Kommentare zu "[Presse] Nicht alles ist bei Hitze im Auto erlaubt" - Seite 1

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  • | 22.08.2009 14:37

Kommentare zum Artikel [Presse] Nicht alles ist bei Hitze im Auto erlaubt
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  • | 22.08.2009 15:11

Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.

Denn:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten
- Noch das Absolute Nacktfahren
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc

Im Auto kannst du außer genau definierte sachen wie zb. Telefonieren während der fahrt etc machen solange und so oft du willst.
Einzig wenn du aussteigst wirds haarig....da solltest du bekleidet sein und den Schniedel aus der Frau ziehen. Denn erst dann beginnt die "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...Im Auto ist es wie in deiner Wohnung...privat zone...!!

  • 16V-Corsa
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  • 16V-Corsa
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  • | 22.08.2009 15:15

finde ich genauso sinnlos diesen bericht wie der von den rückrufen


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    pagenGrillmeister


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  • | 22.08.2009 15:17

Da lob ich mir doch getönte Scheiben :roll:

Und wenns Spaß macht und man keinen Unfall baut, warum auch nicht?


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  • | 22.08.2009 15:38

Ich habe mal gelesen das ein privates Auto wie eine private Wohnung gehandhabt wird und man dort alles machen darf, das nicht speziell in der StVO verboten ist (zB das telefonieren am Steuer). Theoretisch darf man auch nackt fahren...


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  • | 22.08.2009 15:44

Zitat:
Zitat von cherry


Denn:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten
- Noch das Absolute Nacktfahren
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc




Sag ich ja


  • Nickpage von HAIDUK anzeigen HAIDUK



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  • | 22.08.2009 17:59

Zitat:
Zitat von cherry
Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.

Denn:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten
- Noch das Absolute Nacktfahren
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc

Im Auto kannst du außer genau definierte sachen wie zb. Telefonieren während der fahrt etc machen solange und so oft du willst.
Einzig wenn du aussteigst wirds haarig....da solltest du bekleidet sein und den Schniedel aus der Frau ziehen. Denn erst dann beginnt die "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...Im Auto ist es wie in deiner Wohnung...privat zone...!!

Auf den ersten Blick richtig, aber dennoch ist nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist erlaubt ;)

Zu den meisten Fällen die ihr für erlaubt haltet, gibt es Referenzurteile die das widerlegen.

Dabei wird sich auf §1 Absatz 2 StVO berufen und der lautet:

Zitat:
§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Also nochmal schnell zusammengefasst:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten = gefährdet
- Noch das Absolute Nacktfahren = belästigt
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc = gefährdet

Zumal wenn ihr durch eine unsichere Fahrweise beim Akt auffallt, also vergleichbar wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, euch ähnliches zur lasst gelegt werden kann bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Schritt ... ähm Straßenverkehr :engel: Und das ist sogar eine Straftat ;)

Und zack seid ihr verurteilt :rofl:

Also erst den Artikel lesen, dann denken, wenn im Kopf nichts zu finden ist, dann googeln und dann posten. Ich will damit jetzt nicht Cherry speziell an der Karren fahren, aber sein Thread war der erste der mit aufgefallen ist und daher habe ich mir den mal exemplarisch rausgegriffen.

MfG

Haiduk


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  • | 22.08.2009 18:03

Zitat:
Zitat von HAIDUK
Zitat:
Zitat von cherry
Weiß nicht wo du diesen Artikel her hast...aber so ziehmlich alles was drin steht ist quatsch.

Denn:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten
- Noch das Absolute Nacktfahren
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc

Im Auto kannst du außer genau definierte sachen wie zb. Telefonieren während der fahrt etc machen solange und so oft du willst.
Einzig wenn du aussteigst wirds haarig....da solltest du bekleidet sein und den Schniedel aus der Frau ziehen. Denn erst dann beginnt die "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...Im Auto ist es wie in deiner Wohnung...privat zone...!!

Auf den ersten Blick richtig, aber dennoch ist nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist erlaubt ;)

Zu den meisten Fällen die ihr für erlaubt haltet, gibt es Referenzurteile die das widerlegen.

Dabei wird sich auf §1 Absatz 2 StVO berufen und der lautet:

Zitat:
§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Also nochmal schnell zusammengefasst:

- Weder Sex während der Fahrt ist definiert verboten = gefährdet
- Noch das Absolute Nacktfahren = belästigt
- Genauso wie das Ohnanieren oder Masturbieren etc = gefährdet

Zumal wenn ihr durch eine unsichere Fahrweise beim Akt auffallt, also vergleichbar wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, euch ähnliches zur lasst gelegt werden kann bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Schritt ... ähm Straßenverkehr :engel: Und das ist sogar eine Straftat ;)

Und zack seid ihr verurteilt :rofl:

Also erst den Artikel lesen, dann denken, wenn im Kopf nichts zu finden ist, dann googeln und dann posten. Ich will damit jetzt nicht Cherry speziell an der Karren fahren, aber sein Thread war der erste der mit aufgefallen ist und daher habe ich mir den mal exemplarisch rausgegriffen.

MfG

Haiduk

ohne worte wieder mal michi .
ok doch mit worten - du daten (crack) junky


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  • | 22.08.2009 18:09

Ist ja mal interessant... :D:D:D

:hut:


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  • | 22.08.2009 18:26

Daten hin oder her...frag ich mich warum es im TV schon soviele Beiträge gab in denen Eindeutig gesagt wurden war das Nacktfahren in Deutschland erlaubt ist :rolleyes:


  • Nickpage von Shadow-Man anzeigen Shadow-Man


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  • | 22.08.2009 19:00

Eben, da haben das auch angebliche Anwälte erklärt. Wie so oft is das auslegungssache denke ich mal...


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  • | 23.08.2009 14:42

Kann Haiduk nur zustimmen und hinzuzufügen wäre da auch nichts weiter.

Klar ist zb nackt fahren nicht expliziet verboten aber wenn dich einer sieht - wenn er sich trotz lückenhafter Rechtslage belästigt fühlte kann es zumindest zu einem Verwarnungsgeld kommen...


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  • | 23.08.2009 18:30

Anwälte sind keine Gesetzgeber und sprechen auch kein Recht. Wenn zwei Parteien vor Gericht streiten, dann hat ein Anwalt mit seiner Meinung nachher wohl kein Recht gehabt und deshalb verloren;)

Mit dem §1 StVO ist es wie in anderen Gesetzesbereichen auch, wenn eine explizite Regelung nicht greift, dann aber meist ne Generalklausel. Oder aber andere Gesetze sind auch betroffen, wo man vlt. gar net erst drauf kommt. So wie Radarwarner, die fernmelde-technisch zwar erlaubt sind, aber trotzdem eingesackt werden, da es ein Bußgeldtatbestand ist.

Hinzu kommt noch, dass, wenn z.B. ne Frau mit Flipflops am Steuer sitzt und diese nicht von der StVO verboten sind, die Frau u. U. grob fahrlässig handelt und ihre Versicherung sich quer stellt bei nem Unfall.


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  • | 23.08.2009 18:57

Das der Unterschied zwischen "nicht verboten" und "Versicherung zahlt nicht" sehr klein ist wissen wir ja...


Zum Gesetzes Text:

http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?t=5709

Zitat:
Zitat von FKK-Forum
Um mal beim rechtlichen Teil (schließlich ist diese Anfrage im "Rechtsforum" gestellt worden und nicht im "Allgemein") zu bleiben:

Da in der StVO keinerlei Sonderregelung zur Bekleidung besteht (mit Ausnahme dessen, daß eine solche (vorhandene) die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen darf), handelt es sich in diesem Fall wieder um die alte Sache OWiG §118 und ist somit der Einschätzung der entscheidenden Personen unterstellt, ob ein grober Verstoß gegen die öffentliche Ordnung begangen wurde.
Verkehrsrechtlich ist der Umstand "bekleidet/unbekleidet" zu ignorieren.

Nackt fahren ist definitiv erlaubt. Aber nicht Nackt ein oder Aussteigen!

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