Muss man eine Umlackierung eintragen lassen? - Seite 2

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    Radler


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  • | 02.07.2007 15:51

Zitat:
Zitat von Krie6hofv
Quatsch! Was machen dann so Leute die ihr Auto mit Spraydosen in 1000 Farben ansprühen oder Muster drauf? Airbrush auf der Motorhaube? Halblackierung etc. das trägt kein Mensch ein. Was soll man da auch eintragen? "lustiges buntes Muster" :D
da schliess ich mich an :hut:


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    Mofafahrer


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    Mofafahrer


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  • | 02.07.2007 16:00

Ich würde die Idee aber mein geil finden. Meinst, wie doof die Polizei gucken würde, wenn in den Papieren echt steht von wegen Flip-Flop von Grün über Grau ins Lila. (hab jetzt mal meine Farbe als Beispiel genommen)


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  • | 02.07.2007 16:01

So, nun nochmal für alle, die es genau wissen wollen:

§ 27(1) StVZO:

Zitat:
Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Bußgeldkatolog: Tatbestand Nr. 218:

Zitat:
Verstoß gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse[...] 15 €
Ein Airbrush auf der Motorhaube ändert freilich die Farbe nicht.

Zur alltäglichen Praxis dieser Vorschriften: Siehe oben.


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    Radler


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  • | 02.07.2007 16:10

Danke für eure posts und hilfe.
wünsch euch was.
gruss uA


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  • | 02.07.2007 17:52

Na das ist ja interessant... :D

Was wohl bei einem Harlekin-Polo drin steht ?? Die Farbe des Daches ?

Also mein Wagen war vorher gelb, im alten Fahrzeugschein + Brief stand noch die Farbe "2" drin.
"2" steht für gelb und orange.
Nun hab ich bei der Anmeldung einen neuen Brief und Schein bekommen, und die Tante am Schalter hat "2" in Orange interprettiert.
Nu hab ich den Wagen jetzt in grün lackiert. Da stimmt ja gar nichts mehr...

Ich werd das mal ändern lassen. Aber erst wenn ich eh mal Eintragungen zu übernehmen hab.

Wurde vor Jahren mal in der Kontrolle angesprochen: Das ist ja n komisches Blau... Der Wagen war rot...
Aber gekostet hatte es damals nichts. :D


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  • | 02.07.2007 17:58

walpurgis hat ja nicht umsonst geschrieben das es eher unwahrscheinlich is deswegen ärger zu bekommen!

denk mal interessant wirds erst wenn das auto mal gestohlen wurde/wird.


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  • | 02.07.2007 18:26

wer klaut denn nen bunten hund?!?

nur als beispiel: meines wissen sind schwarz und weiß beide farbcode 0.
code 3 ist rot. und es gibt bampfzigtausend verschiedene rottöne...

naja, vieleicht gibts ja bald findiege lackhersteller, die ihre
farbe mit abe verkaufen.. :004


[nichtbierernstnehmen]


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  • | 02.07.2007 20:19

Mein Golf war vorher Gelb ... Hab das ganze beim Eintragen der Corrado Front mit ändern lassen ... Der Herr vom TÜV sagte es wäre sinnvoll ... Habs also gleich mit ändern lassen !


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  • | 02.07.2007 20:43

Zitat:
Zitat von G60-Tussy
Ich würde die Idee aber mein geil finden. Meinst, wie doof die Polizei gucken würde, wenn in den Papieren echt steht von wegen Flip-Flop von Grün über Grau ins Lila. (hab jetzt mal meine Farbe als Beispiel genommen)
und erst bei AVPGOLF :roll:

wagen komplett mit scenen aus Alien vs. Predator gebruscht. grundfarbe des wagens erhalten. farbe des airbrush weiß (in verschiedenen tönen)

:roll:


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  • | 02.07.2007 21:53

Zitat:
Zitat von walpurgis
Streng genommen musst du es eintragen lassen. Denn in den Papieren steht die Farbe drin. In den alten als Ziffer, in den neuen sogar im Klartext. Und der § 27 StVZO schreibt vor, dass die Beschreibung in den Papieren dem technischen Zustand des Fahrzeugs entsrechen muss.

Hab aber noch nie gehört, dass das jemand kontrolliert oder gar beanstandet hätte, ist also eher graue Theorie, zumal die Felder für die Fahrzeugfarbe häufig nicht ausgefüllt sind.
hehe, ich weiss ja nicht warum, aber bei meinem cabrio (original schwarz)
stand Weiss drin :D


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  • | 02.07.2007 21:54

Na hat doch japcruise geschrieben warum: Weil 0 für weiss und schwarz steht.


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  • | 02.07.2007 22:09

Eingetragen werden immer nur die Grundfarbtöne. Da gibt es kein Geckogrün oder Schamviolett, sondern grün oder lila.

Ich sehe es wie walpurgis, man sollte da die Kirche im Dorf lassen. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle, spielt das für mich keine Rolle.

ABER: Wenn es ein Beamter bei der Kontrolle eng sieht, dann kann das eben auch mal 15 Euro kosten. Restrisiko bleibt.


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    Radkappenfetischist


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  • | 02.07.2007 22:17

Ausnahmefälle ?

ich glaube nicht, denn mit einer anderen Farbe nimmt man in dem Sinne keine technische veränderung am Fahrzeug vor!?! Ist für mich Quatsch und wie schon gesagt wurde, was soll bei Effektlack in den Papieren stehen?


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    Radkappenfetischist


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  • | 02.07.2007 22:20

nicht technische Veränderung, aber im Gesetz steht "jegliche Veränderung"

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