Rückwandlung bei VW, darf Nutzungsgebühr verlangt werden?


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    Benzinpreisignorierer


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    Kennzeichen: FO
  • | 21.04.2011 23:31

Hallo Leute ...

Ich hab folgendes Problem:
Ich hab Juli 2010 einen neuen VW Polo 1,2l TSI bestellt und hab diesen am 31.12.2010 bekommen.
6 Tage nach der übergabe des Fahrzeugs musste ich das erste mal in die Werkstatt (Lautes Rattern beim Beschleunigen un Linkskurven), drei unterschiedliche Teile wurden ausgetauscht und nun ist das Problem wieder da (Meister weis nicht mehr weiter)
Dann kommt noch dazu das zwei mal alle lichter am Polo ausgefallen sind.

Ich machte mit dem Werksmeister meines VW Händlers aus das auto Rückzuwandeln.
Jetzt soll ich eine Nutzungsgebühr (0,67% pro angefangenne Km) bezahlen.

SO nun zum eigentlichen Sinn dieses Threads.
Ich hörte mal davon das wenn ich in diesem Falle ein Auto wieder von der selben Marke nehme, ich die Nutzungsgebühr NICHT zahlen muss, da mir die Werkstatt den Wagen nicht reperieren konnte und ich dazu verpflichtet bin ein Neues Auto zu nehemen.


Kann mir da evtl. jemand weiter helfen?
Was auch gut wäre, eine Seite auf der ich das mit Paragraphen und so nachlesen kann!?!


Danke schonmal im voraus!!!

mfg...
Sascha


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 24.04.2011 17:36

Freilich musst du für die Nutzung bezahlen, das regelt §347 BGB. Mit diesem einen Paragraphen alleine kannst du dir aber kein Bild über die Rechtssituation machen. Die von dir genannte Nutzungsgebühr gilt als üblich und begründet sich auf ein OLG-Urteil aus dem Jahre 2003. Dazu kommen normalerweise noch 4 % Zinsen.

Was tatsächlich vereinbart wird, ist Verhandlungssache und hängt bestimmt auch davon ab, ob du nach der Wandlung wieder einen VW bestellst.

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