Motorkauf mit Folgen... - Seite 1

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  • | 22.08.2007 00:46

Hab da mal ne Frage an die leutchen die sich mit Privatverkäufen auskennen;)

Alsooooo vor ein paar monaten en Moppedmotor neu aufgebaut,90ccm 4 kanal nur mit guten sachen war also nich ganz billig un für mein schnelles Spassmobil gedacht....da ich aber in letzter zeit immer weniger gefahren bin hab ich ihn wieder ausgebaut weil er mir zum rumstehn zu schade war un die Problemchen mit den grünen ja auch nich weniger werden;) soviel zu vorgeschichte wollte ihn also verkaufen...
Naja bei Ebay reingestzt das gute stück..nur der ihn ersteigert hatte wollte aufeinmal in Raten zahlen...:rolleyes::oah:en moppedmotor:rolleyes:naja ich wollte kein aufwand un hab das ding gleich abgebogen(Glück für ihn;)) da aber vorher noch jemand mitgeboten hatte hab ich mich gemeldet un eben gefragt ob noch Interesse besteht....tja hab den Motor dann per Nachname verschickt un noch genau gesagt worauf zu achten is (Einfahrphase,Mischungsverhältnis Anbauteile usw.) der Kerl hat mir dann trotzdem noch tausend SMS geschickt un etliche mal angerufen ob denn auch wirklich alles I.O sei war ja bei Ebay schon genau beschrieben:rolleyes: naja kurze Rede langer Sinn er hatte von Zweitaktern null aber absolut null Ahnung:heul: O Ton "wo gibts denn Zweitaktöl":boese::D:D
un als ob ich net geahnt hätte nach seiner ganzen dummen fragerei...:heul::heul: er hat den Motor geschrottet,wahrscheinlich festgefahrn..war auch noch keine 100km gelaufen un das is dann keine Kunst...:rolleyes: jetz will er mir ans Bein pissen denk ich mal obwohl der motor 100% io.war...:boese:muss ich mir den sein gequatsche jetz überhaupt geben...:frage:Kaufvertrag hab ich ja nich mit ihm gemacht weil ich hab schon wieder die Schn*** voll das ding war perfekt gebaut un jetz son Dummer der ihn festjuckelt:heul:


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  • | 22.08.2007 00:57

Kaufvertrag ist doch EBAY dann in dem Sinne

Was haste den alles schönes Reingeschrieben in deiner Bezeichnung ?

Auch den Lieben Text mit Garantie Privatperson usw ?


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  • | 22.08.2007 01:03

Solange drinne steht das Aufgrund von Privatverkauf keine Garantie,Rückgabe oder Tausch steht hast du gar nix zu befürchten.
Desweiteren hast du keine Täuschung versucht.Also auch kein Verklagegrund.
Auch steht er in der Beweispflicht das der Motor schon schrottig ankam bzw so am Ende war das er nach z.B.2km kaputt ging.
Privatverkauf ist Privat und solange du darauf hingewiesen hast ist alles i.O.


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  • | 22.08.2007 01:12

Neee nix Ebay! das is ja das er hatte ihn NICHT ersteigert! er hat ihn so gekauft,(nachdem ihn der erste Käufer nicht bezahlen konnte),also völlig privat,wenn er ihn regulär ersteigert hätte würd ich mir auch keine Gedanken machen weil der Satz stand selbstverständlich drunter un dann wär ja alles klar....ich mein ich mach mich nich heiß drüber es nervt halt nur schon wieder...:heul:


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  • | 22.08.2007 01:29

Achso,falsch verstanden.
Ihr habt demnach einen Mündlichen Vertrag über eine Kaufsumme und Kaufgegenstand.

Hier greift weder Privatverkauf(ist auch ohne EBay gültig) noch Händlergesetz.

Grunlage seiner Infos sind aber die bei Ebay gemachten Infos.Das hast du schonmal als Beweis.
Er hat gekauft.Da ein Händler immer eine Rechnung austellen müßte hätte er somit seiner Gewährleistung dann nachkommen müssen.
Du hast keine Rechnung geschrieben also immer noch Privatverkauf ohne Vertrag.Somit kein Privatverkauf nach EU-Gesetze glaube Ich.

Ich würde demnach sagen das alles was er versucht wirklich gut mit Beweisen dokumentiert sein müßte um dich auf Schadensersatz verklagen zu können und er trotzdem weiterhin Beweisen muß das er vorsätzlich getäuscht wurde.

Aber will mich nicht komlett festlegen sondern noch mal im www suchen wegen Fernabsatzgesetz oder Verkauf
Edit:Fernabsatz nur für Unternehmer.Hatte da was gefunden über ohne Vertrag verkauft und es ist so das er in der Beweipflicht ist das daß Objekt bei dem Anlieferung defekt ist und könnte dich bis jetzt nur höflich bitten den Kaufpreis zu mindern da er ja nun Reparaturkosten hat.

Kann man also nur abwarten und Tee trinken.Wenn er sich meldet genau hinterfragen was er will.Rückgabe gibts so oder so nicht.Dann muß er halt zum Anwalt und Beweisen.


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  • | 22.08.2007 02:11

Zitat:
Zitat von Silberfocus
1.Ihr habt demnach einen Mündlichen Vertrag über eine Kaufsumme und Kaufgegenstand.

2.Kann man also nur abwarten und Tee trinken.Wenn er sich meldet genau hinterfragen was er will.Rückgabe gibts so oder so nicht.Dann muß er halt zum Anwalt und Beweisen.
1.Richtig!
2.genau darauf hab ich keinen Bock mich mit dem Spinner weiter auseinander zu setzen...schon garnich am Telefon
:boese::boese::heul::heul: der hat mir so schon en Ohr abgekaut am Anfang-das ding is bei mir gelaufen un wie soll ich dem Laien erklären das er selber schuld is...der verstehts ja nich mal un will einem noch was von der Stange erzählen,aber mehr wie warten bleibt mir wohl nicht
3.un das regt mich ja so auf! ich hab extra gesagt das es in seinen Händen liegt ob er richtig läuft weil es entscheident ist wie er eingefahrn wird un was man noch verwendet (Zündung,Auspuff) un jetz das:rolleyes:


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  • | 22.08.2007 10:08

Da hätteste mal besser die Option "Angebot an unterlegenen Bieter" von Ebay nutzen sollen, dann wäre es einfacher. Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, solle er eigentlich in der Beweispflicht sein.


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  • | 22.08.2007 11:18

darf man fragen um was für einen betrag es sich handelt wenn er der erste das schon auf raten zahlen wollte?


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  • | 22.08.2007 11:23

Nein das mit den Raten war der erste! der ihn eigentlich ersteigert hatte...das wollte ich ja nicht,deswegen hab ich ja den 2.ten gefragt un es ihm sogar noch 40€ billiger gemacht waren dann 300€ für ihn schlussendlich das sind nich mal die Teilekosten hab also nichts dran verdient


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  • | 22.08.2007 11:39

ich würde den labern lassen...du kannst als privatverkäufer für so ein teil nie und nimmer ein gewährleistung geben. wie du selber sagst gibts immer idioten die aus einem top-motor in kürzester zeit einen schrott-motor machen.

also ich kenn das so das es keine garantie oder auch gewährleistung auf rennsportteile gibt, welches so ein frisierter motor ja nun ist....oder?

wäre ja noch schöner wenn die inne f1 nach jedem motorplatzer die kolbenherrsteller in regress ziehen?!?

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  • | 22.08.2007 13:31

Keine Garantie, nicht ärgern lassen ;)


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  • | 22.08.2007 14:52

gerade bei motoren gibts keine garantie in dem sinne! du müßtest ledeglich haften wenn der fehler vorher schon war und du von dem fehler wußtest, denn wer kann schon in nen motor reinschauen! da er dann ja auch noch 100km damit gefahren is ist das ganze seine schuld!

würd mir mal nen "schadensbericht" geben lassen, er is sicherlich ohne öl gefahren und das läßt sich ja nachvollziehen, somit bist du doppelt raus!


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  • | 22.08.2007 14:57

Sehe ich so wie MC-Deluxe, aber erlich gesagt der Typ muss doch ganz schön gar sein so nen motor direkt zu verblasen :D

Das brauchst schon ne Menge nicht vorhandenen Grips um das zu schaffen:hut:


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  • | 22.08.2007 15:14

Privat > Privat = keine Gewährleistungspflicht. Gekauft wie gesehen. Es sei denn du hast ihm Mängel verschwiegen.

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