Führerschein mit 17? - Seite 2

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  • | 30.12.2004 14:11

Zitat:
Zitat von Nightwish

Wer so eine Ausnahmegenehmigung besitzt, hat eine ganz normale Führerscheinausbildung durchlaufen und darf ausnahmsweise schon ab dem 17 Geburtstag fahren. Allerdings nur unter der Auflage, einen Erziehungsberechtigten mitzunehmen.


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  • | 30.12.2004 14:13

Was sind den die Ausnahmegenemigungen bin jetzt 16 und wurde gerne den Schein mit 17 machen!

bzw. was kan man tun um dies zu machen.

mfg

MaXiMuM_DrIv3r


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  • | 30.12.2004 15:01

Bei deinem Wohnort kannst du erstmal gar nichts machen. Du könntest aber nach Niedersachsen umziehen. Achte dann aber darauf, dass du im richtigen Kreis wohnst. Das gibt es nicht in ganz Niedersachsen.... :D ;)

Ich will mal versuchen, Dir das Problem zu erläutern.

Grundsätzlich gilt für den Führerscheinerwerb das Bundesrecht. Speziell das Strassenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Zuständig sind für die Erteilung sind aber die Landesbehörden - sprich, die Straßenverkehrsämter - die sich an dieses Bundesrecht halten müssen.

In der FeV steht, dass für den Erwerb der Klasse B ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich ist, es sein denn, sie ist für die Berufsausbildung erforderlich.

In der FeV steht aber auch, dass die zuständigen obersten Landesbehörden der Bundesländer weitere Ausnahmen genehmigen können.

Beispiele dafür sind:
- Führerschein in den USA gemacht;
- Wohnort weit außerhalb, keine Busverbindung und keine Chance ohne Auto den Ausbildungsplatz zu erreichen;

Darauf hat man aber keinen Anspruch. Die Entscheidung trifft das Strassenverkehrsamt und es kann Auflagen erteilen (nur eine bestimmte Strecke fahren; eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten; nur zu bestimmten Zeiten; etc.)

Das Land Niedersachsen wollte unbedingt den Führerschein mit 17. Da das Land aber an das Bundesrecht gebunden ist und es alleine auch nicht ändern kann, hat es in die Trickkiste gegriffen. Der Trick ist die bereits erwähnte Möglichkeit der obersten Landesbehörden, Ausnahmen zu genehmigen. Die Sache dort ist also nichts weiter, als eine "Ausnahme".

Den Führerschein gibt es aber erst mit 18. Bis dahin wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Somit ist der Begriff "Führerschein mit 17" eigentlich falsch; "Begleitetes Fahren" trifft es ehr.

Wenn du also keine besonderen Gründe vorbringen kannst, wirst du noch etwas warten müssen.

Ich finds eigentlich gut, allein schon wegen der Fahrpraxis. Aber was mir irgendwie etwas unlogisch vorkommt ist das mit der Begleitperson.
Man braucht immer Jemanden der dann mitfährt.Ist eigentlich wie ohne Führerschein nur das man selbst am Steuer sitzt.
Oder was meint ihr?
Lg denise:hut:


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  • | 30.12.2004 16:38

ich finds ok aber dann kann man ja auch sagen, warum nicht auch schon mit 16,15,14...?

ich selber hätte den warscheinlich dann auch gemacht,aber ist ja ätzend,wenn immer einer daneben sitzt
ich fahre lieber alleine auto


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  • | 09.01.2005 15:08

Also ich haben den jetzt 3 mon, und langsam nervt mich das das die eltern daneben sitzen müssen! und wohlgemerkt nur die eltern sonst keiner...!
dann müsste man das so machen das man den 3 mon vorm 18. kriegen kann und mit den eltern fährt.

pro:
man fährt sinniger
man kann einige tricks usw. lernen, vorallem bei eltern die selber viel fahren
mehr erfahrung insgesamt

kontra:
nur die eltern is blöd...
und zu lange



Man sollte das so machen das man dann nach 3-4 mon alleine fahren darf! oder ab einer km zahl oder so...


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  • | 09.01.2005 17:17

Ich finde es okay. Meine Freundin hat den Führerschein auch mit 17 gemacht, finde das klappt ganz gut und mit der Begleitperson auch.

Nur was mich stört sind die voraussetzungen für die Begleitperson:

-es mußein Erziehungsberechtigter sein (okay)

aber jetzt kommt der ganze Unsinn:

-die Begleitperson muß nicht im Besitz eines Führerschein sein
-die Begleitperson kann total besoffen sein

Was sollen die denn von einer Person lernen die noch nichtmal einen Führerschein hat ??
Wenn die Begleitperson total betrunken ist, macht die Person das fahren erst gefährlich. Habe schon zu oft gehört oder mitbekommen wie eine betrunkene Person ins Lenkrad gegriffen hat.

Fazit:
Führerschein ab 17 okay. Aber die Kriterien an der Begleitperson sollte mal überarbeit werden.

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