Ermessens Missbrauch


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    Rollerfahrer


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  • | 08.08.2003 09:38

Wollte mal eure Meinung zum Thema Stillegung hören und zwar
zu ner bestimmten Sache !

Folgendes:

Letztens ist der Karren von einem Kumpel von mir Stillgelegt worden,
und während das alles da so seinen Gang ging habe ich mir mal einen
von den Grünen geschnappt und mal gefragt ob das denn jetzt alles
so nötig sei !
Und während des Gesprächs sind wir auch auf mein Auto zu sprechen
gekommen und ich sagte das daran alles eingetragen sei (stimmt auch :D)
und der sagte dann zu mir das dass egal sei insofern der mich kontrolliernde
Polizist meint das irgendwas an meinen PKW nicht in Ordnung sei könnte er
trotz das alles eingetragen ist den PKW stillegen und ich habe den ganzen
Ärger ! Also passt einem Bu . . . mein Face nicht dann habe ich wohl
Pech gehabt oder wie ????

Greetz


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    Schiermeier Camper


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    Schiermeier Camper


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  • | 08.08.2003 10:41

Naja.. ganz soooo einfach isses nicht!

Mit der Ermessensache hat er schon recht, aber damit muss er ganz vorsichtig umgehen! Wenn er sich nicht zu 100% sicher sein kann, dass er damit erfolg hat, kann er ganz schnell die Dienstaufsicht am Hals haben, und dass macht sich nicht gut, in der Personalakte!

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  • | 10.08.2003 05:31

Also da gebe ich Fox-24.com recht. Alles kann sich die Rennleitung nicht rausnehmen, auch wenn sie es gerne manchmal so hätten. Das sagen die aber auch nur, um einen in Angst zu versetzen und wie man sieht scheint es bei dir ja auch geklappt zu haben, aber man sollte auch nicht gerade unnötig aufmucken bei denen.

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  • | 10.08.2003 14:00

Nene, bei Stilllegungen gibt es ganz klare Vorschriften, denen auch die Polizisten unterliegen (sucht mal im Netz, ich hab jetzt keine Lust)
Die Ermessenssache gibt es zwar, diese dient aber dazu, die Fakten zu Gunsten des kontrollierten Fahrers auszulegen.

Beispiel: Ich wurde vor ein paar Jahren mit nicht eingetragenen Winterrädern auf der Page angehalten.
Hatte diese Räder direkt vom Händler beim Kauf des Wagens dazubekommen und nicht geschaut, ob diese zugelassen sind.

Die Beamten hätten mich abschleppen können (wollte einer der beiden auch), hatten sich dann aber mit einer Mängelkarte begnügt, da keine direkte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand.


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    Rollerfahrer


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  • | 11.08.2003 12:36

Achso, ja gut dann weiss ich ja erstmal Bescheid, hatte da ehrlich gesagt
wirklich schon Panik denn schließlich war das eintragen ja auch nicht billig !

Vielen Dank erstmal !!!

Greetz


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  • | 11.08.2003 20:09

Nene... die dürfen einen nicht grundlos stillegen.

Bzw. in dem Moment, wenn sie meinen dass dein Fahrzeug eine Gefahr für den Verkehr ist, dürfen die das schon.

Allerdings kannst du anschließend über ein gegengutachten dagegen angehen.

Aber ärgerlich und wahrscheinlich auch teuer ist das immer.

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