Gewindefahrwerk eintragen und was brauch ich zum Einbau? - Seite 3

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  • Nickpage von evox9 anzeigen evox9


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  • | 26.10.2007 01:26

Ein herzliches Hallo an Alle!

Bin auf diesen Tread gestoßen und habe gleich mal dazu eine Frage.

Ich wollte mein Auto wieder anmelden, welches mit einem schraubbaren Spax ausgestattet ist. Dieses Fahrwerk habe ich bereits vor über 6 Jahren mit einem Gutachten bei der TFÜ absegnen lassen.

Heute nun war der Dekramann zum Tüv in der Werkstatt und der meinte, dass ein schraubbares Fahrwerk extra aufgeführt sein muss. Ich meinte zu ihm, dass ich dass nicht glauben kann, da nur die Höhe des Autos eingetragen wird und mehr nicht.

Er bestritt das mit seinen 17 Jahren Berufserfahrung und lies mein Auto durchfallen.Sollte sich der Prüfer vom TFÜ damals und die diversen Tüv Gutachter der anderen Jahre geirrt haben?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

viele Grüße
Tom


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  • | 26.10.2007 02:00

Was bedeutet "extra aufgeführt sein" ?

Es muss entweder in den Fahrzeugpapieren stehen (Ziffer 33 bzw. Feld 22) oder es muss eine Bestätigung über eine durchgeführte Änderungsabnahme vorliegen.

In beiden Fällen muss das Fahrwerk eindeutig identifiziert sein (Hersteller und Kennzeichnung) und die zum Zeitpunkt der Abnahme eingestellte Höhe muss dokumentiert sein (z.B. Abstand Radmitte zu Radlaufkante oder freie Gewindelänge).


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  • | 26.10.2007 02:28

Zitat:
Zitat von R32 Biturbofan
Zitat:
Zitat von wavekid169
Ist ja interresant...

Ich dachte, das ein Gewindefahrwerk in einem TÜV geprüften Bereich hoch und runtergedreht werden darf. Das heisst, das ich das Fahrwerk in diesem Bereich hoch oder runterdrehen kann ohne Probleme zu bekommen.

Wozu gibt sonst ein "TÜV verstellbaren Bereich" ??
ja das hab ich mich auch gefragt... :oah:
das ist der bereich indem du es sicher eingetragen bekommst wenn nix schleift. normalerweise darf man das fahrwerk nicht bis zum anschlag runterschrauben ein gewisses restgewinde muss bleiben...

falls ich mich irre verbessert mich :)


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  • | 26.10.2007 03:03

"TÜV verstellbarer Bereich" ist noch nichteinmal ein deutsches Wort.
Zumindest keines, wo gibt...


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  • | 26.10.2007 14:42

@walprugis

Genau das Frage ich mich auch. Ich hebe lediglich ein Din A4 Blatt, wo die Höhe des Autos und Federtyp mit Farbe drin steht. Und natürlich Autotyp, Kennzeichen, etc.

Ich hatte damals alle Papiere für das Fahrwerk mit. Ich habe es nie richtig eintragen lassen, sondern lediglich dieses Prüfprotokoll mit mir geführt.

Ich bin echt etwas ratlos, aber ich denke, dass ich einfach zu einem anderen Prüfer fahre, denn der wollte wohl extra Geld, um den Gewindedämpfer zu begutachten.


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  • | 26.10.2007 15:01

Wenn das Fahrwerk eindeutig in der Anbauabnahme dokumentiert ist (du schreibst Federtyp und Farbe), dann ist die Welt grundsätzlich ersteinmal in Ordnung.

Allerdings ist es eine, ich sage mal, etwas schlampige Abnahme. Die eingestellte Höhe zum Zeitpunkt der Abnahme sollte ordentlich und nachvollziehbar dokumentiert sein. Versuch mal, die Fahrzeughöhe nachzumessen (z.B. mit Messlatte und Meterstab). Da bekommst du bei 5 Messungen 5 verschiedene Ergebnisse. Deshalb musst du immer damit rechnen, dass du mit deiner Anbauabnahme Probleme bekommst, bzw. dass sie so nicht akzeptiert wird.

Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis fängst du dir damit nicht ein, aber es kann dir immer wieder mal passieren, dass du z.B. bei einer Hauptuntersuchung durchfällst bzw. weggeschickt wirst.


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  • | 11.11.2007 19:27

So, ich habe nun vorgestern bei einem anderem Tüv Prüfer ohne irgendwelche Probleme meinen Tüv bekommen.

O Ton Dekra Mann, troz vorhandenem Prüfprotokoll: "Schraubbare Dämpfer müssen eintragen und protokolliert sein, was machen wir denn nun?!"> Frechheit!

Ich meine nach wie vor, dass der Tüv eine Erfindung der Werkstätten und der Tüvlobby ist und somit Alle daran geschäftlich Beteiligten nicht immer gerechtfertigt Geld verdienen.

Wenn ich z.B. meine Autos in die nächste Werkstatt bringe, kann ich nur darauf warten, dass ich zurück gerufen werde und mir erklärt wird, was noch alles gemacht werden müsste.

Menschen mit wenig Sachverstand werden immer alles, was man ihnen in Werkstätten erzählt wird, hinnehmen müssen und bezahlen. Somit ist Missbrauch vorprogrammiert.

  • Asco
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  • | 11.11.2007 19:58

Liebe Kollegen..
Es ist doch selbst verständlich dass man eintragen muss durch WAS überhaupt das FZG verändert wurde.
Sonst könnte man sich ja reinhauen was man will, denn nur wenn die Teile Identifiziert werden können kann auch sichergestellt werden das die Festigkeiten, Verstelbereiche, Materialien, und und und genau geprüft worden sind.!


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  • | 12.11.2007 10:21

Zitat:
Zitat von Asco
Liebe Kollegen..
Es ist doch selbst verständlich dass man eintragen muss durch WAS überhaupt das FZG verändert wurde.
Sonst könnte man sich ja reinhauen was man will, denn nur wenn die Teile Identifiziert werden können kann auch sichergestellt werden das die Festigkeiten, Verstelbereiche, Materialien, und und und genau geprüft worden sind.!
Seit wann muss man ALLES eintragen lassen? Du verallgemeinerst das ganz schön

Ich weiß zwar, dass du das Thema Fahrwerk im eigentlichen Sinne meinst.

Was kostet eine Abnahme eines normalen Sportfahrwerks eigentlich?

Für meine Rennbremsscheiben vorn + hinten hab ich auch nur ABEs ^^

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