Ich weiß wo es Geld für umsonst gibt! - Seite 2

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  • | 30.10.2005 12:39

Mist:(

ich habs meiner Mutter erzählt. Voll nach hinten los gegangen:rolleyes:

"Du darfst bei uns wohnen also bekomm ich die 3600euro"

Scheisse:boese:


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  • | 30.10.2005 21:03

Na da hat deine Mutter richtig reagiert!
Gruß Natascha

Upps bin gar nicht selbst eingeloggt


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  • | 30.10.2005 22:18

@ Cornhulio

Es ist ja auch deine Mutter, die das Kindergeld beantragen muss, oder?;)
Dann erfährt sie es ja sowieso. Aber die Reaktion find ich übertrieben. Ihr hättet wenigstens halbe-halbe machen können, da sie es ja ohne deine Recherche hier nie erfahren hätte. :)


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  • | 31.10.2005 21:53

ein sehr interessantes thema muss ich mir mal merken, gleich mal abchicksen gehen was es da noch zu haben gibt:applaus::applaus:


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  • | 01.11.2005 12:30

kann mir gar nicht vorstellen, das der staat geld raussrückt


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  • | 01.11.2005 12:35

Zitat:
Zitat von ChrisCross
@ Cornhulio

Es ist ja auch deine Mutter, die das Kindergeld beantragen muss, oder?;)
Dann erfährt sie es ja sowieso. Aber die Reaktion find ich übertrieben. Ihr hättet wenigstens halbe-halbe machen können, da sie es ja ohne deine Recherche hier nie erfahren hätte. :)
tja pech gehabt, das geld is futsch:(
Das wäre das Perfekte Benzingeld 2006 gewesen:boese:

Halbe Halbe is nich meint sie:rolleyes:


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  • | 01.11.2005 15:17

bei google konnte ich diese änderung nicht finden, hat jemand einen link?

und das eine neue regelung rückwirkend für 4 jahre geht kann ich mir auch nicht vorstellen :?

also hier keine falschen hoffnungen machen


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  • | 01.11.2005 17:01

Wer bekommt Kindergeld?

Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten,

in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder

im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird

Als Kinder werden berücksichtigt:

im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und adoptierte Kinder)

Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat

Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist

Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet.

Über das 27. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie

den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben

sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben

eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben

Die Zahlungen bestehen dann für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes über das 27. Lebensjahr hinaus. Für die Zeit der Ableistung der aufgeführten Dienste selbst steht den Eltern kein Kindergeld zu.

Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

Einem über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableistet.

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Für ein Kind über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes das gesetzliche Existenzminimum im Kalenderjahr überschreiten. Das Existenzminimum lag im Jahr 2000 bei 6.902 Euro und wird im Jahr 2005 7.674 Euro betragen.


Quelle alles um Nachlesen


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  • | 09.02.2006 21:54

:applaus::applaus::applaus:

das mit der nachzahlung funktioniert ! ;)

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