fernlichfahrer oder nicht-fernlichtfahrer - Seite 1

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  • | 05.01.2006 20:28

hallo freunde,

ich wollte mal wissen wie ihr dazu steht

lieber mit fernlicht fahren oder auf stur machen um beweisen zu wollen das man adler-mäßige augen auch bei nacht hat,

also ich bin der der immer mir fernlicht fährt weil man dadurch nachts besser alles sehen kann (natürlich nicht wenn fahrzeuge entgegenkommen)

aber viele sind zu faul den hebel umzulegen und mit fernlich zu fahren

also mal sehen wer noch so mit fernlicht fährt und wer nicht

:D:D


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  • | 05.01.2006 20:30

Also im dunkeln fahren wir im Wald immer mit Fernlicht, außer wie du gesagt hast wenn ein Auto entgegenkommt oder vor einen ist;)
Ich sehe das als "normal" an nachts auf bestimmten strecken außerorts mit Fernlicht zu fahren.


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  • | 05.01.2006 20:42

tja diese Frage ist eigentlich ganz leicht zu beantworten!

Es schreibt ja das Gesetz vor!!!!!!!!! Nachts mit Fernlicht zu fahren.

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


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  • | 05.01.2006 20:47

klar aber ich fahre auch in der stadt mit fernlicht heheheheeh klar nur wenn keiner entgegenkommt, weil dann ist die strasse ja noch mal um einiges mehr beleuchteter

:D:applaus::D:applaus:


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  • | 05.01.2006 20:58

Zitat:
Es schreibt ja das Gesetz vor!!!!!!!!! Nachts mit Fernlicht zu fahren.
Wo steht denn bitte, dass man mit Fernlicht fahren muss? In der StVO steht lediglich, wann man es nicht benutzen darf.

Ich fahre nach möglichkeit tagsüber....
nachts ist das so ne Sache-speziell bei nem Alten Benzen sind die Lampen nicht wirklich überzeugend-und wo hat man bitte so wenig Gegenvekehr,dass man Dauerfernlicht machen kann-wie auch immer wenn geht hab ich die Fernlichter auch an.
Mal was nebenher wie ist das eigentlich mit Fahrrädern-ich habe meinem Dienstrad auch ein "Fernlicht" verpasst-darf man das(einfach zusätzlich zur Dynamolampe ein Cateye)?


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  • | 05.01.2006 21:15

Türlich benutz ich das.Im Dunkeln ist es eine deutliche verbesserung grade um dinge zu sehn die weiter weg sind oder auf der Straße liegen evt.Natürlich nur wenn keine Personen mir entgegen kommen.


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  • | 05.01.2006 21:30

Bei diesen Fall treten gleich zwei Absätze der STVO zu!!!

§3 Geschwindigkeit!
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

und

§17 Beleuchtung

2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

wenn man oben die Geschwindingkeit beachtet! Würde ich Nachts nur mit Abblendlicht fahren, danndürfte ich ja nicht so schnell fahren.
Denn "Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Je schneller er fahren möchte un so mehr muß er sehen.

Beispiel:
Es ist Kirmes! Ein Betrunkener der nachts auf der Straße liegt,wird von einen Autofahrer der den Betrunkenen zu spät sieht überfahren!!!! der Autofahrer bekommt automatisch eine Teileschuld. Geschwindigkeit nicht der Sichtweite angepasst. Daher Fernlicht!


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  • | 05.01.2006 21:34

Schon klar: wenn man das Fernlicht nicht einschaltet, darf man nicht so schnell fahren. Trotzdem steht nirgends, dass man das Fernlicht einschalten muss! Niemand ist gezwungen schnell zu fahren.


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  • | 05.01.2006 21:37

Ich fahre, wenn ich mal nachts fahre, auch mit Fernlicht, aber auch nur da wo es nötig ist, sprich auf Landstraßen etc. In der Stadt ist es ja erstens nicht nötig und zweitens nicht erlaubt. Finde die Leute, die da auf Stur stellen mehr als dämlich, genauso wie die, die das Fernlicht erst extrem spät oder gar nicht ausmachen.


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  • | 05.01.2006 21:41

also da mein arbeitsweg morgens landstraße ist und es da noch dunkel ist fahr ich mit fernlicht.
ist auch ne recht unübersichtliche strecke.
da möchte ich das fernlich nicht missen


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  • | 05.01.2006 21:45

also nochmal, wer mit Fernlicht fährt!
Ist sicherer unterwegs!

Sowas muss ich jeden Abend in der Fahrschule erklären! Wieso, weshalb, warum!!!
Aber man macht es ja gern.


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  • | 05.01.2006 22:18

Wenn es die Umstände zulassen, also kein Gegenverkehr o.ä. geblendet wird, mache ich Nachts ausserorts immer das Fernlicht an. Hat dennoch nicht meinen Wildunfallverhindert, weil das Vieh 5m vor dem Auto auf die Straße gesprungen ist :boese:

MFG

HAIDUK


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  • | 05.01.2006 22:35

Was ist denn das wieder für eine Frage? :rolleyes:
Sorry, aber ich versteh irgendwie das Problem nicht so ganz. Soll man sich einen beweisen, indem man bei Dunkelheit und völliger "Einsamkeit" beweisen, dass man Adleraugen hat, indem man nicht mit Fernlicht fährt? Oh man...


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  • | 05.01.2006 22:36

Kommt immer auf die Verhältnisse an,würde Ich mal sagen.

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