Gewindefahrwerk eintragen und was brauch ich zum Einbau? - Seite 2

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  • | 10.08.2007 22:29

bei mir im passat ist ein kw gewinde eingetragen. ohne angabe jeglicher höhe! steht einfach nur "verstellbares fahrwerk kw gewinde etc..."


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  • | 11.08.2007 15:01

ich war bei uns in ludwigshafen!ich kann dir nur sagen was ich bei meinem fahrwerk gemacht habe ich die kompleten federbeine vorne raus samt domlager und dann mit altem domlager wieder rein ich weis nicht wie es bei dir hinten aussiht aber bei mir wars da getrent feder und dämpfer da ging das noch leichter,die schraube des dämpfers oben auf dann hochbocken und unten dann aufmachen dann kannste denn raus hollen und die feder fällt raus und du stummst sie noch ein bisel und dann grad denn schreib teller druf und von unter festgeschreubt,feder druf und dann denn dämpfer rein so wie raus mehr muss man da nicht machen.:):):)
viel spaß beim einbauen hab ne knappe stunden gebraucht mit bier pause:applaus:


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  • | 11.08.2007 15:06

Zitat:
Zitat von testcar
bei mir im passat ist ein kw gewinde eingetragen. ohne angabe jeglicher höhe! steht einfach nur "verstellbares fahrwerk kw gewinde etc..."
Aber du mal gucken.... es ist eine defnierte Fahrzeughöhe angegeben... diese muss eingehalten werden... auch wenn es meist nicht machbar ist... Bei mir passt die Höhe auch nicht wirklich aber es ist eingetragen wieviel Abstand zwischen obersten Punkt des Radlaufes bis zum Radmittelpunkt ist...


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  • | 11.08.2007 21:33

So das Gewindefahrwerk ist drin und es fährt sich mega geil:applaus:

Ich hab nur nen kleines Problem und zwar war in meinem rechten Kotflügel ne kleine Beule und da schleifte der Reifen in sehr scharfen Kurven. Ich hab mir gedacht beulste die Beule doch eben selber aus! gesagt getan! doch es schleift da immer noch obwohl die unebenheit weg ist. Das gewinde ist auf beiden seiten gleich eingestellt und links ist alles Top nur rechts halt nicht!!!
Könnt Ihr mir da nen Tipp geben ???

Vielen dank schon mal :hut:


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  • | 11.08.2007 22:05

@ Walpurgis hab 2 Fragen an dich.

Was ist wenn man das Fahrzeug höher einstellt als eingetragen?
Bei mir hat der Prüfer vergessen an der Hinterachse die Höhe einzutragen. Darf ich dann einstellen, wie ich will?


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  • | 11.08.2007 22:25

Es geht erstens darum, dass es überhaupt abgenommen ist. Das ist schonmal die halbe Miete.

Und zweitens muss es technisch in Ordnung sein. Dafür gibt es die Änderungsabnahme. Es steht nirgendwo ausdrücklich geschrieben, dass die Abnahme sofort ungültig wird, wenn die Höhe nachträglich geändert wird.

Die Eintragung der Höhe dient der Dokumentation des Zustands, in dem das Fahrzeug vom Prüfer als in Ordnung bewertet wurde.

In der Praxis ist es eben meistens so, dass die Gewindefahrwerke "ans Limit" geschraubt werden. In diesen Fällen kann man pauschal sagen, dass man seine Betriebserlaubnis riskiert, wenn man weiter runterschraubt.

Die BE erlischt dann aber nicht nach § 19(3), das ist der Paragraph, aus dem sich die Pflicht zur Abnahme ergibt, sondern nach § 19(2), der besagt, dass die BE erlischt, wenn technische Änderungen vorgenommen werden, die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen können.

Wer sein Gewindefahrwerk z.B. höher schraubt, hat in der Regel nichts zu befürchten.


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  • | 11.08.2007 23:29

mein tüv prüfer meinte nur: "die höhe ist egal, haubtsache es schleift nix"


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  • | 11.08.2007 23:34

Zitat:
Zitat von dj0508
So das Gewindefahrwerk ist drin und es fährt sich mega geil:applaus:

Ich hab nur nen kleines Problem und zwar war in meinem rechten Kotflügel ne kleine Beule und da schleifte der Reifen in sehr scharfen Kurven. Ich hab mir gedacht beulste die Beule doch eben selber aus! gesagt getan! doch es schleift da immer noch obwohl die unebenheit weg ist. Das gewinde ist auf beiden seiten gleich eingestellt und links ist alles Top nur rechts halt nicht!!!
Könnt Ihr mir da nen Tipp geben ???

Vielen dank schon mal :hut:
Evtl. Bautoleranzen in den Kotflügeln , da stecken schon mal ein paar mm drin .


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  • | 17.08.2007 18:56

Ich wolle noch fragen wie ich das Gewindefahrwerk am Besten einstelle.
Hab jetzt hinten 6,5cm Restgewinde auf beiden seiten aber links ist er Tiefer als rechts!!! soll ich das Gewindefahrwerk dann da einfach hochdrehen ohne auf das Restgewinde zu achten, also das gleich viel gewinde über bleibt???
Vorne ist das selbe auch links wieder tiefer als rechte und da ist 4,5cm restgewinde auf beiden seiten!!!??!!!

Danke schonmal für eure Hilfe:hut:


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  • | 18.08.2007 09:39

Kann mir denn niemand was dazu sagen???:hut:


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  • | 18.08.2007 13:15

Wie groß ist denn der Unterschied zwischen links und rechts? Hast du die Federbeinlager erneuert?


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  • | 18.08.2007 18:40

Die Domlager sind sowohl vorne als auch hinten neu!!! unterschied ca 1-1,5cm!!!
Was soll ich machen ???


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  • | 21.08.2007 21:14

Ist ja interresant...

Ich dachte, das ein Gewindefahrwerk in einem TÜV geprüften Bereich hoch und runtergedreht werden darf. Das heisst, das ich das Fahrwerk in diesem Bereich hoch oder runterdrehen kann ohne Probleme zu bekommen.

Wozu gibt sonst ein "TÜV verstellbaren Bereich" ??


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  • | 21.08.2007 21:20

Zitat:
Zitat von wavekid169
Ist ja interresant...

Ich dachte, das ein Gewindefahrwerk in einem TÜV geprüften Bereich hoch und runtergedreht werden darf. Das heisst, das ich das Fahrwerk in diesem Bereich hoch oder runterdrehen kann ohne Probleme zu bekommen.

Wozu gibt sonst ein "TÜV verstellbaren Bereich" ??
ja das hab ich mich auch gefragt... :oah:


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  • | 21.08.2007 21:26

Sehen wir mal, was wir für eine Antwort bekommen. Ist alles ganz schön verwirrend. Aber es füllt die Foren :D:D

DIE STVZO :hut::hut:

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