nummernschild vorne


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  • | 07.12.2003 16:46

ich hab jetzt endlich vorne meine rs von noak dran, sieht klasse aus mit den blinkern im gitter :) zur frage; wie hoch muss das nummernschild vorne dran gemacht werden, geht das noch vor dem gitter unten oder ist das zu tief, soll ich es da hin machen wos vorher auch war? kann mich auch wegen der optik nicht wirklich entscheiden...

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  • | 07.12.2003 16:56

Zitat:
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen.


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  • | 07.12.2003 17:04

alles klar, danke! passt so gerade noch :|


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  • | 07.12.2003 23:00

Dann poste doch auch mal ein paar Pics von der neuen Front!


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  • | 10.12.2003 21:57

mir auch ;-)))


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  • | 11.12.2003 09:02

Zitat:
Zitat von enforcer
mir auch ;-)))
Hö? :frage: :augen_rollen:

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  • | 11.12.2003 22:33

@vrsix
er meint wohl das er ihm auch bilder schicken soll.....:rolleyes:

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  • | 11.12.2003 23:09

Bilder wären echt nicht schlecht.


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  • | 11.12.2003 23:26

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Hab ich beim googeln zum thema gefunden


gruß klaus


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  • | 20.12.2003 14:11

@ glof2black
danke

@vrsix
will ich auch sehen :-)))

@waslord
"load sie mal up"

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