Scheiben Folie - Seite 3

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  • | 22.11.2004 22:50

Zitat:
Zitat von Zillomanie
Zitat:
Zitat von MrTouring
Ich bin ganz normal hingefahren und habe gefragt....dann trug er das ein...und fertig....

warum die diskussion hier????

fahre damit jetzt knapp 3jahre rum ...egal in welcher stadt....und gesagt hat noch nie ein polizist was...
Jaja. Bei mir warns 2 Jahre. Und jetzt mussten sie raus! Warte mal bis der richtige Rennleiter kommt.
:D
den hatte ich schon...der wollte mir die karre stilllegen weil er zu tief ist....Zitat:die scheiben sagte interessieren mich net*punkt*

Die karre ist zu tief


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  • | 23.11.2004 14:55

:D Die karre ist zu tiefr!
Aber ich glaub, die ist echt zu tief. So kann man ja fast nirgends mehr umher fahren.
Hatte meinen auch (fast) so tief, mit ner HaifischFront und vorn ca.100 runter. Klar, sieht hammer aus, aber fahr niemals irgendwo hin, wo du die Strassen nicht kennst.

Aber:
Wo ich mit meinem Auto nicht hinfahren kann, da muss ich auch nicht hin.


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  • | 23.11.2004 15:11

Zitat:
Zitat von MrTouring
Zitat:
Zitat von Zillomanie
Zitat:
Zitat von MrTouring
Ich bin ganz normal hingefahren und habe gefragt....dann trug er das ein...und fertig....

warum die diskussion hier????

fahre damit jetzt knapp 3jahre rum ...egal in welcher stadt....und gesagt hat noch nie ein polizist was...
Jaja. Bei mir warns 2 Jahre. Und jetzt mussten sie raus! Warte mal bis der richtige Rennleiter kommt.
:D
den hatte ich schon...der wollte mir die karre stilllegen weil er zu tief ist....Zitat:die scheiben sagte interessieren mich net*punkt*

Die karre ist zu tief
Ja is ja auch Wurscht. Irgendwas finden sie immer. ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut.
:D:D


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  • | 23.11.2004 15:21

"Ja is ja auch Wurscht. Irgendwas finden sie immer. ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut."
Aber gibts da nicht so ne Regel der Rennleitung, das man nicht wieder mit dem selben Mangel im Verkehr auftauchen darf??


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  • | 23.11.2004 15:34

Zitat:
Zitat von Mr. Tuning
Also nach meinem Wissensstand ist es absolut verboten, Scheibenfolie auf die vorderen drei Scheiben zu kleben!
Das hat primär nichts mit der Tönung zu tun, sondern sind eher Sicherheitsbestimmungen, da man im Fall eines Unfalls die Scheiben einschlagen können muss, um die Verletzten zu retten.
Mit Scheibenfolie ist es aber normal nicht möglich, die Scheibe so zu zersplittern,das sie in ihre Einzelteile zerfällt und damit den weg zur Rettung frei gibt, da sie ja durch die Folie zusammen klebt.
Das Argument zieht aber nicht ;)
Es gibt nämlich spezielle komplett durchsichtige Schutzfolie, die man nicht eintragen muss von Foliatec, die sind auch für die vorderen Seitenscheiben.
Das soll 1. gegen Einbüche helfen und 2. damit das Glas bei einem Unfall nicht so umherfliegt.

Nennt sich Securlux Splitterschutz-Folie:
Die clevere Lösung von FOLIA TEC:
SECURLUX® ist eine speziell entwickelte Folie, die als Splitterschutz auf der
Autoglas-Innenseite appliziert wird.
Effektiver Insassenschutz – Da die Splitter extrem fest an der zähen Polyesterfolie haften, ist es für „Langfinger“ schwierig, durch eine mit SECURLUX® gesicherte Scheibe einzudringen. Der nur wenige Sekunden dauernde Zugriff auf Wertgegenstände wird durch die unerwartete Barriere gehemmt.

Bei einem Unfall bietet SECURLUX® noch einen doppelten Sicherheitseffekt:
Die Folie an der Innenseite der Scheibe wirkt bei einem Seitenaufprall wie ein Polster, das den Kopf der Insassen abfedern kann.
[img]http://foliatec.de/_securlux/_picts/_site/700_einsatz1.jpg[/img]


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  • | 23.11.2004 15:40

Hm, da bin ich jetzt allerdings auch überrascht.


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  • | 23.11.2004 17:08

Zitat:
Zitat von Pegasus
Zitat:
Zitat von Mr. Tuning
Also nach meinem Wissensstand ist es absolut verboten, Scheibenfolie auf die vorderen drei Scheiben zu kleben!
Das hat primär nichts mit der Tönung zu tun, sondern sind eher Sicherheitsbestimmungen, da man im Fall eines Unfalls die Scheiben einschlagen können muss, um die Verletzten zu retten.
Mit Scheibenfolie ist es aber normal nicht möglich, die Scheibe so zu zersplittern,das sie in ihre Einzelteile zerfällt und damit den weg zur Rettung frei gibt, da sie ja durch die Folie zusammen klebt.
Das Argument zieht aber nicht ;)
Es gibt nämlich spezielle komplett durchsichtige Schutzfolie, die man nicht eintragen muss von Foliatec, die sind auch für die vorderen Seitenscheiben.
Das soll 1. gegen Einbüche helfen und 2. damit das Glas bei einem Unfall nicht so umherfliegt.

Nennt sich Securlux Splitterschutz-Folie:
Die clevere Lösung von FOLIA TEC:
SECURLUX® ist eine speziell entwickelte Folie, die als Splitterschutz auf der
Autoglas-Innenseite appliziert wird.
Effektiver Insassenschutz – Da die Splitter extrem fest an der zähen Polyesterfolie haften, ist es für „Langfinger“ schwierig, durch eine mit SECURLUX® gesicherte Scheibe einzudringen. Der nur wenige Sekunden dauernde Zugriff auf Wertgegenstände wird durch die unerwartete Barriere gehemmt.

Bei einem Unfall bietet SECURLUX® noch einen doppelten Sicherheitseffekt:
Die Folie an der Innenseite der Scheibe wirkt bei einem Seitenaufprall wie ein Polster, das den Kopf der Insassen abfedern kann.
[img]http://foliatec.de/_securlux/_picts/_site/700_einsatz1.jpg[/img]
Da hab ich auch schon was von gehört, aber meines wissen sind die noch nicht freigegeben für die öffentlichkeit.
Bei eisatzwagen und fahrzeugen die in kriesengebieten eingesetzt werden ist das erlaubt.


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  • | 23.11.2004 17:18

Falsch ;)

Zulassungshinweise (für den Bereich der STVZO):
Die Anbringung ist an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem
2. Außenspiegel zulässig. Kein TÜV-Eintrag erforderlich.

Die Anbringung der Folie an den vorderen Seitenscheiben ist nur bei farblosem Glas zulässig.
Nach Anbringung ist eine Überprüfung durch einen amtlich anerkannten technischen Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) unter Vorlage beiliegender ABG-Bescheinigung erforderlich.

Hier alle Infos:
Securelux Folie


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  • | 23.11.2004 22:09

hehehe... ja das ist richtig..

man darf sie als sicherheits folie einbauen...und wird auch eingetragen...

bei mir hat er die Color verglasung übersehen :D

war ja schön sonnig 30grad da konnte man schön durchschauen:applaus:


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  • | 23.11.2004 22:59

Name: 24501-2233.jpg Größe: 640x325 Dateigröße: 25627 Bytes

Zitat:
Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind
Das entspricht genau dem 180°-Sichtfeld, schließt also die Front- und die vorderen Seitenscheiben aus nach ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, § 35b StVZO und den entsprechenden Richtlinien dazu.


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  • | 24.11.2004 00:14

Zitat:
Zitat von Mr. Tuning
"Ja is ja auch Wurscht. Irgendwas finden sie immer. ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut."
Aber gibts da nicht so ne Regel der Rennleitung, das man nicht wieder mit dem selben Mangel im Verkehr auftauchen darf??
Naja bei so vielen Regeln steigt ja eh keiner mehr durch, aber wenn mir zum Beispiele ein Bremslicht futsch geht und dann irgendwann noch mal und jedes mal erwischen sie mich. Was wolln Sie tun? Auto Stillegen, weil die Lebensdauer einer Lampe vorbei ist. Mhm ich weiß nicht. Aber wir haben doch hier einen von der Rennleitung im Forum, vielleicht kann der sich mal dazu äußern
;)


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  • | 24.11.2004 02:41

Das will ich gerne tun.

Getönte Scheiben und defektes Licht sind zwei Welten.

Zunächst muss unterschieden werden, ob ein Verstoß fahrlässig (Sorgfaltspflichtverletzung; vereinfacht: aus Versehen) begangen wurde, oder vorsätzlich (zumindest in dem Wissen, dass es falsch ist; vereinfacht: absichtlich).

Wie teuer ein Verstoß ist, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Bei den Regelbeträgen ist man davon ausgegangen, dass die Verstöße fahrlässig begangen werden. Kann man jemandem Vorsatz, also Absicht nachweisen, verdoppelt sich der Betrag.


Beispiel 1: Fahren mit defekter Beleuchtung
Verwarngeldverstoß (10 €), keine Punkte

Entscheidet der Beamte ein Verwarngeld zu nehmen, geht er zunächst von Fahrlässigkeit aus – 10 €. Trifft er den Verkehrsteilnehmer am nächsten Tag wieder mit dem selben defekten Licht an, könnte er ihm nun Vorsatz unterstellen. Der Betrag würde sich verdoppeln – 20 €.

In der „Natur“ von Lampen liegt es jedoch, dass sie immer mal wieder kaputt gehen. Wird die Person also erst viele Wochen später wieder mit defekten Licht angetroffen, so müsste man davon ausgehen, dass die ausgewechselte Birne bereits wieder kaputt ist. Somit läge Fahrlässigkeit vor – 10 €.


Beispiel 2: Fahren mit getönten vorderen Scheiben
Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld (50 €), 3 Punkte

Bei der ersten Kontrolle wird zunächst wieder Fahrlässigkeit angenommen – 50 €, 3 Punkte, Mängelkarte.

Zitat:
ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut.
Würde die Person mit dem Fahrzeug erneut von den selben Beamten angetroffen, könnte man ihr nun Vorsatz unterstellen, denn sie wusste, dass dies nicht zulässig ist – 100 €, 3 Punkte, Mängelkarte.


Außerdem
Es ist möglich, dass der Polizeibeamte zusätzlich einen Bericht an die Führerscheinstelle schickt. Immerhin begeht hier jemand wider besseren Wissens beharrlich ein und den selben Verstoß. Spätestens beim dritten mal würde ich über so etwas nachdenken.
Was die Führerscheinstelle dann mit dem Schreiben macht, weiß ich nicht. Aber es ist erst mal in der Akte. Vielleicht wird es eines Tages wichtig, sollte aus irgendeinem Grund die Eignung des Führerscheininhabers überprüft werden......


Nebenbei bemerkt:
Das Erlöschen der BE gibt jedes Mal 3 Punkte. Bei 18 Punkten ist Ende. Der Rest ist einfache Mathematik.
Für die Probezeit: es ist ein A-Verstoß. Two strikes and you´re out.


Mal ganz davon ab: Durch getönte Scheiben kann man insbesondere bei Dunkelheit nicht mehr so gut sehen, wie durch ungetönte. Das ist ein Risiko für andere Verkehrteilnehmer, besonders für Fußgänger und Radfahrer. Vielleicht mal darüber nachdenken!


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  • | 24.11.2004 10:15

@Mr. Tuning

Ja is ja auch Wurscht. Irgendwas finden sie immer. ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut.

Zitat:
:D

Ich geh mal davon aus, daß bei einer Kontrolle die Folie vor Ort entfernt wird.
Oder glaubst du, daß du anschließend mit dem Fahrzeug weiterfährst !?!


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  • | 24.11.2004 10:37

Zitat:
Zitat von walpurgis
Name: 24501-2233.jpg Größe: 640x325 Dateigröße: 25627 Bytes

Zitat:
Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind
Das entspricht genau dem 180°-Sichtfeld, schließt also die Front- und die vorderen Seitenscheiben aus nach ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, § 35b StVZO und den entsprechenden Richtlinien dazu.
Warum steht das dann auf der Foliatec Seite als zugelassen da?
Außerdem ist das ja keine Tönungsfolie...


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  • | 24.11.2004 14:34

Zitat:
Zitat von Bernie
@Mr. Tuning

Ja is ja auch Wurscht. Irgendwas finden sie immer. ich habe 2 Satz Seitenscheiben und da ist das nicht so das Problem. Und wenn die Mängelkarte abgestempelt ist dann wird wieder zurückgebaut.
Zitat:
:D

Ich geh mal davon aus, daß bei einer Kontrolle die Folie vor Ort entfernt wird.
Oder glaubst du, daß du anschließend mit dem Fahrzeug weiterfährst !?
Ähm ja davon gehe ich aus. Habe ich ja gemacht, sonst hätte ich nicht umbauen können. Und ich habe auch keine 50 € bezahlt und keine 3 Punkte bekommen sondern nur ein Mängelkärtchen.
Aber ich lebe ja auch in Kassel und nicht in Osnabrück :D
Und @ Nightwish:
Das man durch getönte Scheiben nachts schlechter sehen kann ist sicher ein Argument aber speziell bei mir ist es nur ein leichter Chromolux Ton, welcher kaum Einschränkungen mit sich führt und auf der anderen Seite im Sommer, bei Sonneneinfall durch die Seitenscheibe, der Sicherheit förderlich ist.
Ich könnt mir vorstellen, das weit mehr Unfälle durch Sonnenblendung passieren, als durch abgedunkelte Scheiben.

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