Schäden am Auto durch Sturm

| 15.01.2024


Was bei Schäden am Fahrzeug durch Sturm abgesichert ist, erklärt die Gothaer Versicherung.

Ob geparkt oder während der Fahrt - wird das Auto direkt durch den Sturm beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Hier gilt: Der Sturm muss Windstärke acht erreicht haben, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde.

Ist der Schaden selbst verschuldet, etwa weil der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Teilkasko nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Empfohlenes Vorgehen im Schadenfall:

Den Schaden unverzüglich melden: Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden informieren. Eine detaillierte Schadensaufstellung kann nachgereicht werden.

Dokumentieren: Versicherungsnehmer sollten Schäden per Foto oder Video genau festhalten. Wichtig ist eine kurze Auflistung aller Gegenstände, die durch den Schaden zerstört wurden. So kann die Versicherung den Schaden besser einschätzen und Ersatz leisten.

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Ob geparkt oder während der Fahrt - wird das Auto direkt durch den Sturm beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Hier gilt: Der Sturm muss Windstärke acht erreicht haben, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde.

Folgeschäden vermeiden: Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sofern dies ohne Gefährdung möglich ist.

Rücksprache: Bevor eine Reparatur in Auftrag gegeben wird, sollten Versicherungsnehmer unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.

Archivieren: Quittungen zum Beispiel von Reparaturarbeiten für die Steuererklärung aufbewahren. mid/jub Bildquelle: Gothaer






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