Offiziell 60 km/h mit 50er Führerschein


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  • | 20.03.2008 12:30

Hallo,
mein kleiner Bruder macht gerade einen 50er Führerschein
und anscheinend darf man eine Schwalbe statt mit sonst
40 km/h mit 60 km/h fahren, da dieses Moped schon so alt
ist und nicht drosselbar ist.

Gibt es denn noch andere Fahrzeuge bei denen dies zutrifft?

Hat jemand von euch damit Erfahrung?

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  • | 20.03.2008 12:40

Ob Schwalbe oder Simson.
Im normalfall Laufen diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad mit versicherungskennzeichen. Und solange der Hub(T)raum nicht die 48 ccm (früher 50ccm) übersteigt sollte er damit fahren dürfen.

Es kommt auf das Baujahr an bezgl. der Höchstgeschwindigkeit.

Wenn die Schwalbe noch mit DDR papieren läuft kann er Sie fahren.
Da es in dem Führerschein ja nicht um die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sondern um den Hubraum geht.

So die Ausführungen eines Netten Herren der jetzt noch in Zivil hier neben mir steht.

Munter Bleiben


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    Mofafahrer


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  • | 21.03.2008 16:45

Zitat:
Zitat von Seatquäler
Da es in dem Führerschein ja nicht um die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sondern um den Hubraum geht.

So die Ausführungen eines Netten Herren der jetzt noch in Zivil hier neben mir steht.
Welche Uniform trägt denn dieser Zivilist im Dienst, Schaffner bei der Bahn :rolleyes:

Führerscheinklasse "M":
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

1. Die (bauartbedingte) Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h ist der primäre Punkt der Fahrerlaubnis, das wird immer als erstes im Text genannt.
2. keine 48 ccm, sondern "nicht mehr als 50 ccm".


Allerdings beziehen sich diese "bauartbedingt bestimmte Höchstgeschwindigkeit" auf die aktuellen Fahrzeuge. Bis (ungefähr) 2000 war die bbH bei 50 km/h und derartige alte Möps dürfen dann auch mit den (in den Papieren eingetragenen) 50 km/h gefahren werden.

Sondergeschichte sind Simme und Co aus dem Bestand der ehemaligen DDR, dort war die bbH bei 60 km/h und somit dürfen diese Fahrzeuge auch dann mit ihren 60 km/h (maximal) gefahren werden aufgrund dem Bestandsschutz.


Zuletzt geändert 21.03.2008 16:48 von Jasper. Insgesamt 1 mal.


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  • | 21.03.2008 19:32

@Jasper

Also wenn man mit einem 50er Führerschein 60 km/h fahren will,
dann muss man eine Schwalbe kaufen, andere Fahrzeuge gibt
es dann quasi nicht.

Ok danke...


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  • | 21.03.2008 20:00

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 76 Übergangsrecht

§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b.
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

c.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Zuletzt geändert 21.03.2008 20:02 von straubinger. Insgesamt 1 mal.


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  • | 21.03.2008 20:59

also wenn ich das richtig verstehe , könnte ich nen roller kaufen der bis 2001 schonmal zugelassen und 50ccm³ und 60km/h eingetragen hat dürfte ich ihn mit nem normalen roller schein auch bis 60 km/h ausfahren?


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  • | 21.03.2008 21:53

Zitat:
Zitat von Caficho
also wenn ich das richtig verstehe , könnte ich nen roller kaufen der bis 2001 schonmal zugelassen und 50ccm³ und 60km/h eingetragen hat dürfte ich ihn mit nem normalen roller schein auch bis 60 km/h ausfahren?

wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zitat:
Zitat von Jasper
Allerdings beziehen sich diese "bauartbedingt bestimmte Höchstgeschwindigkeit" auf die aktuellen Fahrzeuge. Bis (ungefähr) 2000 war die bbH bei 50 km/h und derartige alte Möps dürfen dann auch mit den (in den Papieren eingetragenen) 50 km/h gefahren werden.

Sondergeschichte sind Simme und Co aus dem Bestand der ehemaligen DDR, dort war die bbH bei 60 km/h und somit dürfen diese Fahrzeuge auch dann mit ihren 60 km/h (maximal) gefahren werden aufgrund dem Bestandsschutz.

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