Vollschalensitze


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  • | 09.05.2004 14:31

Ich möchte mir demnächst Sparco Vollschalensitze (starre, feste Sitze) kaufen. Bekommt man die eingetragen?
Bis jetzt habe ich immer gehört, dass man sie NICHT eingetragen bekommt. Dann lese ich wieder, dass man die Rückbank ausbauen (austragen lassen muss) muss, und dann sollte das klappen.
Wie ist das jetzt eigentlich geregelt?

// fuRious


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  • | 09.05.2004 14:34

also ich ,mein mal was gelesen zuhaben von wegen das die lehne einstellbar sein muss


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  • | 09.05.2004 14:35

schau mal hier:

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=104715


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  • | 18.05.2004 13:43

noch mal was zu den vollschalen sitze ich hab gehört das man bewegliche (keine starren) und bis 20% verstellbare sitze nicht eintragen lassen brauch und auch keine ABE benötigt könnte das stimmen?


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  • | 18.05.2004 13:48

also die rückenlehne muss mind. 15grad verstellbar sein, sagte mir ein tüv prüfer der mir meine vollschalen eingetragen hat.
und grundsätzlich sind andere sitze immer einzutragen oder halt abe.

aber es gibt immernoch firmen die starre sitze eintragen.


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  • | 18.05.2004 19:35

Zitat:
Zitat von fuRious
Ich möchte mir demnächst Sparco Vollschalensitze (starre, feste Sitze) kaufen. Bekommt man die eingetragen?
Bis jetzt habe ich immer gehört, dass man sie NICHT eingetragen bekommt. Dann lese ich wieder, dass man die Rückbank ausbauen (austragen lassen muss) muss, und dann sollte das klappen.
Wie ist das jetzt eigentlich geregelt?

// fuRious
Also.... Grundsätzlich gilt für die Vollschalen dieses:
Bei nichtverstellbaren Schalen (Rückenlehne muß Klappbar sein und min. 20% neigbar sein) gilt, das die Rücksitze ausgebaut werden müssen, die Gurtbefestigungen der Rücksitze unbrauchbargemacht werden müssen (eg. Schrauben rein und Köpfe anschweißen) dann muß das Fahrzeug nach § 21 als 2 Sitzer umgetragen werden..... Dazu kommt, das die Sitzkonsole fest mit dem Fahrzeugboden Verschraubt sein muß.... Bei Verstelbaren sitzen, muß sichergestellt werden, das die hinteren Sitze frei zugänglich sind, und das eventl. Hilfsmanschaften bei einem Unfall ( Polizei, Feuerwehr, etc.) freien Zugriff auf die Rücksitzbank haben. Ggf. muß die Verstellung am Sitz gekennzeichnet werden ( Hinweißaufkleber am Sitz) Wenn ein Käfig Verbaut wird, muß der Kopfbereich des Sitzes min. 10 cm abstand von dem Rorrahmen haben. Außerdem müssen die Rohre entsprechend zus. gepolstert werden.....

:applaus::hut::staunen:


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  • | 18.05.2004 20:43

Danke erstmal für die Antworten. Ich glaub ich werde mir paar Verstallbare einbauen, dann hab ich den ganzen Stress mit dem TÜV nicht.


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  • | 18.05.2004 22:46

Zitat:
Bei nichtverstellbaren Schalen (Rückenlehne muß Klappbar sein und min. 20% neigbar sein) gilt, das die Rücksitze ausgebaut werden müssen, die Gurtbefestigungen der Rücksitze unbrauchbargemacht werden müssen (eg. Schrauben rein und Köpfe anschweißen) dann muß das Fahrzeug nach § 21 als 2 Sitzer umgetragen werden..... Dazu kommt, das die Sitzkonsole fest mit dem Fahrzeugboden Verschraubt sein muß.... Bei Verstelbaren sitzen, muß sichergestellt werden, das die hinteren Sitze frei zugänglich sind, und das eventl. Hilfsmanschaften bei einem Unfall ( Polizei, Feuerwehr, etc.) freien Zugriff auf die Rücksitzbank haben. Ggf. muß die Verstellung am Sitz gekennzeichnet werden ( Hinweißaufkleber am Sitz) Wenn ein Käfig Verbaut wird, muß der Kopfbereich des Sitzes min. 10 cm abstand von dem Rorrahmen haben. Außerdem müssen die Rohre entsprechend zus. gepolstert werden.....
Hallo rasu,

Wo hast du das denn her ?

Bitte nicht falsch verstehen, das interessiert mich wirklich.


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  • | 19.05.2004 07:00

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
Bei nichtverstellbaren Schalen (Rückenlehne muß Klappbar sein und min. 20% neigbar sein) gilt, das die Rücksitze ausgebaut werden müssen, die Gurtbefestigungen der Rücksitze unbrauchbargemacht werden müssen (eg. Schrauben rein und Köpfe anschweißen) dann muß das Fahrzeug nach § 21 als 2 Sitzer umgetragen werden..... Dazu kommt, das die Sitzkonsole fest mit dem Fahrzeugboden Verschraubt sein muß.... Bei Verstelbaren sitzen, muß sichergestellt werden, das die hinteren Sitze frei zugänglich sind, und das eventl. Hilfsmanschaften bei einem Unfall ( Polizei, Feuerwehr, etc.) freien Zugriff auf die Rücksitzbank haben. Ggf. muß die Verstellung am Sitz gekennzeichnet werden ( Hinweißaufkleber am Sitz) Wenn ein Käfig Verbaut wird, muß der Kopfbereich des Sitzes min. 10 cm abstand von dem Rorrahmen haben. Außerdem müssen die Rohre entsprechend zus. gepolstert werden.....
Hallo rasu,

Wo hast du das denn her ?

Bitte nicht falsch verstehen, das interessiert mich wirklich.
Aussage vom TÜV bezüglich einer Anfrage von mir, da ich nen C-Coupe 1000er als Youngtimer Rallye umbauen will...... :applaus:


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  • | 19.05.2004 07:10

Das würde ich mal mit einem großen Fragezeichen versehen.

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