Wie sieht es mit TÜV bei Türcleaning (ohne Griffe) aus?? - Seite 1

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  • | 11.09.2005 10:55

Hallo.

Muss mal eine Frage, die mich brennend interessiert loswerden.
Habe vor kurzem auf Pro7 bei den "Automachern" den Umbau von einem Golf4 Variant gesehen - wirklich schon sehr coole Sachen dran gemacht worden, wenn auch der ganze Umbau dann doch nicht so gefallen hat!!

Auf jeden Fall haben sie dort die Türen gecleant und am ganzen Auto war keine mechansiche Öffnungsmöglichkeit mehr vorhanden!
Das Auto wurde mit Stellmotoren versehen, die die Türen über Fernbedienung der Alarmanlage aufspringen lassen.

Am Ende des Berichts wurde auch erwähnt, dass alles mit TÜV Segen wäre - also auch das Türencleaning.


Habe mich aber gefragt, was der TÜV zu dem fehlen jeglicher mechanischen Öffnungsmöglichkeit der Türen/des Autos wirklich sagt!?
Dachte immer, das eine mechanische Öffnungsmöglichkiet auf jeden Fall vorhanden sein müsste oder zumindest an der vorderen Türen, ist ja ein variant/4-Türer!
Kann da mal jemand Kalrheit schaffen??

Ist das ganze Türcleaning jetzt also vom TÜV her okay oder wurde das dann wohl bei einem "spezial TÜV" abegenommen und eingetragen und kann bei jeder Polizeikontrolle und von jedem anderen TÜV sofofrt wieder ausgetragen werden?!

Wo finde ich einen TÜV, der so ein Türcleaning ohne mechansiche Öffnung, sondern nur mit elektr. Stellmotoren einträgt und was kann man für kosten einplanen?? Nurr mal so rein Interesse halber...



Danke schon mal!


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  • | 11.09.2005 13:02

www.slstuning.de

die werben damit, das man bei ihnen noch cleane Türen eingetragen bekommt. Glaube aber, das man dafür einen notöffungsbausatz von denen braucht.


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  • | 11.09.2005 13:07

Danke für deine Antwort.

Aber von SLS habe ich schon mal gelesen, dass die die Eintragung nur mit diesem Notöfnungshebel im Scheibengummi eintragen!


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  • | 11.09.2005 13:35

Also wenn die Tür nicht richtig ins Schloss fällt sondern nur halb, wie nennt man das ??? :D

Also auf jeden Fall glaube ich, das das auch noch funktionieren muss fürn Tüv.


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  • | 11.09.2005 13:43

Ich hab mal gehört das die Fahrertür ein Griff haben muß!


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  • | 11.09.2005 13:45

Ich habs ja eingetragen!!!!
Das heist übrigens erste Raste wenn die Tür beim öffnen nicht ganz aufspringen darf!!!!

Ansonsten würd ich nach SLS fahren und es da machen lassen! Must halt das Kit von denen haben!


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  • | 11.09.2005 14:00

ich möchte mal wissen was walpurgis dazu sagt


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  • | 11.09.2005 14:30

Türen müssen von außen zu öffnen sein. Und das auch "sinnfällig", d.h. man muss von außen die Funktion des Öffnungsmechanismus sofort erkenne. Dadurch fallen die versteckten Entriegelungen auch flach:

In ofizieller Fassung klingt das so:

Zitat:
Es häufen sich die Anfragen bezüglich der Zulässigkeit eines Karosserieumbaus im Bereich der Türen von Pkw, bei dem die Türgriffe vollständig entfernt werden sollen. Die Entriegelung des Türschlosses soll dabei von außen ausschließlich über eine Funkfernbedienung oder einen elektrischen Taster erfolgen. Das Öffnen der Türen wird durch die Vorspannung der Türen, die von den Türdichtungen erzeugt wird, gewährleistet.

[...]

Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, daß es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen wäre für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.1998 grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne des §30 StVZO soll dieser Sachverhalt jedoch auch auf ältere Fahrzeuge angewendet werden.

Unter den oben genannten Gesichtspunkten ist eine entsprechende Begutachtung aus Gründen der Verkehrssicherheit zukünftig abzulehnen, wenn die Einhaltung der RL 70/387/EWG nicht nachgewiesen ist, oder nicht noch mindestens an den vorderen Türen Griffe verbleiben.


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  • | 11.09.2005 15:05

@ Silvercorry: Du hast also das System mit dem Hebel, der zwischen Scheibe und Gummi kommt, ja??
Auf beiden Seiten oder nur Fahrertür?
Was kostet diese System für 1 oder halt 2 Türen und was kostet der TÜV?

Hast du vielleicht mal Pics davon wie das dann aussieht - mich interessiert, ob man diesen "Griff" viel sieht?


@ walpurgis: Muss dich da noch ein paar Sachen nachfragen!

Reicht also nicht nur ein vorhandener Griff auf der Fahrerseite, sondern auch noch einer auf der Beifahrerseite?

Wie sieht es bei einem 4-Türer mit dem cleanen der hinteren beiden Türen aus:
Müssen die sitze dann praktisch klappbar/also wie die in einem 2-Türer sein oder ist eine Eintragung auch bei "normalen" Sitzen möglich? Das geht nämlich aus "Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden..." nicht ganz hervor.

Gibt es Vorschriften wie und wo ein "Griff" jetzt angebracht und ob dieser dann besonders als Griff gekennzeichnet bzw. zu erkennen sein sein muss, dass "ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können..." sind oder beleibt das Auslegungssache??


Eine Kombination aus elektr. Öffnung quasi für den Alltag und einer dazu unabhängigen mechansichen Öffnung für den Notfall ist möglich, oder??


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  • | 11.09.2005 15:27

Jede Tür muss einen Türgriff haben, der von außen auch als solcher zu erkennen ist. Eine zusätzliche elektr. Öffnung ist natürlich möglich, wenn sichergestellt (und nachgewiesen) ist, dass ein versehenentliches Öffnen ausgeschlossen ist.


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  • | 11.09.2005 15:58

Immer diese Gesetze:rolleyes:


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  • | 11.09.2005 16:06

Aber wie ein Griff von außen als solcher zu erkennen ist, ist jetzt nirgends definiert, sonndern belibt Auslegungssache des Prüfers, ja!?

Aber die Aussage "Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, daß es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden" bedeutet doch, dass die Fontüren gecleant werden dürfen!
Frage ist nur, ob da klappbare Sitze - wie in meinem Fall z.B. vom Golf 4 2-Türer für meinen Golf 4 4-Türer oder jegliche Zubehörsportsitze, die klappbar sind und eingetragen werden können - beim cleanen verbaut sein müseen, damit der TÜV seinen Segen gibt oder ob man mit "normalen" Sitzen beim 4-Türer auch so durch Verschieben der Sitzrückenlehnen oder Sitze allen Insassen ausreichend die Möglichkeit ermöglicht um das Fahrzeug verlassen zu können!
Alles andere wäre nach dieser Richtlinie doch Schwachsinn und würde sich selbst wiedersprechen und bei einem 2-Türer ist es ja nichts anderes!!


Wie ist es außerdem mit der Möglichkeiten sich die hinteren Sitzplätze austragen zu lassen, dass muss ja wohl 1000%ig gehen!?


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  • | 11.09.2005 16:23

Warum das nur wieder vorgeschrieben ist....
Gibt doch genug Autos die sich, beim Motor anmachen automatisch zuschließen.
Dann können draußen so viel Griffe an der Tür sein wie nur möglich. Ist dann die gleiche Ausgangssituation wie mit ohne (;)) Griffen!
Beim Unfall bekommen einen Aussenstehende nicht aus dem Fahrzeug.


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  • | 11.09.2005 16:53

Nein, die Zentralverriegelung - auch ab gewisser Geschwindigkeit - muss beim Crash, also wohl kurz zuvor, die Türen entriegeln!
Ob's wirklich funktioniert weiß man zwar nicht, aber denke schon, sonst wäre es nicht zugelassen.


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  • | 11.09.2005 18:39

Muß man an jeder Tür einen Griff haben oder würde auch einer reichen für den Tüv ???

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