Frage bezüglich des Fahrzeughalters - Seite 1

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  • | 06.03.2004 13:34

Hallöle!

Ich habe mal eine Frage!

Mein Corsa ist ja auf den Namen von meinem Dad angemeldet!
Komme ich damit nun in eine Verkehrskontrolle und die Betriebserlaubnis erlischt oder es werden andere Mängel etc. festgestellt.
Wer bekommt dann die Strafe/Punkte dafür?!

Ich bin der Meinung das mein dad dann die Pkt. oder so bekommt da er der Fahrzeughalter ist oder sehe ich das falsch?!

Frage nur weil ich mit nem Bekannten drüber disskutiert habe!
Nicht das wieder irgendwelche Leute denken an meinem Auto ist was illegales angebaut!!!:boese:


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  • | 06.03.2004 13:36

also es sind ja immer FAHRER und HALTER dafür verantwortlich! Da das auto auf deinen Dad zugelassen ist, und da dann irgendwelche Mängel dran sind, hat er das aber zu verantworten und müsste rein theoretisch die punkte kriegen!:frage:


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  • | 06.03.2004 13:39

Denke auch, dass dein Dad dann den Ärger bekommt. Bei Unfällen ist es ja immer der Fahrer, da er ja logischerweise gefahren ist und der Halter dafür nix kann. Aber wenn's ums Auto allgemein geht, müsste es ja der Halter sein, da ihm ja die Karre gehört und er für sie verantwortlich ist!;)

Der Fahrer ist verantwortlich du mußt vor der FAhrt das Fahrzeug überprüfen,
hatte selber den FAll bin mit einem LKW mit falschen Reifen gefahren da gab es richlich Punkte ist aber auch schon 3 JAhre her ich weiß nicht ob sich was an denn Gesetzten geändert hat.


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  • | 06.03.2004 13:42

Der Fahrer muss das Fahrzeug vor Fahrt antritt überprüfen ob es Verkehrssicher ist, und der HALTER muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug Verkehrssicher ist. Sollte die BE erlischen, so bekommen beide Ärger und Punkte und müssen ne Strafe zahlen.

cu
schlaubie


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  • | 06.03.2004 14:03

Zitat:
Zitat von SCHLAUBIE
Der Fahrer muss das Fahrzeug vor Fahrt antritt überprüfen ob es Verkehrssicher ist, und der HALTER muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug Verkehrssicher ist. Sollte die BE erlischen, so bekommen beide Ärger und Punkte und müssen ne Strafe zahlen.

cu
schlaubie
...genau SO wäre es in meinem fall gewesen! kann mich da also nur anschliessen.


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  • | 06.03.2004 14:07

Also heisst das wenn die was finden was denen nicht gefällt und dann Punkte/Bußgeld fällig werden sind beide dran?! :?


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  • | 06.03.2004 14:10

jep sind beide dran, also überleg dir gleich mal, wie du deinem Dad das erklären willst, das er jetzt Punkte hat! *FG*


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  • | 06.03.2004 14:12

@Schlaubie :roll:
nene!! Also wie gesagt an der Karre ist ALLES eingetragen etc.
Mir gehts halt nur darum das mal zu wissen.
Ausserdem wird mein Dad davon dann auch nicht gerade begeistert sein :D
:rolleyes:


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  • | 06.03.2004 14:16

Ich hab mal auf RTL2 die Serie gesehn mit den Bullen auf Streife und die haben einen Golf (?) Fahrer angehalten weil er dicke Spoiler hatte usw. Luftfilter war nicht erlaubt und Heckspoiler hatte er keine ABE dabei. Da der Wagen auf seine Freundin angemeldet war hat er und sie 3 Punkte und 60€ Bußgeld bekommen ! Fahrer und Halter sind gleichermaßen für den Zustand verantwortlich. So kenns ich zumindest auch von der Fahrschule und die zeit is ja noch nich soo lang her :)


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  • | 06.03.2004 14:35

mein daddy würd mich schlachten wenn er dank mir punkte kassieren würde :D:D:D! Deshalb wird auch alles peinlichst genau genommen und bloß eingetragen :oah::oah::oah:!


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  • | 06.03.2004 15:47

@ Michi hab ich auch gesehn.


so ist es in der tat auch. der halter und der fahrer sind fuer den ordnungsgemäßen zustand des fahrzeuges verantwortlich. d.h. wenn maengel auftreten, kriegen beide die strafe.


gruss marcel


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  • | 06.03.2004 15:49

Genau den Golf Fahrer hab ich auch gesehn, kommisch wieviele das so sehen. Deshalb war die Diskusion bei mir auf der arbeit losgetreten worden.

cu
schlaubie


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  • | 06.03.2004 17:16

Der Fahrzeughalter ist derjenige, der den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Fahrzeug zieht und den ständigen Zugriff auf das Fahrzeug hat, also du. Diese Definition kommt aber erst im Stritfall zum Tragen. Pauschal wird davon ausgegangen, dass derjenige, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, der Halter ist und solange dein Vater dem nicht widerspricht, wird es so gehandhabt.

Es gab mal einen Fall bei dem der Vater seinen Sohn verklagt hat. Dieser ist monatelang mit abgelaufener HU-Plakette rumgefahren in einem Auto, das auf seinem Vater angemeldet war. Als der Vater Punkte dafür bekommen sollte, hat er vor Gericht darauf geklagt, dass nicht er sondern sein Sohn der Fahrzeughalter ist. Er hat Recht bekommen.

Für die Verantwortlichkeit des Fahrers für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs gilt im Übrigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei einem durchschnittlichen PKW-Fahrer bedeutet das in etwa Zustand der Reifen, Funktion von Lichtern, Bremse, Lenkung, Erkennen von übermäßigem Flüssigkeitsverlust, ein ausreichendes Sichtfeld usw. Bei sehr auffälligen Veränderungen (riesige Spoiler, kaum Bodenfreiheit hat auch der Fahrer sich zu vergewissern, ob damit alles in Ordnung ist). Von ihm kann aber nicht verlangt werden, dass er vor jeder Fahrt das Auto auf eine Hebebühne nimmt und sich die Lenkmanschetten anschaut und überprüft, ob der Auspuff eingetragen ist.

Bei einem LKW ist eine umfassendere Abfahrtskontrolle notwendig, die man in Fahrschule lernt und bei der FAhrerlaubnisprüfung abgefragt wird. Deshalb kann man einen LKW-Fahrer, der mit falschen Reifen unterwegs ist, eher belangen als einen PKW-Fahrer in einem fremden Fahrzeug.


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  • | 06.03.2004 18:25

Da hätte ich dann auch mal ne Frage zu!!!

Weshalb können einem die Grün-Weißen ans Bein pissen, wenn alles eingetragen ist, aber das Fahrzeug zum Beispiel zu wenig Bodenfreiheit hat!? Denn im Grunde genommen muß ich doch davon ausgehen das ein TüV-Prüfer, der ja Dipl.Ing. sein muß um ne Sondereintragung machen zu dürfen, weiß was er tut, wenn er ne Tieferlegung einträgt, die keine 11cm Bodenfreiheit hat!?! hab da letzte Tage mal beim TüV nachgefragt und die meinten, die würden dann so eine Eintragung anzweifeln und davon ausgehen, daß ich den Prüfer bei der Eintragung betrogen habe oder so!!! Das ist doch wohl mehr als ein Witz, da es keinen Paragraphen gibt der die Bobenfreiheit vorschreibt sondern nur eine DIN-Norm und es wird ja deshalb von nem Prüfer abgenommen, da es nicht der Norm entspricht!!! Wenn der also der Meinung ist, daß das ok ist, kann man da doch keinem, außer ihm nen Vorwurf draus machen!!! Und selbst wenn das Material der Federn ermüdet und das Fahrzeug deshalb tiefer kommt, kann man mich doch nicht dafür belangen!!! Ist ja nicht über Nacht tiefer gekommen, so daß es einem auffällt!? Naja... Fact ist, daß das leider die gängige Praxis ist!!! Warte nur drauf, daß die das Spiel mit mir versuchen!!! Vatern ist Anwalt, ich bin Rechtschutz versichert, dann wollen wir mal sehen was da geht!! Zur Not wird der Prüfer verklagt der das eingetragen hat!!!


Wäre interessant was ihr dazu sagt und was ihr in der Hinsicht schon für Erfahrungen gemacht hab!!!



mfg

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