Frage zu Felgeneintragung - Seite 1

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  • | 03.07.2006 14:40

Wollte am Wochenende meine neuen Felgen eintragen lassen für meinen Mazda 323F BA.

Es handelt sich um 9 x 16 ET 20 mit 215/40er Reifen rundum.
Wie man auf den Fotos auf meiner np (mit den alten 7x15 Felgen) sehen kann sind meine Radkästen riesig:heul:

Bei den neuen Felgen ist die Lauffläche der Reifen schön unterm Kotflügel. Auch in dem vorgeschriebenen Bereich (Winkel). Auch bei voller Beladung bleibt noch etwa 2 Finger breit Luft zwischen Reifen und Kotflügel.

Im Gutachten steht aber Kanten umlegen und aufweiten.
Habe ergo keine Eintragung bei der KÜS bekommen.

Der TÜV will das aber als Sondereintragung eintragen, wenn keine Gefährdung besteht. Begründung: Die KÜS darf die Vorschriften im Gutachten nicht ignorieren, der TÜV hat da Sonderrechte....

Meine Frage :

Ist diese Eintragung dann rechtmäßig? Es besteht wirklich keine Gefahr dass was scheuert oder so.

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  • | 03.07.2006 14:58

Ich würd mal sagen wen eingetragen dann eingetragen wenn wirklich nichts schleift dann wir da wohl nichts dran sein.


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  • | 03.07.2006 16:26

Steht im Gutachten nicht (sinngemäß): Es ist für eine ausreichende Radabdeckung zu sorgen, GEGEBENENFALLS Kanten umlegen und aufweiten ?


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  • | 03.07.2006 16:43

ja ist rechtmäßig. der tüv darf auch sachen ohne gutachten eintragen, das dürfen die anderen vereine nicht


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  • | 04.07.2006 08:28

@walpurgis: Nein, da steht "Kanten an der HA umlegen" und "HA aufweiten"! Nix von gegebenenfalls.

Das ist ja grade was mir so stinkt:rolleyes:, weil alles ausreichend abgedeckt ist...

Mittwoch habe ich Termin, dann wird man es sehen, was rauskommt

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  • | 04.07.2006 09:05

Zitat:
Zitat von walpurgis
Steht im Gutachten nicht (sinngemäß): Es ist für eine ausreichende Radabdeckung zu sorgen, GEGEBENENFALLS Kanten umlegen und aufweiten ?
Es darf seit einiger Zeit in den neuen Gutachten kein ggf. mehr geben.
Daher haben die Felgenhersteller dies in den neuen gutachten nicht mehr rein geschrieben, da sie mit einer entsprechenden auflage in der sie Sinngemäß "machen" rein schreiben, in jedem Fall auf der Sichereren Seite sind... Bei mir hat der Tüv auch eingetragen... obwohl es im Gutachten einige Dinge zu beachten gab....


Gruß


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  • | 05.07.2006 07:06

hi

schau auch mal im netz nach nem aktuellen gutachten.
hatte bei meinen felgen ein älteres dabei, als ich mir für diese im netz
runtergeladen habe. paar "ausdrücke" waren da schon anders.

ansonsten schliesse ich mich den anderen meinungen an.
wenn der tüv meint, dass nicht umgelegt werden muss, dann kriegstes eingetragen und gut ist. bei mir wars genau so. hatte genau noch die 5mm platz.

grundsätzlich gehts nicht dort nicht um die abdeckung, sondern ums einschlagen ins radhaus. deswegen das umlegen. bei ner 9" felgen auch zu verstehen. aber die mit 215er sollte auch so klappen.

ich bin damals mit montierten felgen zur dekra und hab die vorher gefragt, ob das so geht. dann hat der nen kostenlosen schnellcheck gemacht und meinte "das geht". und ich solle mich anstellen.

bye


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  • | 06.07.2006 11:20

So war gestern beim TÜV.

Sind eingetragen :applaus: :D
Ohne bördeln, ohne ziehen.
Kostete aber 82 Euro:staunen:
Im Gutachten waren nur ein paar Reifenmarken freigegeben. Das wurde aufgehoben, darf alle fahren, die eine Freigabe für 9x16er Felgen haben. Blöderweise hat er darauf bestanden, dass ich W als Geschwindigkeitsindex fahre, obwohl V reichen würden....

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  • | 06.07.2006 11:41

82€ ist mal günstig :)
Ich hab wohl mal Gewinde und Fahrwerk für 118€ eingetragen bekommen.
Der Typ meinte es würde am Papierkram liegen das es so teuer wird..Argh :)

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  • | 06.07.2006 12:08

82€??
Teuer. Habe für Felgen,Gewindefahrwerk,Spiegel,Scheinwerfer und Auspuff 66 € bezahlt.


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  • | 06.07.2006 15:32

hmm da haste denn wohl 21 gemacht :)
Hätte ich auch machen sollen..Naja was solls..Ich geh demnächst woanders hin wo der schon nicht meinen Motor eintragen will :)


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  • | 06.07.2006 16:03

Der Preis resultiert aus 2 Sondereintragungen wurde mir gesagt.
Grund:
1) Punkte im Gutachten der Felgen wurden ignoriert (bördeln, weiten)
2) alle Reifen freigegeben

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  • | 06.07.2006 20:10

also 2 mal 19 :)
mit einer 21 kommt man da wohl günstiger weg.Wird dir aber nie einer unter die Nase binden nech


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  • | 06.07.2006 21:50

Ähm? Es gibt "W als Geschwindigkeitsindex?:frage:


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  • | 07.07.2006 08:44

@Maho: Ja die gibts! Gelten glaube ich bis 240 km/h Höchstgewindigkeit.

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