Wie tief darf ein Auto den nun sein?

  • Corradomichi
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  • Corradomichi
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  • | 25.06.2005 21:45

Ich wollte mein Gewindefahrwerk einstellen. Hab jetzt 48 cm Scheinwerfer. Was darf ich den nun haben was ist legal? 50 Cm Scheinwerfer? Ich habe mal gehört 8 cm an festen Teilen? Was zählt zu festen Teilen? Querlenker? Auspuff?

Bitte um !!!!sinnvolle!!!! Aufklärung. Vermutungen bringen mir nichts.

  • Catalunya
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  • Catalunya
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  • | 25.06.2005 21:49

8cm Bodenfreiheit an den festen Teilen, aber die 50cm an den Scheinwerfern müssen trotzdem eingehalten werden!
Also nicht das eine ODER das andere, sondern beides muss eingehalten werden!


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  • | 25.06.2005 21:55

jau wurd ja schon alles gesagt, und das nummernschild muss glaub ich 30 centimeter übern boden hängen, bin mir aber net sicher


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  • | 25.06.2005 21:56

Also das Kennzeichen muß als erstes 20 cm über dem boden seien.

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


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  • | 25.06.2005 22:17

wenn man mal oben Rechts die Suche im Forum nutzt, findet man bestimmt ne menge über das Thema Bodenfreiheit !


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 25.06.2005 23:13

Zusammengefasst:

50 cm zwischen Fahrbahn und Lichtaustrittskante (gemeint ist die Unterkante der leuchtenden Fläche, zu ermitteln mit einem Blatt Papier vor dem Scheinwerfer)

30 cm zwischen Unterkante Kennzeichen hinten bzw. 20 cm vorne

11 cm Bodenfreiheit (egal, welches Teil das tiefste ist) über eine Breite von 80 cm.

In Ausnahmefällen und wenn gesonders geprüft, dann 8 cm zu festen Teilen, dazu gehören GFK-Schweller, Auspuff usw. und 7 cm zu gummielastischen Teilen. Dies ist in Übereinstimmungt von BMV, KBA, Bund-Länder-Ausschuß, den technischen Prüfstellen und den Überwachungsorganisationen das absolute Limit unterhalb dessen keine Änderungsabnahme oder Einzelabnahme mehr positiv abgeschlossen werden darf.

Punktum.

  • Catalunya
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  • Catalunya
    Gast
  • | 25.06.2005 23:14

Dann ham wa es ja!:ok:

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