Frage bezüglich des Fahrzeughalters - Seite 2

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    Gulliausweicher


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  • | 07.03.2004 13:35

@walpurgis

Danke für deinen super Beitrag!
Wie immer schön sachlich und gut zu verstehen :D :ok:


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  • | 06.08.2004 12:08

@GolfIIST: Ist ganz einfach, wenn ein Beamter eine konkrete Gefährdung begründen kann, die von deinem Fahrzeug ausgeht, kann er alles machen. Und dies auch noch völlig mit Recht!!! Verkehrsuntüchtige Fahrzeuge haben wir genügend auf den dt. Straßen und das beste ist dass die wenigstens Fahranfänger wissen in welche Gefahr sie sich durch ihre waghalsigen Änderungen am fahrzeug begeben. :boese:


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  • | 06.08.2004 12:36

hi!

bezüglich der mindest bodenfreiheit hab ich mich mal informiert, rein interessehalber:
Laut StVZO ist nicht geregelt, wie viel Platz zwischen Stoßfänger/Schürze und der Fahrbahn sein muß. Allerdings gibt es eine EG-Verordnung XY-Spring-ins-Kraut, in der exakt geregelt ist, daß die minimale Bodenfreiheit 8cm zu betragen hat - alles was drunter ist, ist nicht zulässig. Steht da schwarz auf weiß. Es handelt sich also nicht um irgendeine DIN-Norm, sondern um eine rechtsgültige EG-Verordnung und ist somit verbindlich.
Auf gut Deutsch: Vorne minimum 8 cm Bodenfreiheit. Wenn`s weniger ist heißt das "Erlöschen der BE" mit 50 EUR, 3 Punkten, Kosten und Gebühren und Unterbindung der Weiterfahrt. Hoffe geholfen zu haben!

Gruß, Max


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  • | 06.08.2004 17:29

Hallo,

Das würde mich brennend interessieren, welche Verordnung das sein soll, zumal das Straßenverkehrsrecht für gewöhnlich in EU-Richtlinien geregelt wird.

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