Ist Tüv nicht gleich Tüv? - Seite 1

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  • ~BMW M3 NR1
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  • | 14.05.2002 22:36

Habe meinen BMW nach dem kauf in München Tunen lassen. Und der dortige Tüv hat alles abgenommen und eingetragen! Jetzt nach 9Monaten soll ich den Wagen stillegen oder das Fahrwer höher setzen! Die begründung des Prüfers lautete, die Bodenfreiheit sei zu gering.

  • Corradomichi
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  • | 14.05.2002 22:41

@ M3
Ich frage mich auch wie da hier weitergeht! Ich fahre Freitag zum TÜV kriege ich den Segen habe ich sicher dennoch keine Ruhe! Früher war das irgendwie anders finde es echt ne Zumutung das ein TÜV Prüfer den anderen anzweifelt...... Wem soll man den da vertrauen??????

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  • | 14.05.2002 23:06

Es geht ja auch darum das ich den Wagen solange nicht bewegen darf, da er ja angeblich nich verkehrstüchtig ist. Kann überhaupt eine eintragung wieder zurück genommen werden?


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  • | 14.05.2002 23:25

Ja wo war denn dein Auto beim Gutachter?? bestimmt Dekra oder????
Die haben ja so oder so die mega ahnung.

  • ~BBA3
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  • | 14.05.2002 23:28

Ja fahr zum richtigen tüv und such dir einen der vernünftig ist und kein alten bock

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  • | 15.05.2002 00:21

Ich glaube es gab zu dieserzeit geine bessere und qualifiziertere abnahme als den Prüfer von Hartge. Die haben ihn schließlich getunt. Deswegen haben sie ihn auch abgenammen! Jetzt will mir wie gesagt der Tüv Osnabrück den Wagenstillegen! Eigendlich ist doch einmal abgenommen für immer. Da kann doch nicht durch eine kontrolle durch die Polizei und den Tüv alles als ungültig ernannt werden?

  • ~BBA3
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  • | 15.05.2002 07:50

Ja eigentlich ist das unlogisch. aber was kan man machen...?


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  • | 15.05.2002 07:50

So sollte es zuimindest sein! Aber die Realität sieht leider anders aus.

Aber das ist in der Tat eine Gesetzeslücke. Ich würde mich aber mal beim Anwalt schlau machen, was man da gegen unternehmen kann!

Wieviel Bodenfreiheit hast Du denn noch?

Ich meine bevor die ihn Dir still legen, kannst Du ihn ja ruhig ein bisschen höher schrauben (und wenn die sich den dann angeguckt haben wieder runter) :D

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  • | 15.05.2002 09:38

also meiner meinung nach ist das alles nur geldmacherei. man muss fürs eintragen ´ne menge bezahlen, dann trägt es der nächste wieder aus. man muss was verändern und dann wieder ´ne menge kohle bezahlen um den neuen kram eintragen zu lassen. und so geht das dann immer weiter.

zum thema bodenfreiheit: im der stvo steht nur, dass die bodenfreiheit 8,5 (?) cm betragen SOLLTE (also nicht muss)!


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  • | 15.05.2002 10:25

Es gibt da ja so nen Gummiband-Paragraphen.

Man darf das Auto nur so verändern, dass die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt wird oder so.

Das heißt also, dass es letztendlich Auslegungssache des Prüfers bzw. der Cops (die Kontrollen machen) ist.

Habe mich letzte Woche noch mit einem Prüfer darüber unterhalten, als er mein Lenkrad eingetragen hat. Obwohl er nur mein Lenkrad eintragen sollte, hat er sich das ganze Auto angeguckt. Wollte dann auch wissen, wie tief er ist usw. Er meinte dann, dass die Grenze bei 10 cm Bodenfreiheit liegen soll. Im Raum Minden-Lübbecke sinds aber dann schon wieder 8 cm.

Auf jeden Fall hat man auch wenn alles eingetragen ist, keinesfalls ne Garantie, dass einem das Auto nicht still gelegt wird.

Ich sag nur ...

:police: :plasma:

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  • | 15.05.2002 10:41

@VRSix

Unter dem Frontspoiler habe ich noch eine Bodenfreiheit von 3,5cm.


Laut dem hiesigen Gutachter ist das zuwenig. Habe mich mit dem Anwalt in verbindung gesetzt. Dabei kam heraus die dürfen den Wagen Tatsächlich stillegen!!! Wenn der Gutachter durch das Fahrzeug eine gefärdung für mich und andere sieht. In diesemfall ist das die Tieferlegung in verbindung mit der Frondschürtze. Also wenn die bei Hatge von BMW Tuning keine ahnung haben sollen, dan frage ich mich wer dann???


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  • | 15.05.2002 10:44

setz dich doch am einfachsten mit hartge in verbindung und lass die notfalls hier hinkommen, haben ja auch genug an dir verdient

sonst ist ja deren firma bedroht

würde mich freuen, wenn du das alles schriftlich hättest und es mir zukommen lassen würdest.......

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  • | 15.05.2002 10:56

@dp303
bringe dir die Gescannten Unterlagen am Freitag auf CD mit!

Tja die bei Hartge hagen sich schon mit dem Tüv inverbindung gesetzt. Denn dieses Packet wurde schließlich laut deren angaben 23 mal verbaut! Das ist doch alles wieder schikane von der Stadt Osnabrück.


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  • | 15.05.2002 11:43

Also ich hatte anfangs unter meiner Frontschürze (RS-Stoßstange) vielleicht 2 cm Bodenfreiheit. Das war übrigens die Grenze im tüv-geprüften Bereich bei meinem Gewindefahrwerk.

Als ich zum Tüv gefahren bin habe ich ihn noch insgesamt 2 cm höher geschraubt. Somit hat er also ca. 4 cm. Das gab keine Probleme (ausser dass ich auf keine Bühne kam und keinen Wagenheber unters Auto gekriegt haben) :D

Man muss differenzieren zwischen Anbauteilen und tragenden Teilen. Tragende Teile müssen halt normalerweise diese 8-10 cm Bodenfreiheit haben.

Aber ne Stoßstange oder Seitenschweller dürfen ruhig tiefer sein.

Ich war seit dem Umbau zweimal beim Tüv (verschiedene Prüfer) und beide haben da nichts gegen gesagt, dass er vorne so tief ist. :ok:

An Deiner Stelle würde ich ihn wirklich einfach höher schrauben und dann vorführen. Anschließend kannst ihn Dir ja wieder runter drehen. Hauptsache Du bleibst im tüv-geprüften Bereich.

Ist wahrscheinlich die einfachste und kostengünstigste Variante.


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  • | 15.05.2002 13:05

Melde dich doch mal bei mir. Hab ganz gute Kontakte in Sachen TÜV. Wenn das eingetragen war kriegst du bei uns den Stempel auch so wieder. Hab da noch nie Probleme mit gehabt und meiner ist wenigstens um die 95 mm tiefer. Ist im Schein 90mm tiefer als original eingetragen worden und ist noch gesackt. Wie gesagt melde dich und schilder mir dein Problem mal genau und ich frage nach was ich für dich tun kann!!!


mfg

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