Frage zur Einzelabnahme


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  • | 13.02.2008 10:01

Hallo zusammen.

Ich habe zwar die Boardsuche bemüht, aber nicht so wirklich was gefunden, das mir jetzt konkret weiterhelfen konnte...

Ich habe LSD-Türscharnier-Nachbauten (also keine von LSD selbst)
Bild: http://friends.eternax.de/data/media/143/LSD7.jpg

Zu den Scharnieren habe ich eine Fzg-Brief Kopie eines Autos bei dem sie schon eingetragen wurden sowie die dazugehörige Kopie der Dekra-Abnahme nach §21 (In Ostdeutschland, wo das Gutachten wohl her ist, ist ja die Dekra für Einzelabnahmen zuständig). Zudem habe ich eine Materialbeschreibung der Scharniere. KEIN Materialgutachten!

Eingebaut hab ich sie bisher aber noch nicht, da ich mir erst von einem TÜVler bestätigen lassen möchte, ob ich sie eingetragen bekomme oder nicht.

Ich bin jetzt zum TÜV in Neuss gefahren und hab mich informieren wollen, wie das mit einer Eintragung aussieht. Ich denke mir mal, dass wie wenn überhaupt, dann auch nur nach §21 (Einzelabnahme) machbar wäre, da ja keine ABE vorliegt.

Der unfreundliche TÜVler hat mich abgewimmelt indem er mir erzählen wollte, dass ich ohne Materialgutachten erstmal beim TÜV in Köln das Material testen lassen müsse (Zug- und Zerstörungstests) und das schon mehrere tausend Euro kosten solle und man das nicht eintragen lassen könne.

Jetzt frag ich mich nur, wie die Dekra das ohne Materialgutachten mit der Einzelabnahme gemacht hat.... und das zu einem Preis von 39€ :frage:


Könnt Ihr mir vielleicht mal ganz genau erklären, wie eine Eintragung machbar wäre und wie man da am geschicktesten vorgeht?
Immerhin haben einige Leute ja ähnliche Nachbau-Scharniere schon eingetragen bekommen und die werden ja sicher auch keine Tausend-Euro-teuren Materialtests im Vorfeld machen lassen :D

Danke schonmal im Voraus !! :hut:


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  • | 13.02.2008 11:23

Ganz so unrecht der Prüfer leider nicht.

An die Scharniere werden bestimmte Anforderungen gestellt und es liegt im Ermessen des Prüfers, wie der Nachweis dieser Anforderungen zu erfolgen hat. Sollte sich eventuell später mal raustellen, dass er zwar die Dinger eingetragen (freigegeben) hat, die dann aber doch nicht so einwandfrei waren, dann hängt er drin, mit Kopf und Hintern.

Einige sehen das schon aus reinem Selbstschutz etwas enger und verlangen zum Nachweis der Festigkeit ein richtiges Materialgutachten, damit sie im Falle des Falles etwas als Nachweis ihrer korrekten Tätigkeit in der Hand haben ("aufgrund der nachgewiesenen Werte war ein Defekt auszuschließen"), andere Prüfer sehen das etwas lockerer und nehmen mehr persönliches Risko in Kauf und tragen das aufgrund einer reinen Besichtigung ein.

Rumsuchen bis man einen Sachverständigen findet, der das "einfach so" einträgt und bereit ist, seinen Kopf sehr weit in eine Schlinge zu stecken.


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  • | 13.02.2008 12:17

ich würd mir viel mehr sorgen darum machen,ob die schaniere überhaupt passen,kenne einige die sich nachbauten geholt haben und es nicht mal ansatzweise passte...das wäre meine grösste sorge an deiner stelle....


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  • | 13.02.2008 13:26

Also ich mach mir weniger Sorgen die dran zu bekommen, zumal mir ein Karosseriebauer dabei helfen würde und eine gut mit Fotos bebilderte Anleitung vorliegt.
Es geht mir erstmal um die TÜV-Problematik, denn vorher muss ich mit dem Umbau garnicht erst anfangen, ehe das geklärt ist


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  • | 14.02.2008 19:23

Jaspers Beitrag ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Zumal es bei solchen Scharnieren um die Dauerfestigkeit geht und die ist durch eine einfache Begutachtung kaum zu beurteilen.


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  • | 14.02.2008 19:34

Naja, er könnte ja jetzt so dreißt sein, und einfach mal zu genau diesem Prüfer fahren, wo er die Kopie von hat. Dann sollte die Eintragung eingedlich kein Problem darstellen, außer der Prüfer kann sich plötzlich an nichts mehr erinnern und ist der Meinung, daß ihm da wohl nen Fehler unterlaufen ist. So ist es nämlich meistens bei solchen Eintragungen. Hab hier auch ne Kopie von einer Eintragung von Unterbodenbeleuchtung am Golf 3. Aber bringt mir ja auch nix...

Ich hatte meinen Prüfer mal gefragt, ob er mir sowas eintragen würde, ich würde dann sogar orig. LSD mit Teilegutachten verwenden. Er meinte, daß er diese Eintragung nicht machen würde, da nach dem Umbau nur noch 1 Scharnier die Tür halten würde, wo vorher 2 waren. Das wäre ihm zu heiß, trotz Teilegutachten. Außerdem war er der Meinung, daß es passieren könnte, daß bei Windstärke 10 entweder die Tür abreißen könnte, wenn man sie öffnet, oder daß das Auto umkippen könnte, weil die Tür wie ein Segel dann ist. Und ne Eintragung mit dem Wortlaut: "m.geänderten Türscharnieren, Typ LSD, Türöffnung nach oben, Ein- und Aussteigen nur bis Windstärke 7 zulässig" wollte er auch nicht machen :rofl: Verständlich...


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  • | 15.02.2008 10:40

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
..., außer der Prüfer kann sich plötzlich an nichts mehr erinnern ...
oder das Gutachten wurde zurückgezogen (Alu-Flügelspoiler)
oder er hat keine rechtliche Möglichkeit mehr, auf Basis eines Vergleichsgutachtens einzutragen (was ja nun auch so ist)
oder er wurde aufgrund dieser Eintragung angezählt und ist nun vorsichtiger (soll auch schon vorgekommen sein)
oder es gibt eine interne Dienstanweisung, derartige Geschichten nicht mehr einzutragen (Stichwort Tieferlegung)
oder
oder
oder

Es gibt noch ein paar mehr Möglichkeiten, warum einer nicht mehr "will". ;)

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