Autogaslanlage und Oldtimerzulassung zsm? - Seite 1

Seiten: 212>

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO
  • | 08.04.2007 18:49

Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
Manche Zulassungsbehörden achten nicht auf das genaue Zulassungsdatum, sondern richten sich lediglich nach dem Jahr der Erstzulassung. Am besten Sie erkundigen sich danach bereits im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur muss das Fahrzeug begutachten.
Falls Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder gültige Fahrzeugpapiere hat, überprüft z. B. ein TÜV NORD Experte den Sicherheitszustand. Diese Untersuchung entspricht der Hauptuntersuchung.
Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen wir den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten (Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO))
Ihr Fahrzeug muss als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bewertet werden
Kultur und gut: Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"?
Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien müssen die Prüfer feststellen, ob Ihr Fahrzeug nach § 21c StVZO ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
Die einschlägige Oldtimerliteratur spricht in diesem Fall vom Zustand 3: Das Fahrzeug zeigt normale Spuren der Jahre, hat nur kleinere Mängel, ist jedoch voll fahrbereit. Ihr Oldtimer ist nicht durchgerostet, und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Herzlichen Glückwunsch: Ihr Auto ist ein Original! Es sieht genauso aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen.
Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie unserem Sachverständigen Modelldokumentationen, Handbücher, Prospekte o. ä. vorlegen können.
Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, z. B.
Lackierung
anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage.
Im Zweifelsfall sprechen Sie bereits im Vorfeld mit einem TÜV Sachverständigen.
Welche Umbauten werden anerkannt?
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
Quelle: http://www.tuev-nord.de/20674.asp
Meine Frage jetzt: Autogasalage und Oldtimerzulassung zusammen möglich?
Da der Tüv über Ostern zu hat, bekomme ich im Moment keine Antwort und dachte mir vielleicht hier auf die Antwort zu kommen


  • Nickpage von WuschelBMW anzeigen WuschelBMW



    Pagen-Fan


    271 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 08.04.2007 22:09

Zitat:
Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen.
Zitat:
Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, z. B.
Lackierung
anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage.
So wie ich das verstehe, sagt der Text aus, dass bei einer Motorveränderung, in diesem Fall anscheinend Gas, nicht einem aus derselben Baureihe entspricht, folglich => kein Oldtimer mehr.


MfG


  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO
  • | 09.04.2007 12:33

Zitat:
Zitat von AirFechner
Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?
Welche Umbauten werden anerkannt?
Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
aber hier steht ja auch keine Regel ohne Ausnahmen. Umweltfreundlicher wäre es ja auf jeden Fall und so gesehen veränder ich ja auch nichts an dem "Auto". Man darf ja auch schließlich nachträglich ein Kat einbauen lassen und das Auto dann als Oldtimer fahren...


  • Nickpage von HSL anzeigen HSL



    Mofafahrer


    84 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von HSL anzeigen HSL



    Mofafahrer


    84 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.04.2007 16:20

Mal ne Blöde zwischen Frage wieso wenn H-Zulassung auch noch Autogas um was für Auto gehts den! MfG HSL


  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO
  • | 09.04.2007 16:29

Um nen Mercedes 350 SLC W107 aber wofür brauchst du die Angabe?
Ein klares NEIN oder JA mit Begründung wäre mir da echt lieber!


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.04.2007 16:37

NEIN!

oldtimerzulassung, sprich das h-nummernschild setzt vorraus das das fahrzeug original is, ledeglich zeittypische veränderungen sind erlaubt. sprich modifikationen die es damals bereits für das fahrzeug gab!

mit dem einbau einer gasanlage nimmst du dem auto ja im prinzip alles das was es sein soll, sprich du machst aus einem oldtimer einen modernen wagen!

laut deiner idee, also das der mit gas ja wesentlich sparsamer wäre, könnte man dann ja auch einfach einen moderneren benziner einbauen, weil die sind ja auch sparsamer und umweltfreundlicher.

würdest du den auf 07er fahren wollen dürftest du das allerdings, denn bei der 07er muß ledeglich gewährleistet sein das das fahrzeug verkehrssicher is, du darfst bei 07er also z.b. auch felgen aus dem heutigen herrstellerprogramm verwenden.


aber den "nachteil" hast du ja im prinzip eh nur beim verbrauch, denn steuern werden bei h-zulassung ja pauschal erhoben, also nicht so berechnet wie bei "normalen" fahrzeugen! der verbrauch is dabei allerdings auch relativ, da du den wagen ja garnicht alltägllich fahren darfst, halt normaler weise nur zu treffen, werkstattfahrten und bewegungsfahrten.


hoffe dir hiermit deine frage beantwortet zu haben ;)


  • Nickpage von HSL anzeigen HSL



    Mofafahrer


    84 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von HSL anzeigen HSL



    Mofafahrer


    84 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.04.2007 16:49

Sorry ich wollte nur wissen warum jemand der im gegensatz zu anderen an Steuer und Versicherung einiges spart auch noch am Sprit sparen wollte! Also danke für die Info und viel Spass mit dem Wagen! MfG HSL


  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO
  • | 09.04.2007 16:55

danke candy...auf die Antwort hab ich gewartet!
Wo ist aber der Unterschied zwischen einer 07 und ner normalen Zulassung. Also mit dem 07 darf ich nur zu Treffen, Werkstattfahrten und Bewegungsfahrten fahren?

Denk mal, dass ich das Auto aber "normal" Zulasse, versuche dann ne bessere Abgasnorm zu bekommen und baue auf Autogas um. Trotzdem vielen Dank für die Antworten!


  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von gnmpf74 anzeigen gnmpf74



    Handbremse-Wender


    3107 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 09.04.2007 17:22

Und was ist jetzt mit dem H-Kennzeichen ohne Autogas-Umbau, da Steuer pauschal is? Doch keine Alternative für dich?

  • 9C1
    Gast
  • 9C1
    Gast
  • | 09.04.2007 17:26

Aus der Deuvet-Infopost Nr. 1/ 07:

" Bislang kann auch eine neue Gasanlage positiv begutachtet werden, wenn sie vorschriftsmäßig ist und den optisch authentischen Eindruck des Fahrzeugs und des Motorraums nicht erheblich beeinträchtigt."

Das Bundesverkehrsministerium fordert in diesem Zusammenhang Verschärfungen beim Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen. Die sind im Gespräch, aber noch nicht geltend-falls sie überhaupt damit durchkommen.

Und, lieber CandyRed, ich hab dir schonmal gepostet: Wer keine Ahnung hat, einfach das Maul halten! Bei Motoren gilt nämlich-oh Wunder!-Folgendes:

" Aktuell hat man neben Originalausführung und anderer Motoren der gleichen Baureihe auch die Möglichkeit mit

- einem anderen Motor des gleichen Herstellers-soweit dieser 30 Jahre alt ist

- einem Motor eines anderen Herstellers gemäß StVZo-soweit er vor mehr als 20 Jahren eingebaut wurde

- einem baugleichen Motor des gleichen Herstellers neuerer Poduktion mit gleicher Leistung und gleichem Hubraum,

ein H-Kennzeichen zu erhalten."

Konnte man alles heute beim Frühjahrstreffen der Oldtimer IG Osnabrück am Museum Industriekultur erfahren, nette Autos ( Ford GT 40, Alpine Renault A 110, Porsche 356 C Rennausführung, Ford Escort " Hundeknochen " Rallye Monte Carlo Spezialedition etc. ) sowie kompetente Ansprechpartner vom Deuvet und ADAC gab's kostenlos dazu.

Bis dahin!


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.04.2007 18:16

@ 9c1:

deine arrogante art kannste ruhig mal ablegen! wenn du meinst in so einem ton weiter schreiben zu müssen wird das schnell ein ende nehmen!

ich weiß ja nicht wo du deine infos her hast, aber meine info war und is so wie oben von mir geschrieben! aber wenn du meinst das es kein problem is bei einem h-kennzeichen eine gasanlage einzubauen, okay, meiner meinung nach is das nicht so ohne weiteres möglich!
mal ganz davon ab das man meiner meinung nach nichtmal wirklich geld damit sparen kann ....


edit:

hier noch eine interessante info dazu:
Technisch kein Problem, rechtlich bei Oldi´s so geregelt : Entspricht der technische Stand der Gasanlage dem Entwicklungsstand des Empfängerfahrzeuges, so behindert der Einbau den Oldi - Status nicht, wenn zum Zeitpung der Herstellung des Oldie, die vorgesehenen Anlagen schon am Markt waren. ( z. B. Venturi von Tartarini , wurde in D seit 1963 eingebaut )


  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO

  • Nickpage von AirFechner anzeigen AirFechner



    Rollerfahrer


    129 Beiträge
    Kennzeichen: DO
  • | 09.04.2007 18:54

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Und was ist jetzt mit dem H-Kennzeichen ohne Autogas-Umbau, da Steuer pauschal is? Doch keine Alternative für dich?
dabei wär das Problem, dass das Auto für das ich mich interessiere um 15 - 20 Liter sprit braucht! Da wären mir die 53 Cent pro Liter Autogas einfach lieber ;)
@CandyRed: Geld sparen kann man dabei auf jeden Fall. 53 Cent pro Liter Autogas, nur 191,73€ Steuern und wenig Versicherung. Dabei aber 180PS und ein echt schöner Oldi.
@9CI: das wär mir neu was du da sagst aber ich werd einfach mal morgen beim TÜV nachfragen!


  • Nickpage von WuschelBMW anzeigen WuschelBMW



    Pagen-Fan


    271 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 09.04.2007 19:02

Ich nehme, dass die Wartungskosten beim Gasantrieb höher sind. Hier und da mal eine Düse verstopft und all solch ein Kram. Aber eine schlechte Alternative ist es wohl nicht.


Außerdem bleibt doch einfach alle mal ein bisschen cooler Ok?
Das ist mir schon in mehreren Threads aufgefallen, sobald jemand falsch liegt wird er "niedergemacht" und unnötige Sprüche wie "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal [...]" fliegen durch den Raum... Jeder hat seine eigene Definition von Geschmack, zudem,
Irren ist menschlich und jemanden nur auf Grund eines kleinen Fehler niederzumachen ist erbärmlich und kindisch. Man muss ja nicht jedem im echten Leben mögen, aber etwas Neutralität darf man von Erwachsenen ja wohl fordern oder?

Also, keep cool und immer schön anschnallen :cool:


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.04.2007 19:34

@ wuschel:

nein, eine gasanlage is ne sichere und recht wartungsfrei und günstige sache.

aber
@ fechner:

da du ja eh nicht alltäglich mit dem wagen fahren darfst, somit auch nicht wirklich so die km damit runterfährst kannste dir ja ausrechnen wie lange es dauert bis du nur durch die spritersparnis die anlage wieder raus hast!
einen steuervorteil hast du dadurch auch nicht, da du bei einer h-zulassung pauschal besteuert wirst!
außerdem müßtest du ja laut einem andern forum, der post kam übrigens von jemanden der alte unimogs umrüstet und somit wahrscheinlich mehr ahnung davon hat als 9c1 und ich zusammen, eine anlage verbauen die es in der zeit auch schon gab und ich glaub nicht das man die so relativ günstig und vor allem einfach bekommt wie die heutigen!

natürlich kannst du auch glück haben das du einen tüv findest der dir eine moderne gas-anlage einträgt, aber sinn der sache is das eigentlich nicht, aber bei eintragungen erlebt man ja eh immer wieder sein blaues wunder ;)


  • Nickpage von WuschelBMW anzeigen WuschelBMW



    Pagen-Fan


    271 Beiträge
    Kennzeichen: B
  • | 09.04.2007 19:38

Zitat:
Zitat von CandyRed
@ wuschel:

nein, eine gasanlage is ne sichere und recht wartungsfrei und günstige sache.

Wieder was gelernt. ;)

Seiten: 212>

Deinen Freunden empfehlen