Offiziell 60 km/h mit 50er Führerschein
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Hallo,
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Zitat: Welche Uniform trägt denn dieser Zivilist im Dienst, Schaffner bei der Bahn
Zitat von Seatquäler Da es in dem Führerschein ja nicht um die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sondern um den Hubraum geht.
So die Ausführungen eines Netten Herren der jetzt noch in Zivil hier neben mir steht. Führerscheinklasse "M": Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). 1. Die (bauartbedingte) Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h ist der primäre Punkt der Fahrerlaubnis, das wird immer als erstes im Text genannt. 2. keine 48 ccm, sondern "nicht mehr als 50 ccm". Allerdings beziehen sich diese "bauartbedingt bestimmte Höchstgeschwindigkeit" auf die aktuellen Fahrzeuge. Bis (ungefähr) 2000 war die bbH bei 50 km/h und derartige alte Möps dürfen dann auch mit den (in den Papieren eingetragenen) 50 km/h gefahren werden. Sondergeschichte sind Simme und Co aus dem Bestand der ehemaligen DDR, dort war die bbH bei 60 km/h und somit dürfen diese Fahrzeuge auch dann mit ihren 60 km/h (maximal) gefahren werden aufgrund dem Bestandsschutz. Zuletzt geändert 21.03.2008 16:48 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
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@Jasper
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Zuletzt geändert 21.03.2008 20:02 von straubinger. Insgesamt 1 mal. |
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also wenn ich das richtig verstehe , könnte ich nen roller kaufen der bis 2001 schonmal zugelassen und 50ccm³ und 60km/h eingetragen hat dürfte ich ihn mit nem normalen roller schein auch bis 60 km/h ausfahren? |
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Zitat:
Zitat von Caficho also wenn ich das richtig verstehe , könnte ich nen roller kaufen der bis 2001 schonmal zugelassen und 50ccm³ und 60km/h eingetragen hat dürfte ich ihn mit nem normalen roller schein auch bis 60 km/h ausfahren?
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Zitat:
Zitat von Jasper Allerdings beziehen sich diese "bauartbedingt bestimmte Höchstgeschwindigkeit" auf die aktuellen Fahrzeuge. Bis (ungefähr) 2000 war die bbH bei 50 km/h und derartige alte Möps dürfen dann auch mit den (in den Papieren eingetragenen) 50 km/h gefahren werden.
Sondergeschichte sind Simme und Co aus dem Bestand der ehemaligen DDR, dort war die bbH bei 60 km/h und somit dürfen diese Fahrzeuge auch dann mit ihren 60 km/h (maximal) gefahren werden aufgrund dem Bestandsschutz. |
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