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Hallo. |
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www.slstuning.de |
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Danke für deine Antwort. |
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Also wenn die Tür nicht richtig ins Schloss fällt sondern nur halb, wie nennt man das ??? |
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Ich hab mal gehört das die Fahrertür ein Griff haben muß! |
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Ich habs ja eingetragen!!!! |
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ich möchte mal wissen was walpurgis dazu sagt |
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Türen müssen von außen zu öffnen sein. Und das auch "sinnfällig", d.h. man muss von außen die Funktion des Öffnungsmechanismus sofort erkenne. Dadurch fallen die versteckten Entriegelungen auch flach: Zitat:
Es häufen sich die Anfragen bezüglich der Zulässigkeit eines Karosserieumbaus im Bereich der Türen von Pkw, bei dem die Türgriffe vollständig entfernt werden sollen. Die Entriegelung des Türschlosses soll dabei von außen ausschließlich über eine Funkfernbedienung oder einen elektrischen Taster erfolgen. Das Öffnen der Türen wird durch die Vorspannung der Türen, die von den Türdichtungen erzeugt wird, gewährleistet. [...] Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, daß es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen wäre für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.1998 grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne des §30 StVZO soll dieser Sachverhalt jedoch auch auf ältere Fahrzeuge angewendet werden. Unter den oben genannten Gesichtspunkten ist eine entsprechende Begutachtung aus Gründen der Verkehrssicherheit zukünftig abzulehnen, wenn die Einhaltung der RL 70/387/EWG nicht nachgewiesen ist, oder nicht noch mindestens an den vorderen Türen Griffe verbleiben. |
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@ Silvercorry: Du hast also das System mit dem Hebel, der zwischen Scheibe und Gummi kommt, ja?? |
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Jede Tür muss einen Türgriff haben, der von außen auch als solcher zu erkennen ist. Eine zusätzliche elektr. Öffnung ist natürlich möglich, wenn sichergestellt (und nachgewiesen) ist, dass ein versehenentliches Öffnen ausgeschlossen ist. |
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Immer diese Gesetze |
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Aber wie ein Griff von außen als solcher zu erkennen ist, ist jetzt nirgends definiert, sonndern belibt Auslegungssache des Prüfers, ja!? |
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Warum das nur wieder vorgeschrieben ist.... |
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Nein, die Zentralverriegelung - auch ab gewisser Geschwindigkeit - muss beim Crash, also wohl kurz zuvor, die Türen entriegeln! |
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Muß man an jeder Tür einen Griff haben oder würde auch einer reichen für den Tüv ??? |
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