Falsch geparkt


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  • | 14.09.2005 22:59

Hallo Leute hab da ma ne Frage also ich habe letztens bei uns inner Stadt geparkt da war aber Parken erlaubt aber ich habe die Parkscheibe vergessen einzustellen und dann kam natürlich jemand vorbei und hing mir gleich was an die Scheibe!! Nun habe ich heute den Brief bekommen und im Brief steht drin, dass es sich um den PKW Opel handelt, dabei fahre ich einen Suzuki! Kann das somit ungültig sein oder spielt das keine große rolle?? Bitte sagt mir schnell bescheid!!


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  • | 14.09.2005 23:15

musst du mal warten bis einer unsrer rennleiter da ischt,
denke mal das du trotzdem zahlen musst weil das !!!kennzeichen!!! ja stimmen müsste welches sie notiert haben und du wirst ja als Fahrzeughalter über das KENNZEICHEN Identifiziert! nicht über das Modell des Fahrzeugs, das ist im grunde nebensache,bin mir aber nicht sicher,

gruß Gn


Sieht wohl schlecht aus!


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  • | 14.09.2005 23:17

Naja dann werde ich mal warten aber trotzdem danke erstmal!! Jedenfalls kann ich mich jetzt schon wahrscheinlich aufs zahlen vorbereiten!!


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  • | 14.09.2005 23:19

Ich würde nicht und niemals nur einen Cent dafür Zahlen, wenn du wirklich NIEMANDEN behindert hast.

Bei Feuerwehrausfahrten, Behindertenplätze usw sollte man aus Anstand bezahlen,
das gehört zum guten Ton ne` :cool:


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  • | 14.09.2005 23:25

Na Behindert habe ich da keine Ausfahrt und nichts aber ich hatte halt vergessen, meine Parkscheibe in die Scheibe zu packen!! Es geht ja auch darum, ob es eine Rolle spielt, dass sie nen Falschen Fahrzeug typ eingetragen haben!!


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  • | 14.09.2005 23:58

der Fahrzeugtyp ist glaube ich egal...

Bei nem Kumpel am RX-7 stand auch schon "Fahrzeugtyp unbekannt" oder "Toyota" dran... solange das nummernschild stimmt, biste halt gefi***...

Dann müsste ich mir ja nur ein "Ford" Schild auf mein Auto kleben, und schon müsste ich keine Strafzettel mehr bezahlen... :D

Davon mal ab, wenn du keine Parkscheibe einlegst bezahlst du 5€ Verwahnung...
Und wenn se abgelaufen ist 10€... Das ist kein Scherz!!! :cool:

Die Frage ist auch, ob es sich Lohnt wegen 5€ mit der Stadt anzulegen...


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  • | 15.09.2005 00:09

Du musst einfach den Zettel für einen eventuellen Widerspruch ausfüllen (Ist meistens auf der Rückseite)
Schreib am besten alles voll, also dass du genau weisst dass du nichht falsch geparkt hast und du hättest diverse Zeugen und und und

Das ist das Prinzip des "faulen Beamten"

Die müssten nämlich viel zu viel Aufwand betreiben, um den Fall zu bearbeiten und akzeptieren den Widerspruch

Bei mir hat's bis jetzt immer geklappt...
aber :
Keine Garantie


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  • | 15.09.2005 07:05

@nightwalker bei mir steht aber 15 Euro drauf als Verwarnung!!


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  • | 15.09.2005 10:05

Wegen 15 Euro jammern - das hat was. :D

Bei all den Gedanken die du dir wegen der Sache machst wäre bezahlen echt die einfachere Alternative. ;)


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  • | 15.09.2005 10:29

Wie schon von einigen gesagt: Ein falscher Fahrzeugtyp ist lediglich ein sogenannter "heilbarer Fehler". Warum?! Weil über das Kennzeichen jederzeit der korrekte Fahrzeugtyp ermittelt werden kann.

Wenn du Widerspruch einlegst - aus welchem Grund auch immer - und der Widerspruch abgelehnt werden sollte, dann wird aus dem Verwarngeld ein Bußgeld. Ein Bußgeld kostet zur Zeit 25,60 € zusätzlich.

Dass das Verwarngeld 15 € beträgt wird wahrscheinlich daran liegen, dass man dir vorwirft, länger als 1 Stunde dort geparkt zu haben.


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  • | 15.09.2005 11:43

Zitat:
Zitat von Nicedriver
Wegen 15 Euro jammern - das hat was. :D
(...)
naja, immerhin bekommt man da 10 liter sprit für...


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  • | 15.09.2005 19:51

Es geht ja nicht darum wie viel Sprit ich bekomme für die 15 Euro aber ich bin noch Schüler ( mache ABI) und da kann ich mir sowas nich leisten!!

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