Sportauspuff - EG-Genehmigng - HELP
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Hallo, |
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Eine EG-Genehmigung ist eine andere Art von Zulässigkeitsnachweis. Was eine EG-Genehmigung hat, wird über keine ABE verfügen. Du brauchst nichts weiter. |
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Aber beim Gutachter (TÜV) muss ich das doch "vorführen" oder? |
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Bei einer EG-Genehmigung ist das normal nicht erforderlich. Ist mir zumindest noch nicht untergekommen. Wenn du eine schriftliche Genehmigung bekommen hast, lies sie. Steht ganz bestimmt drin. |
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Für Teile mit EG-Genehmigung brauchst du nicht zur Abnahme. Du bist selber dafür verantwortlich, dass der Verwendungsbereich eingehalten ist, der Auspuff also für genau deinen Typ genehmigt ist und dafür, dass er ordnungsgemäß (nach Einbauanleitung) montiert ist. Auch wenn es für die Papiere keine Mitführpflicht gibt, hast du am besten den Zettel, auf dem die Kennzeichnung des Teils und dein Fahrzeugtyp aufgeführt ist, immer mit dabei. |
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