Unterschiedliche Hersteller ??


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  • | 14.08.2009 15:52

Hi Leute,

Eine Frage für Motorrad Fahrer. Ist es erlaubt Unterschiedliche Reifenhersteller zu fahren...Nicht Reifengrößen.

Ich möchte meinen Reifenhersteller wechseln und mein Vorderreifen ist noch für viele KM gut. Der hintere ist schon fast bei 1,6 mm also die Verschleiß grenze und muß runter.

Ich möchte ungern den Vorderreifen wegwerfen...

Momentan sind Dunlop drauf und Pirelli sollen es werden.


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  • | 14.08.2009 16:04

Laut meines Wissens ist es egal wlechen und wieviel unterschiedliche Hersteller du benutzt...

Beim Auto sollte möglichst achsial das gleiche Profil stehen....muss aber nicht fürn Tüv. Denke ist bei Motorrad genauso...also egal welches Profildesign oder Hersteller....solange der Reifen selbst in der STVZO zugelassen ist


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  • | 18.08.2009 16:59

Nun mal langsam!

Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu
sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel 1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).
Für den Motorradfahrer als Verbraucher hat sich demnach nicht viel geändert. Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorrad- oder
Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser an Bord, befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand und der Fahrer hat bei der nächsten Polizeikontrolle bzw. Hauptuntersuchung (HU) diesbezüglich nichts zu befürchten. Beim Vorliegen einer entsprechenden UBB müssen die Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebenfalls bedarf es keiner Vorführung bei einer
Prüforganisation, solange nur das Fabrikat, nicht aber die Reifengröße geändert wird.
Ich habe im Übrigen noch nie eine UBB gesehen, welche vorn/ hinten Reifenpaarungen von verschiedenen Herstellern, also vorn z.B. Dunlop und hinten Pirelli, zuläßt, aber wer weiss ;)


Zuletzt geändert 18.08.2009 17:00 von Gardiner. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.08.2009 17:05

Und wie ist das, wenn im Schein keine Fabrikationsbindung exestiert ?? Bei meinem Motorrad steht unter der Bereifung:

"Ohne Fabrikatsbindung in dieser Reifenausführung"

Schau mal unter YAMAHA SZR 660


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  • | 18.08.2009 17:41

Kann schon sein oder ist sogar wahrscheinlich, daß nix in den Papieren steht. Besonders freue ich mich immer über den Satz in den Papieren: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis ist zu beachten...". OK, ich denke jedoch, da das Moppi ja kein Einzelstück ist, gibt es dafür zumindest eine Fahrzeug-ABE oder eine EG-Typgenehmigung, und in dieser wird sicher eine Reifenfabrikatsbeschreibung stehen, mit der das Fahrzeug einstmals typgenehmigt wurde.


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  • | 18.08.2009 17:52

Dazu gibts folgendes vom KBA :

Montag, 22. Oktober 2007 09:46

Sehr geehrter Herr XXX,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Karin Klitzke

Kraftfahrt-Bundesamt
Federal Motor Transport Authority
Sachgebiet 415, Typdatenerstellung
Fördestr. 16, DE-24944 Flensburg
Postanschrift: DE-24932 Flensburg


Wo soll ich diese EG-Typemgenhmigung hernehmen ??


Zuletzt geändert 18.08.2009 17:52 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.08.2009 22:04

Das ist so schwer nicht. Entweder kannst du die EG-BE vom Hersteller beziehen, oder du gehst zum TÜV/DEKRA deines Vertrauens und bittest darum, dir diese zu beschaffen. Beides kostet in der Regel jedoch nicht unerheblich Geld. Ist auch 'ne Menge Papier, wenn ich richtig geschaut habe, hat die EG-BE wohl gut 100 Seiten!


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  • | 18.08.2009 22:29

Dann die Frage. Warum sollte ich das machen ?? Die hat sonst auch kein Motorradfahrer dabei. Das kann die Polizei nicht verlangen 100 Seiten EG-ABE mitzuführen.


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  • | 18.08.2009 22:57

fakt ist beim motorrad der reifen braucht ne freigabe für dein motorrad,und nur ein hersteller und typ sind zulässig,das ist anders wie bei einem auto,weiss ich weil ich bereits den 2satz hinterreifen für mein mopped brauche

meine empfehlung michelin pilot sport 2ct:ok:


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  • | 19.08.2009 06:07

Dann such doch einfach mal Reifen für mein Motorrad zu suchen. Bezeichnung steht ja ganz oben und in meiner Signatur.

Eine UBB bietet jeder Reifenhersteller an für Motorräder, die über eine Fabrikationsbindung verfügen. Das ist bei über 90% so... aber es gibt hald auch Ausnahmen...wie meine Garda z.B.

Ich kann gar keine UBB runterladen, da diese gar nicht benötigt wird...


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  • | 19.08.2009 09:38

Die SZR hat prinzipiell keine Reifenbindung, solange Du den Traglastindex einhältst (54W vorne, 66W hinten

michelin pilot sport und für den metzeler find ich sofort freigaben ;)


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  • | 19.08.2009 15:58

Im Prinzip würden sogar auch T Reifen ( bis 190 km/h ) ausreichen, denn 180 ist das maximale, was die eh läuft...ungetunt.


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  • | 20.08.2009 20:04

Das Schreiben habe ich von Yamaha Deutschland bekommen !!

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Zuletzt geändert 20.08.2009 20:07 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.

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