Gewährleistung: „Oldtimer mit Macken“ kann Probleme machen

| 20.10.2013


Wer sich für ein Fahrzeug entscheidet, das von einem Händler als fahrbereiter „Oldtimer mit Macken" angeboten wird, der muss auch mit bestimmten Problemen rechnen, gibt die D.A.S. unter Berufung auf ein Urteil des OLG Düsseldorf zu bedenken. So kann der Käufer bei bestimmten Defekten keine Ansprüche geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten (OLG Düsseldorf, Az. I-3 U 31/12).

Name: 98323190-17a1-0131-02aa-00163e2e85a5.jpg Größe: 1080x780 Dateigröße: 217877 Bytes


Im verhandelten Fall hatte ein Autoliebhaber einen 73er Porsche 911 mit 95.000 Kilometern erworben. Vom Händler wurde das Auto als fahrbereiter „Oldtimer mit Macken" angeboten. Eine ein Jahr alte Hauptuntersuchung war positiv ausgefallen, ein Gutachten hatte „Zustand 3" und einen Marktwert von 20.000 Euro bescheinigt. Der Verkaufspreis lag bei 21.911 Euro. Bereits bei der Überführung blieb der Wagen wegen eines defekten Schaltgestänges liegen. Der Käufer sah auch die Bremsanlage als mangelhaft an und stellte fest, dass es Rostschäden gab, die Lenkung Spiel habe, die Spur falsch eingestellt sei und das Fahrzeug Öl verliere. Er forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das OLG Düsseldorf stellte sich auf die Seite des Händlers und entschied, dass hier kein Rücktritt erfolgen könne. Mit der Zusicherung „fahrbereit" habe der Verkäufer nur ausgesagt, dass das Auto bei einer Hauptuntersuchung nicht als verkehrsunsicher angesehen würde. Bei einer vom Kläger veranlassten HU sei das Auto zwar wegen erheblicher Mängel durchgefallen, aber nicht als „verkehrsunsicher" bewertet worden. Auch die Zustandsnote drei könne keinen Rücktritt rechtfertigen. Das Gutachten habe den Hinweis enthalten, dass eine genauere Prüfung mit Probefahrt zu einer um 0,5 schlechteren Note führen könne. Note vier bedeute bereits „bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig". (news2do.com/br)






Youngtimer + Oldtimer News von campino89
Autor: Yannik Maier