht eintragen muss... mir ging es nur darum ob man die legall verwenden darf...

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