Nach wirtschaftlichem Totalschaden darf man nicht reparieren?

hallo.
nur kurz zur geschichte.

mein vater hatte einen unfall mit wirtschaftlichen totalschaden,da der arbeitslohn alleine schon 9000euro sind.
nun wollte ich das auto gerne selber wieder fertig machen,da ich die teile alle gebraucht bekomme.die vollkasko zahlt den schaden bzw den vorherigen wert minus restwert und eigenanteil. insgesamt 5750 euro. nun sagt der rechtsanwalt dass mein vater das auto NICHT wieder reparieren darf,selbst wenn ICH den für lau repariere.
habt ihr ähnliches schon einmal gehört??
ich könnte das auto ja von ihm abkaufen(zumindestens auf dem papier) es reparieren und ihm wieder verkaufen oder sehe ich das etwa falsch??


Zuletzt geändert 05.08.2009 18:30 von Mitteltopfverschweisser. Insgesamt 1 mal.


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  • | 05.08.2009 18:39

Hi,

hab letztes Jahr mit meinem nen Reh umgehauen und es genau so gemacht wie du beschrieben. Gab 2000€ abzüglich Restwert von der Versicherung und hab den dann selber wieder gerichtet (hab sogar noch Gewinn gemacht)

Immerhin gehrört er ja immer noch deinem Dad und er bekam das Geld abzüglich Restwert also denke ich der Anwalt hat dir Käse erzählt.... Mach den flott und gut ist!

p.s. warum soll laut Anwalt der Wagen den nicht mehr repariert werden dürfen?

Grüße...

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  • | 05.08.2009 18:40

hä wasn das hab ich ja noch nie gehört mann darf sein eigenes auto nicht reparorieren lassen. Naja mich erschreckt nichts mehr in diesen Land.

ich denke das könnte klappen mit den verkauf.


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  • | 05.08.2009 23:07

Da hat dein Vater was falsch verstanden.


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  • | 06.08.2009 08:04

das stimmt so nicht ganz.

meistens nehmen die versicherungen den wagen bei einem wirtschaftlichen totalschaden in besitz, sprich wenn der wiederbeschaffungswert unter dem schaden liegt gibts nen neuen und der "schrottwagen" gehört dann im prinzip der versicherung. du kannst den wagen dann allerdings günstig von der versicherung abkaufen und dann wieder fertig machen, da spricht nix gegen. ob es sich dann noch lohnt ist die andere frage.

hallo.

ich muss was dazu berichtigen.
die schuldfrage ist noch ungeklärt..somit kann es sein dass die gegnerische versicherung den schaden bezahlen muss.
nun ist aber das auto ja eigentum von meinem vater.ein gutachten von unserer versichererung liegt auch schon vor mit einem restwert von 600 euro. ob jetzt die versicherung meines vaters oder die gegnerische bezahlt ist doch vollkommen schnuppe oder? beide können den restwert doch abziehen und das auto bleibt bei meinem vater.
oder hat die versicherung des gegners,fals diese bezahlen müssen auch anspruch auf das auto und man kann da nix gegen machen(restwert abziehen)?


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  • | 06.08.2009 13:13

ich hatte auch mal so einen fall , und das auto habe ich behalten . und es stand nie zur rede das es wer anderes haben wollte . so wie du es gerade geschrieben hast ist es richtig ;)


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  • | 06.08.2009 15:14

du als ehemaliger halter hast eh generell sowas wie nen vorkaufsrecht, schon allein dadurch das die versicherung dann sicher ist den restwert auch tatsächlich zu bekommen. von daher steht dem nichts mehr im wege. allerdings würd ich erstmal abwarten bis das okay der versicherung auch wirklich da ist!

vor allem würd ich warten bis die schuldfrage geklärt ist, nicht das die gegnerische versicherung auch noch einen gutachter rausschickt und der wagen dann bereits repariert ist. ;)

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