Kindersitz fürs Auto: Rechtslage und Kauftipp

| 05.10.2023


Der Auto Club Europa (ACE) informiert über die sich aktuell verändernden Vorschriften für Kindersitze und erläutert, was das Verkaufsverbot für Rückhaltesysteme nach der älteren Norm bedeutet.

Damit ein Kindersitz in der EU zum Einsatz kommen darf, muss er nach einer der gültigen Normen für Kindersitze zugelassen sein: "UN ECE Reg. 44" oder "UN ECE Reg. 129" - häufig auch "ECE-R 44" und "ECE-R 129" genannt. Namensgebend ist die Wirtschaftskommission für Europa, die Economic Commission for Europe. Erst wenn ein Kindersitz im Test durch ein anerkanntes Prüfinstitut alle in der ECE-Norm vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen erfüllt, erhält er eine ECE-Prüfplakette und darf verkauft werden.

Das gelbe oder orangefarbene, rechteckige Etikett klebt in der Regel an der Unter- oder Rückseite des Kindersitzes, manchmal auch an der Seite. Häufig lässt sich die Prüfnorm, nach welcher der Kindersitz zugelassen ist, direkt auf dem Etikett ablesen: Hier steht beispielsweise "i-size", "ECE-R 44/04" oder auch nur "ECE-R 44". Auch die Zulassungsnummer des Sitzes kann auf die erfüllte Prüfnorm hinweisen.

Die ersten beiden Ziffern "03" in der Zahlenfolge stehen für ECE-R 44/03 und "04" für ECE-R 44/04. Bei i-Size-Modellen findet meist die "UN-Regulation No 129" auf dem Etikett Erwähnung. Darüber hinaus informiert die Plakette beispielsweise über das zugelassene Körpergewicht beziehungsweise die vorgesehene Körpergröße und das Land, in dem der Kindersitz zugelassen wurde. E1 steht dabei beispielsweise für Deutschland.

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Damit ein Kindersitz in der EU zum Einsatz kommen darf, muss er nach einer der gültigen Normen für Kindersitze zugelassen sein

Bei der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 - kurz ECE-R 44 - handelt es sich um die ältere Norm, die seit 1995 (44/03) beziehungsweise 2005 (44/04) Gültigkeit hat. Seit September 2023 dürfen nur noch Lagerbestände von Kindersitzen der Norm ECE-R 44 verkauft werden. Das heißt: Kindersitze der ECE-R 44 können nach einer Übergangsfrist ab September 2024 nicht mehr neu gekauft werden. Sowohl R 44/03 und R 44/04 dürfen aber weiterhin genutzt werden.

Neben Sicherheitsaspekten definiert die Regelung ECE-R 44 hauptsächlich, bis zu welchem Körpergewicht welche der fünf Kindersitzgruppen vorgeschrieben ist. Entsprechend werden die Kindersitzgruppen vom Geburtsgewicht bis 36 Kilogramm Körpergewicht eingeteilt. i-Size beziehungsweise UN ECE Reg. 129 - kurz ECE-R 129 - ist ein europäischer Sicherheitsstandard für Kindersitze, der 2013 eingeführt wurde und nicht mehr auf dem Gewicht, sondern der Größe des Kindes basiert.

Dementsprechend ist diese Zulassungsnorm die derzeit aktuelle für Kindersitze. Sitze nach Norm ECE-R 129 müssen im Unterschied zur Norm ECE-R 44 zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen. Kindersitze nach dieser Zertifizierung dürfen Kinder in den ersten 15 Lebensmonaten zudem nur rückwärts transportieren.

Zwar müssen i-Size-Sitze immer mit Isofix, einer genormten Schnittstelle zur Befestigung von Kindersitzen im Pkw, ausgestattet sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder i-Size-Sitz ausschließlich mit Isofix befestigt werden kann. Auch die Montage mit dem Sicherheitsgurt ist je nach Modell zulässig. Wer ganz sichergehen möchte, dass kein Isofix benötigt wird, orientiert sich an neuen Modellen (ECE-R 129/3 ab 2019) und fragt beim Hersteller oder im Fachhandel nach.

Fazit des ACE: Wer einen hochwertigen, zum Kind passenden Kindersitz wählt, diesen vorschriftsgemäß einbaut und das Kind darin korrekt anschnallt, ist auf der sicheren Seite - egal ob ECE-R 44 oder ECE-R 129. mid/asg Bildquelle: PublicDomainPictures / pixabay.com






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