AU ab 01.01.2010 - Seite 1

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  • | 28.02.2010 15:06

Hallo,

ich habe hier mal eine ganz blöde Frage zum Thema AU.
Und zwar ist mein Sommerauto ab 04 wieder angemeldet und die AU ist im 08/09 abgelaufen.
Seit dem 01.01.2010 vergibt ja niemand mehr eine AU - Plakette, weil das ja immer mit der HU zusammen gemacht wird.

Muss ich da jetzt trotzdem vorher extra nochmal zur AU oder kann ich mir das jetzt sparen, weil HU habe ich ja noch bis 08/10.

Würde mich freuen, wenn über das Thema jemand hier von euch Bescheid weis und mir da mal auf die Sprünge helfen kann.

MfG

Huschel


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  • | 28.02.2010 16:07

Das kann ich dir erst morgen Abend sagen, ich sitz in der Zulassungsstelle, aber diese Fragestellung ist bei uns noch nicht aufgekommen, ich frag mal nach^^. Normalerweise verlange ich den AU-Nachweis nicht mehr bei einer Fahrzeuganmeldung. Ist aber warscheinlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich.

Wenn "ab 04 wieder angemeldet" bei dir Saisonkennzeichen bedeutet, dann haste wohl noch vorne die "abgelaufene" Plakette drauf. Würde sicherheitshalber ne AU machen lassen und vom TÜV/DEKRA/KÜS o.ä.. ne Reperaturplakette vorne druffkleben lassen.


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  • | 28.02.2010 21:47

Hallo,

Die diskussion hatten wir die woche noch mit unserem Dekra-Prüfer.
Lass die alte Plakette drauf und fahr einfach im august zur HU.
Da es die AU nicht mehr gibt, kann dir auch niemand was wegen einer nicht vorhandenen AU aufbrummen.

Zitat:
Würde sicherheitshalber ne AU machen lassen und vom TÜV/DEKRA/KÜS o.ä.. ne Reperaturplakette vorne druffkleben lassen.
Das wird erst nach der HU gemacht, dann müsste er ja die HU vorziehen.


Gruß

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  • | 28.02.2010 22:17

einfach drann lassen ich fahre seit februar ohne vorne rum sieht irgendwie beschissen aus.


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    Ameisenkiller


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  • | 28.02.2010 22:19

Die überlegen ja da die unsinns-plaketten hinsetzen zu lassen ;)


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  • | 28.02.2010 22:52

Hallo,

ich danke euch erstmal für eure schnellen Antworten.
Nur irgendwie habe ich jetzt zwei völlig verschiedene Meinungen, welche doch sehr auseinander gehen. Irgendwie bin ich jetzt deswegen völlig irritiert. :rolleyes:

@gnmpf74: Mit den Saisonkennzeichen hast du Recht. Aber ich lasse mir jetzt im Zweifelsfall keine AU machen, die evtl. gar nicht notwendig ist. Und ich brauche ja deswegen auch mein Auto nimmer anmelden. Ich will ja einfach nur ohne Bußgeld o.Ä. weiterfahren. Ich habe im Januar ein anderes Auto angemeldet und da sagte mir die gute Frau auf der Zulassungsstelle, dass es seit 01/10 keine AU mehr gibt. Sonst hätte ich mir ja diese Frage gar nicht erst gestellt.

@PrivateDemon: Das leuchtet ein, was du schreibst. Mir geht es ja nur drum, dass die AU ja trotzdem mit bei der HU durchgeführt wird. So wie ich das verstanden habe. Also, dass es ja nur nicht mehr getrennt voneinander durchgeführt wird.

@16V-Corsa: Wie das vorn auf dem Nummernschild aussieht, ist mir eigentlich völlig egal, denn ich sitze ja im Auto und lauf nicht die ganze Zeit vorneweg. :roll:


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  • | 28.02.2010 22:52

Zitat:
Zitat von PrivateDemon
Hallo,

Die diskussion hatten wir die woche noch mit unserem Dekra-Prüfer.
Lass die alte Plakette drauf und fahr einfach im august zur HU.
Da es die AU nicht mehr gibt, kann dir auch niemand was wegen einer nicht vorhandenen AU aufbrummen.

Zitat:
Würde sicherheitshalber ne AU machen lassen und vom TÜV/DEKRA/KÜS o.ä.. ne Reperaturplakette vorne druffkleben lassen.
Das wird erst nach der HU gemacht, dann müsste er ja die HU vorziehen.


Gruß

he? wir müssen bei uns erst die AU machen da die prüfer sonst die HU gar nicht erst machen. AU gibt es nicht kann man so auch nicht sagen da nur die plakette weggefallen ist , die eigentlich AU wird aber noch gemacht und sollte von der HU nicht auseinanderliegen. man muss ja jetzt auch permanent seine AU papiere dabei haben.


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  • | 28.02.2010 23:07

Um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen:
Du solltest schnellst möglich die AU machen lassen sobald du dein Auto wieder fahren darfst.
Auch bei AU´s, die auf das Jahr 2009 zurückdatiert werden, gibt es seit dem 1.1.2010 keine Plaketten mehr sondern nur noch den versiegelten und mit der AU - Kontrollnummer geprägten AU - Nachweis, den du dann z.B. bei einer Kontrolle vorlegen mußt.
Kratzt du deine AU - Plakette jetzt einfach ab und fährst bis zur nächsten HU ohne rum hast du ja trotzdem keinen gültigen AU - Nachweis auf den es ja seit dem 1.1.2010 ankommt, somit gibts ne Strafe, egal ob du die alte Plakette dranlässt oder abkratzt ;)

Übrigens wurde den AU berechtigten Betriebe von den Behörden "nahegelegt" den AU und den HU Termin anzugleichen, von daher hätte der Betrieb, bei dem du 2008 die HU machen lassen hast eigentlich auch eine AU durchführen müssen, egal ob diese zu dem Zeitpunkt schon fällig war oder nicht

Ach ja, es wird erst die AU gemacht, danach die HU. Laut Gesetzestext ist die AU Bestandteil der HU, und nicht umgekehrt ;)


Zuletzt geändert 01.03.2010 07:35 von Chevyman. Insgesamt 2 mal.


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  • | 01.03.2010 19:37

Zitat:
Zitat von Caficho
he? wir müssen bei uns erst die AU machen da die prüfer sonst die HU gar nicht erst machen.
Hab ich auch nicht gesagt! klar muss erst der AU-Beleg vorgelegt werden, aber mir wurde zumindest gesagt "plakette drauflassen - das macht der Prüfer".

Au gibts - Allerdings ist sie nun Teil der Hauptuntersuchung. d.h. Hast du ne gültige HU hast du auch ne gültige AU, auch wenn die Plakette vorne was anderes Sagt.
So sagte es zumindest ein Prüfer.

Scheint aber noch n großes Wirrwar zu sein, wenn ich das hier so lese ;)


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  • | 01.03.2010 19:49

Du brauchst keine AU machen lassen. Du kannst nämlich gar keine AU machen lassen, da es keine AU mehr gibt. Folglich kann sie auch nicht ablaufen. Wenn du findest, dass es schöner aussieht, kannst du die Plakette vorne selbst abkratzen, sie ist nur noch ein Aufkleber ohne Bedeutung.

Im August fährst du dann zur Hauptuntersuchung.


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  • | 01.03.2010 19:58

@ WalPurgis
Wie was das für ne Aussage man darf selber Planeten abkratzen und dann noch fahren ? Und man brauch keine mehr ? Und die scherrifs sagen alles klar fahr man weiter oder was ?


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  • | 01.03.2010 20:01

Sorry Walpurgis, aber das ist totaler Blödsinn :lehrer:
Die AU gibt es nach wie vor und hat sich in ihrem Ablauf auch nicht geändert. Das einzige, was sich für AU berechtigte Betriebe ändert ist das "weglassen" der Plakette und die etwas andere Handhabung des AU - Nachweises. Dieser Nachweis ist nach wie vor maximal zwei Jahre gültig, bei Überschreitung dieser Frist fährst du schlicht und ergreifend ohne gültige AU durch die Gegend und machst dich strafbar ;)


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  • | 01.03.2010 20:04

Richtig. Es zählt nur, ob du eine gültige HU hast.

Nochmal allgemein zur Entwirrung:

Beispiel:

AU ist diesen Monat abgelaufen, HU ist noch ein Jahr gültig: Glück gehabt, man kann ein Jahr länger fahren als früher, da es keine AU mehr gibt, die ablaufen kann. Nächstes Jahr dann zur HU, bei der das Abgasverhalten mitgeprüft wird.

HU ist diesen Monat fällig, die AU-Plakette ist noch ein Jahr gültig: Pech gehabt, was die AU-Plakette anzeigt ist bedeutungslos. Man muss zur HU (bei der das Abgas mit überprüft wird), obwohl man eigentlich noch ein Jahr "AU" hätte.


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  • | 01.03.2010 20:07

Sorry Chevyman, was du schreibst stimmt nicht. Es gibt keine AU mehr, sondern nur noch den Nachweis nach Anlage blabla. Der muss bei der HU vorliegen. Wenn er das nicht tut, fällst du durch die HU. Du kannst nicht ohne gültige AU durch die Gegend fahren, da es die AU nicht mehr gibt. Du kannst nur ohne gültige HU rumfahren.

Edit: Sorry, Doppelpost. Im Übrigen ist der Nachweis keine zwei Jahre gültig, sondern darf bei der Durchführung der HU nicht älter als einen Monat sein.


Zuletzt geändert 01.03.2010 20:10 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.

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  • | 01.03.2010 21:23

@walpurgis :D

um die verwirrung zu komplettieren :D
Ich kann also im April zu meinem alten Lehrherrn fahren, meine AU durchführen und dann im Mai zur fälligen HU zum TÜV/DEKRA etc.

Das irgentwie alles sehr verwirrend :D

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