Grauzone Rettungsgasse

| 28.12.2018


Natürlich halten sich nicht alle Autofahrer an die Vorgaben. Ein nicht gesetzter Blinker oder das Parken im Halteverbot wird schnell als Kavaliersdelikt abgetan. Und manche Regeln geraten nach dem Besuch der Fahrschule auch wieder ganz in Vergessenheit. Erschreckend ist allerdings eine Zahl, die der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) jetzt vorgelegt hat.

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Viele Autofahrer wissen nicht, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

Nur jeder zweite Autofahrer in Deutschland (55 Prozent) weiß, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dabei ist es ganz leicht zu merken: Wenn der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit voran kommt oder komplett stillsteht, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Paragraf 11 Abs. 2 StVO schreibt vor, dass Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung im Notfall die Rettungsgasse bilden müssen. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen dann nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts ausweichen. Wie die Rettungsgasse gebildet wird, ist deutlich mehr Befragten bekannt: 75 Prozent konnten die richtige Antwort geben.

Wichtig, darauf weist der ADAC nachdrücklich hin: Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge - also Feuerwehr, Rettungswagen, Notarzt und Abschleppwagen - dürfen die Rettungsgasse befahren. Auch das scheinen viele Autofahrer leider nicht zu wissen. mid/Mst Bildquelle: ADAC / Achim Otto






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