frage wegen verwarnungsgeld - Seite 1

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  • | 16.08.2004 16:12

moin moin.

heute wurde ich leider inner 30er zone mit 43 km/h erwischt und durfte mit schülerrabatt 10 € blechen. kommt da jetzt noch was per post oder hat sich dat erledigt?!
(weil meine ma mir den kopp abreisst wenn was per post ins haus kommt)

wäre für ne auskunft dankbar.:)


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  • | 16.08.2004 16:16

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  • | 16.08.2004 16:17

Wenn sie dich gleich angehalten haben kommt da nichts!

Das würde nur kommen wenn du über 20 Km/h drüber warst (wegen der Punkte) oder wenn du nicht sofort angehalten wirst.
Also keine Sorge ;)


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  • | 16.08.2004 16:19

Da kommt nix mehr... 13 km/h zu viel ist nen Kavalliersdelikt ;)


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  • | 16.08.2004 16:26

schön zu hören. *puh*
da kann ich ja beruhigt sein. (aber ne lehre wars schon ;))
naja. die quittung kommt erstma anne wand zur erinnerung.....

besten dank für die auskunft :hut:


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  • | 16.08.2004 16:59

Was heißt hier eigentlcih Schülerrabatt????????
War auch Schüler und musste zur Nachschulung und den ganzen Piss selber blechen!!!


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  • | 16.08.2004 17:02

Zitat:
Zitat von Nightfire
naja. die quittung kommt erstma anne wand zur erinnerung.....
Denkste nicht das deine Ma da auchmal ranschaut? :nix:


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  • | 17.08.2004 11:24

och die fällt da net auf ich nehm einfach die quittung wegen fahren ohne licht mit fahrrad einfach ab und ersetz die.:cool:


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  • | 17.08.2004 11:45

Zitat:
Zitat von Manta-Olli
Was heißt hier eigentlcih Schülerrabatt????????
War auch Schüler und musste zur Nachschulung und den ganzen Piss selber blechen!!!
jap ich auch :( Nächstes mal zeige ich meinen Schülerausweis und Frage ob das jetzt billiger geht, würde im Freibad ja auch billiger werden ;p


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  • | 20.08.2004 16:52

@nightfire

Ein paar Infos zu Verwarngeldern (bis 35 Euro)

Die Polizei bietet eine Verwarnung an - in deinem Fall 10 Euro.
Die kann man 1. annehmen oder 2. ablehnen.

1. Verwarnung angenommen
Es wird eine Möglichkeit geboten das Geld zu bezahlen.
Mit der Bezahlung ist der Verwaltungsakt abgeschlossen und die Sache
damit erledigt (§ 56 OwiG) - wie in deinem Fall - da kommt also auch nichts
mehr

2. Verwarnung abgelehnt - Bußgeldverfahren beginnt
Der Beamte schreibt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit der Folge, dass in
Kürze Post verschickt wird. Kann man sich dann aus der Sache nicht
rauswinden, kommen noch Gebühren dazu.


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  • | 20.08.2004 19:38

@Nightwish: Kommt drauf an, nicht in allen Bundesländern werden noch Barverwarnungen gemacht. In BW zum Beispiel bekommt man in jedem Fall nocht Post von der Bussgeldstelle, ob angenommen oder nicht.


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  • | 21.08.2004 02:35

Das mag sein, ich kenne natürlich nicht alle Bundesländer. In NRW kann man z.B. nicht mehr bar bezahlen, sondern nur noch mit Karte. Aber bezahlt ist bezahlt. Auch ein Überweisungsträger ist möglich - da kommt in der Regel auch keine Post nach, wenn man zügig überweist.


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  • | 21.08.2004 10:09

Finde ich gar nicht mal so schlecht, so werden wenigstens die Verwaltungskosten geringer gehalten. :hut:

Das Problem ist dabei halt mit Widerspruch ist dann halt nix mehr, aber ich denke beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile.:cool:


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  • | 21.08.2004 14:12

Die Sache ist doch so, wenn man eine Verwarung annimmt, dann hat man sich gegen einen Widerspruch entschieden.

Es steht einem andereseits frei, eine Verwarnung abzulehnen, was gleichbedeutend mit einem Widerspruch ist. Das Widerspruchsrecht bleibt somit gewahrt.

Im Falle von Nightfire war es klug, die Verwarnung anzunehmen und sofort zu bezahlen, denn damit ist die Sache erledigt. Hätte er abgelehnt, hätten die Beamten wahrscheinlich eine Anzeige geschrieben. Die wäre von der zuständigen Behörde bearbeitet worden und das ganze hätte ihn dann vermutlich den Regelsatz gemäß Tabelle gekostet (auf jeden Fall aber zuzüglich einer Verwaltungsgebühr).

Wobei in dem Fall die Post an ihn direkt adressiert gewesen wäre und sofern Mutti nicht seine Post öffnet, hätte sie da keine Nase dran gekriegt.


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  • | 21.08.2004 14:57

@nightwish.


auch bedankt für die auskunft.

das wars erste und letze mal das die grünen mich deswegen angehalten habn. ;)

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