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Gar nicht reagieren ist falsch, man sollte einmalig auf die erste Rechnung reagieren und Dieser widersprechen, wenn man sich im Unrecht fühlt, um den Standpunkt des Widerrufs klar zu machen. Das ist besonders dann, wenn es vor Gericht gehen sollte, sehr hilfreich, andernfalls kann es gegen den Beschuldigten selber ausgelegt werden, wenn er bewusst zu den Vorwürfen einer ausstehenden Leistung schweigt und diese ignoriert. |
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ja gut wie gesagt habe der Rechnung 2mal wiedersprochen und weiter werd ich nun nicht mehr reagieren |
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meine freundin hat das auch gemacht und ihr vater ist polizist sie hatte den dienst jedoch nie in anspruch genommen, also keine fragebögen usw. ausgefüllt einfach nur registriert und da wollten die das geld haben....naja jedenfalls hat sich der vater dann mal schlau gemacht auffer dienststelle und dabei ist herumgekommen das es sich um eine betrügerfirma handelt, deswegen soll man das geld nach dubai überweisen oder so....also einfach nicht bezahlen, macht meine freundin auch nicht denn wenn die eine anzeige machen sollten sieht es für diese firma sehr schlecht aus da diese schon polizeilich bekannt ist..... |
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Hi.. |
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Zitat: hast du dir den thread durchgelesen?
Zitat von Corrado G60 Hi..Meine Freundin ist auch drauf reingefallen....die haben schon mit inkasso gedroht.Muss ich das nun bezahlen oder ist das einfach nur ne Betrügerfirma?? Mfg Benny |
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Habe jetzt ein schreiben von der Deutschen inkassostelle in Eschborn bekommen das ich die 89 plus Gebühren bezahlen soll insgesammt 125Euro...habe mal bisschen gegoogelt und da steht das das Inkassobüro irgendwie damit zusammenhängt...hat jemand auch ein Schreiben davon bekommen oder wie war es bei euch?? |
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einfach nich drauf reagieren und zur not ab zum anwalt und sich noch mal absichern das das unrechtens ist ansonsten mal bizz anschreiben oder so für s fass ohne boden |
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ich würde auch nicht zahlen !! wird immer mehr mit abzocke und wenn noch mal was kommt anwalt einfach einschalten . aber bizz ist eine sehr gute idee die sind klasse und lassen sich nicht abwimmeln . ps nicht zahlen gruss stefan |
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...in den AGBs von Führerscheincheck.com steht drin das es was kostet!! . Jährlich 89€. Wer keine AGBs liest... |
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Zitat: Tja, sollte man zwar schon machen, aber in den oben geschilderten Fällen ist die Sache meines Wissens so geregelt, dass auf die anfallenden Kosten explizit bei der Anmeldung hingewiesen werden muss. Nur in die AGBs reinschreiben gilt nicht. Wenn ich also in der Eingebemaske bei der Registrierung nichts darüber lese, dass es kostenpflichtig ist, dann können die das 10 Mal in ihre AGBs reinschreiben.
Zitat von FK2004 ...in den AGBs von Führerscheincheck.com steht drin das es was kostet!! . Jährlich 89€. Wer keine AGBs liest... |
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Also wenn du dich nicht entscheidest das zu bezahlen MUSST du auf jeden fall wiederspruch einlegen! Wenn du das nicht tust dann hat das Inkasso eine ganz andere Handhabe. AGB sollte man immer lesen. |
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nur mal so am rande, laut recht neuem gesetzt heißt es das auf evtuelle kosten deutlich hingewiesen werden muß! da reicht ein kleiner eintrag in den agb`s nicht aus! geh schleunigst zum anwalt und laß den das regeln! |
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Also ich finde ja das so etwas unter aller Sau ist und diese Seiten schnellst möglich vom Provider geschlossen werden sollten. Auch wenn sich der Provider 1000 mal davon differenziert. Aber so etwas ist doch echt nur nervig und man hat die ganze Zeit ein schlechtes Gefühl ... Hatte bisher Glück, dass ich nie bei sowas mitgemacht habe.- |
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wiederspruch bei dem inkassobüro??was genau muss ich denn schreiben oder kann man da anrufen??? |
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