von der Werkstatt über den Tisch gezogen - Seite 1

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  • | 13.12.2007 18:46

Hallo ihr lieben,
ich weiß nicht, ob es das richtige Forum dafür ist, aber da es sich um meine TÜV-Abnahme handelt, versuche ich das einfach mal hier.
Hab meinen Golf in eine Werkstatt gebracht, damit er dort Tüv-fertig gemacht wird und den fälligen TÜV mit AU bekommt.
So Fahrzeug hatte Mängel, bekam Plakette nicht, und ich hab ne Mängelliste bekommen.

Prüfer X stellte folgende Mängel fest: LWR funzt nicht, Feststellbremse ohne Wirkung, Bremsseile stark beschädigt, Rückfahrscheinwerfer ohne Funktion, Auspuffanlage schadhaft
Bremsenprüfstand [daN]:
Betriebsbremse Achse 1 260/250
Achse 2 120/150
Handbremse 0/120

Nachuntersuchung bis zum 9.12.2007

Ich hab dann die stellmotoren für die LWR und nen neuen endtopf besorgt, 10 Tage vorher Termin gemacht, Termin erhielt ich für Donnerstag den 6. Dezember. Aud meine Frage ob es denn reicht, weil noch teile für die bremsen bestellt werden müssen und alles angebracht werden müsse, dass er Freitag dann über den TÜV geht, wurde mir gesagt selbstverständlich.

Er ging dann Freitag nicht über den Tüv. Weil Bremsen net eingebaut waren.

Ich musste jetzt erneut die Tüvgebühr bezahlen, bei der Neuabnahme durch einen anderen Prüfer wurde wieder was anderes festgestellt, wodurch ich weitere Kosten habe. Naja aber Tüv + AU erhalten.
Wollte die TÜVgebühr aber net übernehmen, da ich der Meinung bin, dass die Werkstatt durch den vergessenen !!!! bremseneinbau versäumt hat dass ich TÜv bekomme in der Toleranzzeit und mich nen bissel mit ihm gezankt. Wurde übelst angeschrieen vom Werkstattmeister und er drohte mir, dann die TÜVplakette abzukratzen. So ich hatte leider keine Ahnung und hatte panik dass ich wieder zu nem anderen Tüv muss, und habs bezahlt. (mein vater hat mir gerade gesagt, das ich ne eintragung im Fahrzeugschein + Tüvbericht habe, hätte der das mal ruhig machen können, dürfte er eh net)

Jedenfalls ist mir dann vorort im auto bei überprüfen der rechnung aufgefallen, dass der einbau der stellmotoren auf der rechnung stehen, diese aber mit OVP noch bei mir im auto waren. Wieder rein in die Werkstatt nachgefragt, diesmal der meister saufreundlich, er hätte sie wieder ausgebaut, weil die elektrik in meinem golf net richtig funzen würde und er hätte das irgendwie zum funktionieren gebracht fürn den ersten prüfer und der zweite hätte nur geschaut ob stellmotoren da sind. Einbau der Bremsen und Bremsseile stehen gar nicht auf der Rechnung (die Teile dafür auch net), laut TÜV bericht müssten se aber gehen.

hier ergebnisse Dekraabnahme :

Bremswirkung Festellbremse links nicht ausreichend,
Kraftstofftankbefestigung stark korrodiert

Bremsenprüfstand [daN]
Betriebsbremse Achse 1: 260/240
Achse 2: 130/130

Handbremse 20/120

erstens kann ich diese Werte nicht beurteilen, was die bedeuten, 2. kann ich immer noch mit vollangezogener Handbremse losfahren ohne dass die Karre bockt, 3. glaub ich net, dass die stellmotoren jemals eingebaut waren, schliesslich kann es auch sein dass der dekramensch die nicht kontrolliert hat.
laut tüvbericht wurden die mängel an handbremse und kraftstofftank um 11.05 heute festgestellt und um 13.05 behoben ? Müssten dann nicht die Werte der funktionierenden Handbremse mit drinstehen ?

Fühle mich voll verarscht :(


Zuletzt geändert 13.12.2007 18:49 von Moonfang. Insgesamt 2 mal.


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  • | 13.12.2007 19:04

Das du die TÜV Gebühr nochmal zahlen mußt, bist du selbst schuld. Du hast VIER Wochen Zeit, die Mängel zu beheben, aber schiebst alles auf, bis auf den letzten Tag. Hab da kein Verständnis für.


Aber was war denn das für eine Werkstatt ?

Laß mich raten - eine Vertragswerkstatt ?


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  • | 13.12.2007 19:11

Ehm ich hab 10 Tage vorher angerufen und um einen Termin gebeten. Wenn er sagt die Zeit reicht um die Teile anzubringen (weil laut seiner Aussage waren die Teile schon bestellt), kann ich doch davon ausgehen, dass er das hinbekommt. Er hätte den Wagen doch früher haben können. Er hat mir den Termin zugewiesen, nicht ich hab das rausgezögert. Zumal er die Bremsen erst heute repariert hat, weil die Teile ja am Freitag wohl nicht da waren :rolleyes:

Nein keine Vertragswerkstatt.


Zuletzt geändert 13.12.2007 19:14 von Moonfang. Insgesamt 1 mal.


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  • | 13.12.2007 19:50

Also:

1. Werkstatt wechseln^^
2. Wenn handbremse nicht geht, Rückleuchten nicht gehen und so weiter .... warum gehst du dann überhaupt zum tüv??? Ich würde sofort erkennbare mängel doch bereits im vorfeld beheben.

3. Das mit dem erneuten Tüv... hätte ich nicht bezahlt...mir doch egal wie laut mich jemand anschreit... Das war ein klarer Fehler der Werkstatt und jede normale werkstatt würde die kostetn für dich übernehmen oder eine andere lösung finden.



Was du machen kannst....nochmal in ruhe mit deinem werkstatt typ reden und eventuell eine lösung finden... Oder die Sache vergessen und allen erzählen, dass sie dort nicht mehr hingehen sollen^^

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  • | 13.12.2007 20:03

wenn du mit so einem auto selbst zum tüv fährst in dem zustand kann doch schon etwas nicht richtig laufen! vor allem die rückleuchten sollten doch wohl bekannt gewesen sein... :rolleyes:

  • Asco
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  • | 13.12.2007 20:31

Zitat:
Zitat von Best of Show
Das du die TÜV Gebühr nochmal zahlen mußt, bist du selbst schuld. Du hast VIER Wochen Zeit, die Mängel zu beheben, aber schiebst alles auf, bis auf den letzten Tag. Hab da kein Verständnis für.


Aber was war denn das für eine Werkstatt ?

Laß mich raten - eine Vertragswerkstatt ?

Mein Freund, du lehnst dich da genz schön weit aus dem Fenster!!

Diene Annahme gilt umgekehrt!!

Wenn eine Vertragswerkstatt solche "dummen" Fehler machen würde gibt es eine ganz leichten Weg sich darüber zu beschweren..

Und glaub mir, wenn nur z.b. ein Opel Kunde direkt bei Opel anruft oder ein Audi,BMW und und und,-Kunde...

Die nehmen dich auseinander als Wertragswerkstatt!!

Denn die nehmen den Kunde ernst, richtig ernst!



p.s. Lass mich raten , du arbeitest in ner freien!!


Zuletzt geändert 13.12.2007 20:31 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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  • | 13.12.2007 20:43

zu Moonfang..


Also ein richtiger Ablauf wäre erst mal gewesen das Fzg. mit dem Meister Tüv-gerecht durch zu schauen.

Die 2.te Sache ist es die Tüv-relevanten Mängel vorher abgesprochen zu beheben.

Änderungen sind mit dem Kunde sofort telefonisch zu besprechen sonst kommt sowas wie mit den Verstellmotoren dabei raus.

Spätestens bei der Fzg-Abholung durch den Kunde ist die Rechnung zu erläutern.

Eine Wiedervorführung des Fzgs. ist eine Blamage!!!

Somit sage ich dir.......

Deine Werkstatt hat so gegen jeden dieser obigen Punkte verstoßen und arbeiten somit unorganisiert!!

Kurz und gut, Qualität hat halt ihren Preiß, und sag mir nicht dass du dir wegen ein paar euro weniger sowas nochmal antun willst!! :frage:

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  • | 13.12.2007 20:44

Damit würde ich mal zum Anwalt gehen vllt. kann man da was machen. Sonst Werkstatt wechseln....

  • Asco
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  • | 13.12.2007 20:47

Zitat:
Zitat von Counterman
Damit würde ich mal zum Anwalt gehen vllt. kann man da was machen. Sonst Werkstatt wechseln....

etzet...

wegen 100 € zum Anwalt..

Bring ihn nicht auf so Gedanken!!


Zuletzt geändert 13.12.2007 20:48 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.


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  • | 13.12.2007 21:04

Zitat:
Zitat von Counterman
Damit würde ich mal zum Anwalt gehen vllt. kann man da was machen. Sonst Werkstatt wechseln....

ich kann das ganze anwalt usw. gerede nicht mehr hören...

anstatt es einfach mal auf sich beruhen zu lassen oder mit der betreffenden person direkt zu klären.
und diese "ich habe ein rechtschutzversicherung mentalität" macht sowieso alles besser....

bald haue ich hier ab, kotz mich alles an, werkstätten die wegen ein paar talern den kunden prellen, rechtsanwälte die einen das goldene vom himmel versprechen und jede sche*e muß wirtschaftlich seien.


mein tip an dich: wende dich an den adac, die sollen ja auch eigene werkstätten haben, wenn die dich prellen, dann aber richtig :-D

aber ich finde es auch richtig schwer, jemand zu finden der einen korrekt hilft.
inzwischen gebe ich nur noch sachen raus wie spur einstellen, bremsentest etc. (und selbst das bekommen manche knallis nicht richtig hin)


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  • | 13.12.2007 21:37

ich bin ein mädchen heul,
ich fahr nicht selber zum Tüv, hab den wagen inner werkstatt abgegeben vor 5 wochen, dass der Tüv bekommen soll. Der Wagen war anderthalb wochen da, dann hab ich von denen die Mängelliste bekommen. Paar Teile hab ich dann selbst besorgt, andere sollten bestellt werden. Ich weiß net mal ob der zur Nachuntersuchung vorgeführt wurde, weil ich darüber keinen bericht bekommen habe (kollege meint ich müsste nen 2. bericht bekommen). Ich bin leider umgezogen, ich hab keinen Kerl hier an der Hand, der mir da helfen könnte.... Und beim Rückfahrlicht dachte ich dass es nen Lämpchen ist zum wechseln....

Aber ich denke, dass männer denken, wir blöden weiber raffens eh net, dann ziehen wir die mal gehörig ab.....
Sorry ich hab keine Ahnung von Autos, muss ich auch net, dafür gibts werkstätten...


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  • | 13.12.2007 22:18

1. wie schon gesagt wurde die Werkstatt wechseln.

2. Auf Termine bestehen, wenn die nicht eingehalten werden ist die Werkstatt am Zuge sich was einfallen zu lassen.

3. Plakette abkratzen ? LOL das will ich sehen das mir irgendein blöder Werkstattmeister die Plakette abkratzt. Das darf nur einer nämlich jemand vom Straßenverkehrsamt oder ein TÜV-Prüfer im Auftrage des Straßenverkehrsamtes. Das nennt man hier in Deutschland nämlich Urkundenfälschung. Dem würd ich was husten dem Spinner.

4. es gibt sicher in Wesel auch nette Leute die gerne mal schrauben musst dich nur mal umhören :)

Gruß

Dirk


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  • | 13.12.2007 22:41

Als ich als Jurastudent das letzte mal Rat gegeben habe hab ich dafür wenig Dank und und speziell von einem User viel Kritik bekommen und versprochen es nicht wieder zutun!

Nur so viel: Die erneuten Gebühren solltest du von der Werkstatt ersetzt bekommen. Und die Sache mit der Rechnung und der Plakette grenzt stark an ne Nötigung! Erkundige Dich mal bei deinem Anwalt!


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  • | 13.12.2007 23:36

Zitat:
Zitat von Moonfang
Hey du, danke dür deine Antwort
hast mich wohl was mißverstanden, nicht ich hab es bis zum letzten Tag aufgeschoben, sondern die Werkstatt. Ich hatte genannte Teile besorgt, wollte dann nen Termin haben und er sagt, das reicht nächste woche Donnerstag, weil er die Teile bestellt hätte bzw. dann noch bestellen würde zum einbauen. Und ich kann von einem Werkstattmeister erwarten dass er weiß wie lange er zum einbau von Bremsen braucht denke ich. Die Erfahrung sollte er haben
Und ich hab den Tüv net bekommen, weil er vergessen hat die bremsen einzubauen, bzw die Teile net da waren, dass der TÜVmensch sehen kann, dass sie gemacht werden.
Mehr als Termine machen und mich auf das Fachwissen zu verlassen kann ich auch net



Also, in dem Fall sollte sich der Meister eingestehen, das er Mist gebaut hat und die mehrkosten übernehmen, da es ja sein Verschulden war.


@ asco: Nein, ich arbeite in keiner freien. Aber ich habe halt nur schlechte Erfahrungen mit Vertragswerkstätten gemacht und auch noch nicht viel gutes von solchen gehört.

Darum mache ich alles am Auto selbst, soweit es geht.


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  • | 14.12.2007 04:27

naja ich werde die Werkstatt wechseln, allerdings werd ich erstmal morgen den Wagen im Rahmen meiner ADAC-Mitgliedschaft überprüfen lassen. Der wird mir dann sicher mehr sagen können und wird mir dann sicher auch nen Rat geben können.

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