Über 120.000 aller H-Kennzeichen akut gefährdet!

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  • | 22.06.2006 19:58

Über 120.000 aller H-Kennzeichen akut gefährdet!

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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) überarbeitet aktuell den Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen. Die Arbeitsgruppe Novellierung § 19 StVZO unter Federführung von Hans-Dieter Hesse, Referat S 33 will die Anforderungen zur Erlangung des H-Kennzeichens drastisch verschärfen.
Die Neuregelung würde nicht nur Halter von Oldtimern mit H-Kennzeichen betreffen. Auch historische Kraftfahrzeuge, die ein Rotes 07-Kennzeichen erhalten sollen, müssen sich nach Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.03.2007 der gleichen Begutachtung unterwerfen.

Jedes Fahrzeug welches ein H-Kennzeichen erhalten soll, muss sich zunächst einer Eingangsuntersuchung unterziehen. In diesem Gutachten wird neben der Authentizität des Fahrzeuges aktuell auch mindestens eine Zustandsnote 3 auf einer schulnotenähnlichen Skala von 1 bis 5 gefordert.

Zwischen dem jetzigen Zustand 2 und dem aktuell minimal erforderlichen Zustand 3 soll eine weitere Zustandsnote eingeführt werden. Dann wird es erforderlich sein, statt der alten Note 3 nun die erheblich schärfere neue Norm einzuhalten.

Der Status Quo:
Der alte Zustand 3 beschreibt einen gebrauchten Zustand mit normalen Spuren der Jahre. Kleinere Mängel sind zulässig. Sofortige Arbeiten dürfen nicht erforderlich sein. Durchrostungen dürfen nicht vorhanden sein. Zusammengefasst wird der Zustand 3 mit „nicht schön, aber gebrauchsfertig“.

Die Planung:
Der neue Mindeststandard für die Erlangung des H-Kennzeichens verlangt erheblich mehr. So muss sich der Oldtimer in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Er darf maximal leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Reparaturen oder Unfallschäden dürfen nicht erkennbar sein.
Zusätzlich ist geplant die Überprüfung des Zustandes in die turnusmäßige Hauptuntersuchung zu integrieren. Eine Nichteinhaltung der erforderlichen neuen Zustandsnote soll im Ergebnis zu einem Wegfall der H-Zulassung und damit zu einem Verlust der steuerlichen Förderung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes führen.

Der Hintergrund:
Die Kfz-Steuer fließt den Bundesländern zu und die öffentlichen Kassen sind leer. Die Neuregelung wird daher nicht zuletzt auf Betreiben der Landesfinanzministerien erfolgen. Zu dem steigt die Zahl der Fahrzeuge über 30 Jahre stetig – sowohl absolut als auch anteilsmäßig am Gesamtkraftfahrzeugbestand. Auch das Durchschnittsalter aller zugelassenen Fahrzeuge steigt seit Jahren kontinuierlich an. Dies ist allerdings nicht nur auf Verbesserungen an Karosserie und Technik, sondern vor allem auf die zunehmend schwierigere wirtschaftliche Situation in der Bevölkerung zurückzuführen.
Zu dem ist man im BMVBS ganz bewusst darauf aus Oldtimer erster und zweiter Klasse zu schaffen. Nach Hans-Dieter Hesse kann es nicht reichen, dass ein Oldtimer neben der Authentizität nur die normalen Kriterien einer Hauptuntersuchung erfüllen muss. Vielmehr soll das H-Kennzeichen künftig den Unterschied zwischen einem erhaltungswürdigen Oldtimer und einem über 30 Jahre altem Gebrauchsfahrzeug veranschaulichen.

Der zeitliche Horizont:
Die Einführung der neuen Klassifizierung soll mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.03.2007 erfolgen.

Das Problem:
Beim Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen handelt es sich um eine Richtlinie. Sie passiert damit weder Bundestag noch Bundesrat.
Der aktuelle Anforderungskatalog wurde vor dem Inkrafttreten den Landesverkehrsministerien zwecks Zustimmung vorgelegt.
Darauf will das BMVBS nach Auskunft von Hans-Dieter Hesse diesmal verzichten. Den Bundesländern soll kein Mitspracherecht beim neuen Anforderungskatalog eingeräumt werden.
Die fehlende Einbindung der Politik und der Landesverkehrsministerien führt dazu, dass die Handlungsspielräume eine solche Regelung zu verhindern sehr gering sind.

Der Schaden:
Nach Schätzung mehrerer Experten könnten bis zu 80 % aller Oldtimer, die heute ein H-Kennzeichen haben künftig leer ausgehen und damit vom Oldtimer zum alten Gebrauchsfahrzeug mutieren. Der finanzielle Schaden für die Oldtimerszene wäre beträchtlich. Nach Schätzungen ist die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes mit jährlichen, steuerlichen Mehrkosten von 44 Millionen Euro verbunden.
Der wirtschaftliche Gesamtschaden in Bezug auf Handel, Werkstätten, Zulieferindustrie, usw. ist bislang überhaupt noch nicht abzuschätzen.
Dies wird sich gravierend negativ auf die Darstellung der Geschichte der Automobilnation Deutschland auswirken. Bereits heute sind Oldtimer nur selten in der Öffentlichkeit zu sehen. Eine Erhöhung der Betriebskosten in diesem Umfang, wird die Erhaltung vieler Oldtimer so erschweren, dass etliche Zeitzeugen der Automobilgeschichte keine Zukunft mehr haben.
Zu dem werden Oldtimer entsprechend ihrer geringen Nutzung bereits aktuell überproportional besteuert. Ein Wegfall der steuerlichen Förderung der weitaus überwiegenden Zahl der Oldtimer, würde diese steuerliche Benachteiligung nochmals verstärken.
Die neue Regelung gewährt nur noch restaurierten Fahrzeugen eine H-Zulassung. Oldtimern mit Patina, die überhaupt erst Automobilgeschichte anschaulich machen, würde künftig der Oldtimerstatus verwehrt.
Zu dem würde eine Integration der Überprüfung der Zustandsnoten in die Hauptuntersuchung zu einem unhaltbaren Tourismus der Oldtimerbesitzer von Überwachungsorganisation zu Überwachungsorganisation führen, da die Halter auf die positive Begutachtung des Zustandes zwingend angewiesen wären.

Was zu tun ist:
Der DEUVET wird sich umgehend mit allen Finanz- und Verkehrsministerien in Bund und Ländern in Verbindung setzen und zu den dramatischen Auswirkungen einer solchen Neuregelung für die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes Stellung beziehen.

Was man selber tun kann:
Die Ansatzpunkte eine solche Regelung in Politik und Verwaltung zu stoppen sind wie beschrieben nicht sehr ergiebig. Um ein möglichst breites Spektrum der Unterstützung für unsere schwierige Arbeit zu gewinnen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wir möchten hiermit alle Oldtimerenthusiasten, -besitzer und -fans auffordern Ihrerseits zusätzlich tätig zu werden.
Schreiben oder mailen Sie an Bundesverkehrsminister Tiefensee.
Setzen Sie Ihre regional zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordnete von dem Problem in Kenntnis.
Schaffen Sie so die notwendige Sensibilität auf allen Ebenen.
Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut muss für die Oldtimerszene, für die Allgemeinheit und als Zeitzeuge unvermindert erhalten bleiben.

Hier finden Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises

Quelle: Deuvet


- Die da oben spinnen wohl!!! Zeigt diesen Möchtegern-Volksvertretern endlich die rote Karte!!!:boese::angry::boese: Es reicht, diese Aktion ist wieder mal ein Abzockversuch hoch zehn. Sollen die Herrschaften doch lieber mal an den total überzogenen Diäten und am total überfetteten Staatsaperat sparen, als wie den "kleinen Mann" weiter zu schröpfen und abzuzocken. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt meine Damen und Herren da oben; - ganz bestimmt...! Bleibt nur zu hoffen das die Deutschen langsam wach werden und diese Aasgeier nicht mehr wieder gewählt werden!


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  • | 23.06.2006 07:20

Hier noch ein paar Informationen zum Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen):

* Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind.
* Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen gegenüber dem 07`er Sammlerkennzeichen einsetzen.
* Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw.

Was ist ein Kulturgut?
Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. Ein ehemaliger Feuerwehr- oder Militärlaster, der jetzt als Wohnmobil dient, ist somit in der Regel kein Original; ein Porschemotor gehört nicht in einen VW-Käfer und auch schlecht gepflegte Fahrzeuge haben schlechte Karten.
Darüber hinaus überprüfen die TÜV-Spezialisten Folgendes:

* Hat das Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand durch die Hauptuntersuchung (HU) dokumentiert wird. * Fehlt die Betriebserlaubnis, kontrolliert der TÜV-Fachmann, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge") entspricht. Dabei gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung und eventuell erforderlicher Nachrüstungen.

Fällt das Gutachten positiv aus, erteilt die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteran eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer". Damit hat der Besitzer Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen. Die Form entspricht dem bekannten Euro-Schild, auf das am rechten Rand ein "H" geprägt ist (H = historisches Fahrzeug).

Übrigens: Die Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens können nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens kombiniert werden. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich – etwa für eine Winterpause.


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  • | 23.06.2006 08:25

Das wäre natürlich sehr schade für die ganzen schönen Oldtimer und ihre Besitzer.:oah::(

Ich sehe aber auch oft Leute, die nur ein Auto mit H-Kennzeichen fahren, weils billiger ist und die armen Autos voll vergammeln lassen. Dagegen sollte man was tun, ABER nicht so.

Für mich wollen die Schritt für Schritt die Oldtimer von den Strassen vertreiben:heul::boese::heul:

------
Laute Rohre für Sicherheit - Sie hören mich kommen

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  • | 23.06.2006 10:05

Ganz meiner Meinung! Die rote Karte zeigen!

Das problem ist für die nächsten Wahlen : Wen will man wählen?

SPD / CDU / Grüne fallen da mal ganz raus mit ihren geschwafel. Ich finde man sollte die FDP mit unserem Guido Westerwelle mal wählen. Aber macht der es besser?

Das mit den Oldies find ich auch ne sauerei

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  • | 05.07.2006 03:12

Entwarnung: Ministerium plant keine Einziehung bestehender
H-Kennzeichen (30.06.2006)

Für viel Wirbel sorgte letzte Woche eine Pressemeldung, nach der aufgrund verschärfter Zulassungsbestimmungen im kommenden Jahr 95 Prozent aller H-Kennzeichen eingezogen werden könnten. Hintergrund war die zum 1. März 2007 anstehende Neuregelung des Zulassungsrechts durch Inkrafttreten ...

... der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Unter anderem war die Rede davon, dass nur noch extrem originale Fahrzeuge im Zustand 2 oder besser ein H-Kennzeichen erhalten sollten – eine Anforderung, die tatsächlich nur ganz wenige Fahrzeuge erfüllen könnten.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit Oldtimer-Info gab das Bundesverkehrsministerium am Dienstag Entwarnung: Die Veränderungen sind weitaus weniger drastisch als geschildert und unterscheiden sich nur in Nuancen von der jetzt bereits geltenden Regelung, ein flächendeckender Kahlschlag ist ebensowenig geplant wie eine ausschließliche Förderung top erhaltener oder top restaurierter Elite-Oldtimer.

„Gepflegter“ Zustand ersetzt „gebrauchten“ Zustand

Hans-Dieter Hesse, Referent in der Abteilung S33 des Bundesverkehrsministeriums und Vorsitzender der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, nimmt der Sache die Dramatik. Entgegen des Presseberichts müssen H-Anwärter-Autos künftig nicht im Zustand 2 oder gar besser sein, das Ministerium hat vielmehr eine eigene Zustandsnote erschaffen, die im wesentlichen der bisher für die Erteilung maßgeblichen Classic Data Note 3 entspricht, die Formulierung „gebrauchter Zustand“ wird allerdings durch die Formulierung „gepflegter Zustand“ ersetzt.

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gebrauchter Zustand gepflegter Zustand

Auch die als Neuerung dargestellte turnusmäßige Überprüfung der Originalität und des Erscheinungsbildes während der zweijährlichen Hauptuntersuchung ist ebenfalls ein alter Hut. Seit Bestehen des H-Kennzeichens waren die Prüforganisationen verpflichtet, diese beiden Punkte zu überprüfen, nur gemacht wurde es in der Regel selten. Die Möglichkeit das „H“ als begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (zum Beispiel beim nachträglichen Einbau nicht zeitgenössischen Zubehörs) bestand seit jeher.

Ministerium setzt auf Augenmaß der Sachverständigen
Hans-Dieter Hesse setzt hier vor allem auf das Augenmaß erfahrener Sachverständiger, die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen ab März nächsten Jahres nicht mehr nur TÜV und Dekra, sondern auch GTÜ und KÜS sowie die diesen Organisationen angeschlossenen Classic Data Partner, die bereits seit Jahren regelmäßige Schulungen in punkto Originalität und Zustandseinstufung erhalten.

Die nächste Verbesserung betrifft zeitgenössisches Zubehör. Ab nächstem Jahr gibt es ein H-Kennzeichen für alle Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich bzw. üblich waren. Wer also erst 2007 seinen Kadett B mit zeitgenössischen Irmscher-Teilen aufmotzt, erhält die H-Zulassung. Die Meldung, dass für ein H-Kennzeichen nur noch Umbauten akzeptiert werden, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurden, ist falsch. Bei den im Vorkriegsbereich üblichen Umkarossierungen nach 15 oder mehr Jahren und bei „Specials“ dieses Zeitraums sollen die Prüfer großzügig verfahren.

Unkontrolliertes Ansteigen der H-Zulasssungen soll verhindert werden
Hans-Dieter Hesse, dessen Angaben Oldtimer-Info von einem weiteren Mitglied der Arbeitsgruppe bestätigt wurden, betont vor allem, dass diese Änderungen ausschließlich auf die Zukunft gerichtet sind. Ziel war es, ein unkontrolliertes und sprunghaftes Anwachsen der H-Zulassungen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Man hatte hierbei vor allem die Fahrzeuge von Mitte der 70er Jahre an aufwärts im Auge, die in riesigen Stückzahlen gebaut wurden und die generell auf eine höhere Lebensdauer ausgelegt sind. Von diesen Autos sollen nur die guten Exemplare mit einem pauschalen Steuersatz von EUR 195,00 pro Jahr gefördert werden, man will verhindern, dass massenweise aufgebrauchte aber noch straßenverkehrstaugliche Siebthand-Exemplare über die Straßen rollen, die das Ansehen des Oldtimers in der Öffentlichkeit eher schädigen als fördern.

Der Begriff „Patina“ ist dem ehemaligem Dekra-Mitarbeiter durchaus bekannt, es geht ihm nicht darum, in Ehren gealterten Autos das „H“ zu verweigern, sondern die jetzt geltende Automatik zu verhindern, dass jedes verkehrstaugliche Auto über 30 Jahre ein historisches Kennzeichen erhält.

Bestandsschutz für bestehende Zulassungen
Bester Beweis hierfür: Für bereits erteilte H-Kennzeichen und 07er-Nummern soll es auch in dieser Hinsicht einen Bestandsschutz geben.


Quelle: Oldtimerinfo.de


- Gott sei Dank!!! =):applaus: Dies dürfte eine Regelung darstellen, mit der alle Beteiligten leben können...

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  • | 05.07.2006 07:04

na siehste ! geht doch....:applaus:

  • VWCaddyLaDy
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  • VWCaddyLaDy
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  • | 05.07.2006 08:05

Das sis echt naja.... mein Bruder macht sich grad nen Chevy auf, BJ 1949, der hat da eh schon Probleme mit dem H-KEnnzeichen und nun auch noch so was....

  • Old Red Cardriver
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  • | 14.07.2006 07:37

So äussert sich das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zu dem Thema:


"Nicht wenige Bürger haben sich aufgrund von Medienberichten zur
Zuteilung von H-Kennzeichen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung gewandt. Gern möchte ich Ihnen hierzu Auskunft geben.

Oldtimer-Fahrzeuge sind wichtige Zeitzeugen der technischen Entwicklung
der Automobilindustrie. Dieses historische Kulturgut zu erhalten, ist
auch ein Anliegen der Bundesregierung.

Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis
für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der
Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges
Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines *H" am Ende der Nummerfolge
auch H-Kennzeichen genannt).

Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von
Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften vom 25. April 2006 (BGBl I S. 988) wurden in der StVZO die
Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und
erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere
Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass
zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten
Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug
erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als
Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger
eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer
Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Es wird eine erhebliche
Kostenersparnis für den Bürger einhergehend mit einer Verwaltungsvereinfachung
erreicht.

Eine Verschärfung von Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die
Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimer
beschrieben, unverändert erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Marina Klug


Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942 "



- bleibt nur zu hoffen das unsere "Volksvertreter" auch bei dieser Meinung/Einstellung bleiben und die Gesetze nicht nach einem Jahr wieder verschärfen wollen. Sowas kennt man von denen ja nun wirklich nur zu genüge... :rolleyes:


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  • | 01.09.2006 01:49

Stand: 31.08.2006

Leichte Entwarnung beim H-Kennzeichen
Rück- oder oder Winkelzug?

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Der Entwurf zur Verschärfung der Vergabekriterien von H-Kennzeichen sei vom Tisch, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Doch dann folgt ein Nachsatz, der aufhorchen lässt und eine Verschärfung durch die Hintertür offen bedeuten könnte. Berlin hüllt sich in Schweigen.

Es sagt einiges aus über diesen Staat, wenn dessen Bürger prinzipiell geneigt sind, bei jeder nicht ganz eindeutigen Äußerung der Obrigkeit einen hinterlistigen Winkelzug zu vermuten. Der Mangel an Glaubwürdigkeit ist selbstverschuldet: Allzu oft hat die Politik das Gegenteil von dem gemacht, was noch kurz zuvor im Brustton der Überzeugung verkündet worden war. Wird das H-Kennzeichen bald ein weiteres Beipiel in dieser langen Reihe sein?

Kurz nachdem OLDTIMER MARKT (siehe Ausgabe Juli und August/2006) die Pläne des Bundes publik gemacht hatte, die Vergabekriterien von H-Kennzeichen drastisch zu verschärfen, war ein Proteststurm losgebrochen. Hunderte OLDTIMER-MARKT-Leser hatten in erbosten Zuschriften an das Verkehrsministerium oder die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises die Rücknahme des Entwurfs gefordert. Mehrere Abgeordnete waren auf diese Zeitschrift zugekommen, hatten sich den Sachverhalt erklären lassen und dann Minister Tiefensee um Aufklärung gebeten.

Hier geht`s zum ganzen Bericht


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    Radler


    19 Beiträge
    Kennzeichen: VEC
  • | 01.09.2006 08:05

Hütet Euch vor Griechen die mit Geschenken kommen.......
Das wäre ja wohl das erste mal das unsere Politbonzen, egal von welcher Fraktion, einen ihrer schwachsinnigen Pläne (Steuererhöhung) fallenlassen um dem Bürger noch mehr ab zu zocken.
Zu oft haben sich solche Aussagen unserer Politiker als Troyanisches Pferd entpuppt das uns nur an die Kohle geht.
Mir stellt sich, nicht nur bei dem Thema H- Kennzeichen, die Frage wo das alles hin führen soll.
Nicht nur das diese Handaufhalter ständig und ohne Unterlass auf der Suche sind noch mehr Kohle aus dem kleinen Mann zu pressen, nein, sie haben auch völlig vergessen wozu sie da sind.
Einzig und allein um dem Volk zu dienen.
Nicht um dem Volk das Leben schwer zu machen mit solchem blanken Unsinn.

Da sollte sich der Bürger ein Verhalten von den Bienen aneignen.
Dronen werden erbarmungslos aus dem Bau geschmissen wenn sie nicht mehr taugen.

Wir haben doch wohl wirklich schon genug Theater mit Spießern und Uniformträgern, kleinlichen Beamten, Vorschriften, überzogenem Tüv, und, und, und,.........

Amen.

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