Domstrebe eintragen? - Seite 2

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    Pagen-Freak


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  • | 10.09.2007 21:21

gut zu wissen, hab mir neulich nämlich auch alle wiechersstreben rangebaut und der tüvmensch meinte das selbe was hier steht auch zu mir.....

also wenn die theaterleitung meint sie müsste das auto stillegen wegen sowas oder sonst nen trara machen, kann man schön auf sein recht beharren^^


"er ist gezeichnet..........."NEIN!" :D ( zitat: homer simpson )


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  • | 10.09.2007 23:41

Naja, alle sind wohl nicht TÜV-frei. Die Querlenker-Strebe muß eingetragen werden.


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  • | 10.09.2007 23:52

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Naja, alle sind wohl nicht TÜV-frei. Die Querlenker-Strebe muß eingetragen werden.
Nein muß sie als pedant zur Domstrebe nicht.anders siehts beim Stabi als Aktives Bauteil aus...


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    Pagen-Freak


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  • | 11.09.2007 00:00

jo genau, sonst hätte der tüv mensch doch was dazu gesagt oder net? hab vorne beide drin und hinten auch..... und der hat zu der unten bei den querlenkern nix gesagt von wegen eintragen....meinte das geht alles so :)


macht mir hier doch keine angst mensch :P


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  • | 11.09.2007 09:52

Mir hat n TÜV-Sachverständiger mal gesagt das man ne Domstrebe nicht eintragen müsste, ne Querlenkerabstützung aber schon, da diese ja die Bodenfreiheit beeinflussen könnte!
Naja... Frag zehn Prüfer und du bekommst zehn verschiedene Antworten...
Wie immer...
Mir hat er die Streben auf jeden Fall ohne Berechnung eingetragen, damits kein Stress mit den grünen Männchen gibt...


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  • | 11.09.2007 21:15

Das mit der Bodenfreiheit ist nur bedingt richtig, weil ein Motorunterfahrschutz aus Metall muss i.d.R. auch nicht abgenommen werden.
Weil wenn zu tief, dann ist es imho wurscht, ob mit oder ohne Eintrag.


Wenn nun aber jemand, wie bereits schon gesehen, in seinen Jetta die umklappbare Rückbank des Golf montiert, und dazu die Rückwand raustrennt, gilt die hintere Domstrebe als stabilisierendes Karosserieteil und wurde mit eingetragen.

@phreak: Schon mal ein E-Zeichen auf ner Domstrebe gesehen?
Nein.
Warum?
Weil es das nicht gibt..
Warum?
Weil das entweder eine Bauartgenehmigung oder eine Betriebserlaubnis darstellt. Und beides gibt es nicht für Domstreben.
Und warum nicht?
Weil es dafür m.W. keine Grundlage, sprich PrüfRili gibt.

Überhaupt: Wo steht, dass ein "E-Zeichen" immer eintragungsfrei bedeutet?

Ist es das wirklich?
Nein.
Und warum nicht?
Weil es nur für bestimmte Teile und nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung, sprich ordnungsgemäßem Anbau und eingehaltenem Verwendungsbereich im Rahmen der in D geltenden Rechtslage Aufgrund § 19 StVZO und Beschlüssen der AKE gilt.
Das heißt?
Ein AHK z.B. kann nur im Rahmen ihres Verwendungsbereiches abnahmefrei montiert werden.
Baue ich eine AHK eines Passat ( mit "E-Zeichen", besser:E ( EG/ECE) -Genehmigung) an einen Mondeo, habe ich ein Teil mit "E-Zeichen" an meinem Auto dran, und es ist nicht legal. Mal abgesehen von der Uneintragbarkeit wegen fehlender Anbauprüfungen,
Selbiges gilt z.B. auch für die Marotte, einen Motorradauspuff als Endschalldämpfer ans Auto zu bauen. Is nicht trotz E-Zeichen auf dem Topf.

Also bitte nie mehr pauschal " E-Zeichen = Eintragungsfrei" glauben, auch wenn es in diversen Online-Verkaufsbuden immer wieder propagiert und als Verkaufsargument benutzt wird.

Verkaufe Teil XY- Mit E-Zeichen! Eintragungsfrei!

Analog dazu: Verkaufe einen Passat mit Rädern! Somit fahrbereit!
Was denkt ihr, wenn ihr so eine Anzeige lesen würdet ;)
Es ist eben nur im Regelfall der Fall.

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