uber rot gefahren kein formular bekomen nur meine ausage unterschrieben kommt da was noch


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  • | 09.10.2008 15:17

bitte hilfe


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  • | 09.10.2008 15:39

Ähm... Ja :rolleyes: Erzähl mal bissel was ;)


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  • | 09.10.2008 15:47

wenn die nen foto haben dann kommt da noch was und wenn du nur die aussage unterschrieben hast dann kommt drauf an was du gesagt hast. wenn dus zugegeben hast dann kommt da auch noch was wenn die allerdings nichts haben dann kommt da auch nichts weil die keine beweise haben.


mfg noldinho


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  • | 09.10.2008 15:58

ne ich habe nicht zugegeben


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  • | 09.10.2008 16:05

ich bin an der anpel gestanden und meine meinung nach hat die ampel auf grun umgeschaltet dan bin ich loss gefahren es war kein auto an der kreuzung auser die grünen und ich und nach 70 meter sind die hinter mir her mit blaue licht ich dachte normale kontrolle dan kamm er mir das ich uber rot gefahren bin ob ich das zu gib ich habe nein gesagt dan hat er zu mir gesakt ob ich bereit were um ein alkohol test zu machen habe ich gesagt ja dan war es 0.00 pro mile der hat meine ausage geschrieben ich habe nur das unterschrieben und dorfte gehen ohne formular ohne nichts das war es


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  • | 09.10.2008 16:15

Dann mach dich mal evtl. auf einen Bußgeldbescheid gefasst. Deinen (schwer lesbaren) Äusserungen zufolge hat die Anhörung ja schon direkt nach der "Tat" stattgefunden. So dass du direkt mit nem entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde rechnen musst. Ist zwar alles noch im konjunktiv, kann ja auch sein, dass da nicht mehr kommt, aber ich würde erstmal vom "worst case" ausgehen.

Und "Aussage gegen Aussage" bzw. "Den Grünen wird doch eh mehr geglaubt" o. ä., das entscheidet im Fall einer Verhandlung - wenn du nen Bescheid bekommst, auf jeden Fall Widerspruch bzw. Klage (welches und mit welcher Frist steht im Bescheid unter "Rechtsbehelfsbelehrung") einlegen bzw. erheben - der Richter. Falls du ne Verkehrsrechtschutzversicherung hast, nen Anwalt konsultieren...


Zuletzt geändert 09.10.2008 17:01 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 09.10.2008 16:55

Mach dich auf Post vom Staat gefasst! ;)


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  • | 09.10.2008 18:34

warum dafür bräuchten die nen foto oder irgendein beweis und den haben sie nich also wird da nichts von kommen



mfg noldinho


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  • | 09.10.2008 18:39

Das gibt 3 Punkte. Das Bußgeld weiß ich jetzt nicht mehr.

Die brauchen da keine Fotos oder sonstige Beweise.

Die Aussage der Polizeibeamten reicht da aus.


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  • | 09.10.2008 20:48

Bußgeld für nen Rotlichtverstoß >1 sec = 125 Euro soweit ich weiß..
>1 sec = Monatskarte ÖPNV :D


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  • | 10.10.2008 10:37

Zitat:
Zitat von noldinho
warum dafür bräuchten die nen foto oder irgendein beweis und den haben sie nich also wird da nichts von kommen


Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid berechtigterweise begründeten Einspruch einlegen.

Was wird, entscheidet dann wohl das Amtsgericht.

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  • | 11.11.2008 09:40

Zitat:
Zitat von noldinho
warum dafür bräuchten die nen foto oder irgendein beweis und den haben sie nich also wird da nichts von kommen



mfg noldinho
Ja?! Ach so, das ist mir neu, werde ich heute direkt mal im Dienstunterricht ansprechen, danke für den


Schwachsinnshinweis!!

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