ABG - Zertifikat


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  • | 28.08.2004 18:39

Hey Leute hab da ein riesen Problem.Habe mir bei E-Bay Premium - Tönungsfolie gekauft in ice red. Die ABG sollte dabei sein laut Händler - war sie aber gar nicht. Also hab ich dort angerufen sie sagten mir das ich es zugeschickt bekomme. Also habe ich die Folie schon mal verklebt! (schön blöd von mir ich weiß) :rolleyes: denn die ABG ist immer noch nicht da!! Habe noch mal versucht mit dem Händler Kontaktaufzunehmen! Aber das war nix! Darf ich jetzt trotzdem damit rumfahren oder muß ich die Folie jetzt abmachen?! Habe erst seit 2 Monaten den Führerschein und bin nicht scharf drauf ihn wieder abzugeben! Oder darf ich auch ohne fahren? Ach man so ein Mist! Das hat man davon wenn man so einen billig Mist kauft!:(


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  • | 28.08.2004 19:25

Offiziell bist du nun Fussgänger ;-)
Zwar mit Führerschein, aber fahren dürftest du nicht wirklich.
Ich kann mir aber kaum vorstellen das man deswegen den Führerschein verliert. Eher würden die dir sagen, das du die Folie wieder raus machst und ein paar Teuros an den Staat bezahlst... :hut:


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  • | 28.08.2004 19:42

Stand auf der Verpackung der Name eines Herstellers oder sonst irgend was? Vielleicht können wir Dir dann weiter helfen...

Das war der einzige Ebayer, bei dem ich "Ice-Red" entdecken konnte. Scheint sich nicht unbedingt um schlechte Folien zu handeln :oah:.

Haben aber leider keinen brauchbaren Downloadbereich, wo evtl. ABE's wären...

Hier die Kontaktadresse:

biddeschön!


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  • | 28.08.2004 20:17

Wenn die Folie bauartgenehmigt ist, dann befindet sich darauf ein Prüfzeichen (Wellenlinie mit dreifacher Periode und Nummer). Ist da gar nichts drauf, wird es wahrscheinlich auch keine Bauartgenehmigung geben.


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  • | 28.08.2004 20:28

Da stand kein Name vom Hersteller:( Nur Premium Tönungsfolie steht drauf! Die von Sun Stop ist es leider nicht. die Firma wo ich die her habe heißt Autexworld! Vielleicht kann mir ja doch jemand helfen! hihi:D
Mh ach man Fußgänger sein ist doof! So ein Mist! Das sieht so gut aus.:applaus:
Hoffe ja das ich nächste Woche da noch was erreichen kann!
Schon mal dankeschön für eure Hilfe!!!:D


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  • | 28.08.2004 22:33

Genauso wie Nightwish gesagt hat. Auf der Folie selbst muss ein Prüfzeichen vorhanden sein. Wenn nicht, bringt dir die AGB (als Zettel) auch nix, weil man ja niemand überprüfen kann, ob diese ABG auch zur Foie gehört.

Andererseits kannst du dir auch das Papier sparen wenn auf der Folie ein Prüfzeichen ist, das es bei solchen Folien ja keine Einschränkungen oder Verwendungsbereiche gibt.

Also:

Ist auf der Folie ein Prüfzeichen (normalerweise eine Wellenlinie, möglicherweise auch ein e-Prüfzeichen) drauf, kannst du recht beruhigt sein.
Ist keines drauf, bringt dir auch eine ABG (Papier) nichts.


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  • | 29.08.2004 21:23

Ja also da steht ne Nummer in Wellenform drauf! Reicht die dann wirklich aus?! Da kann mir dann nix passieren wenn die mich anhalten?! Oder brauch ich das Zertifikat (den Zettel:D) dann auch noch?! Auf der Beschreibung stand drauf das ich die mitführen muß! (aber wie gesagt haben die gar nicht mitgeschickt) mmhh ich bin schon auf Entzug, will wieder mein Autochen fahren!!:(


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  • | 29.08.2004 22:20

Nummer in Wellenform? :D
Wenn die Wellenform + Nummer (Typzeichen) darauf ist, gibt es unter dieser Nummer eine ABG für die Folie. Dieses Typzeichen sollte auf jeder Folie sein, die Du verklebt hast.

Wie walpurgis schreibt, ist dann in Sachen Betriebserlaubnis alles in Ordnung.

Allerdings der Vollständigkeit halber:
Nach § 19 IV Nr 1 StVZO musst du die schriftliche ABG mitführen. Tust du das nicht, riskierst du ein Verwarngeld in Höhe von 10 € - siehe Bußgeldkatalog. Dafür gäbe es aber keine Punkte, also auch keine Gefahr für deinen Führerschein.

Es kann aber sein, dass man von dir verlangt, die ABG nachzureichen. Das kann durch Mängelkarte oder Ausweisbestätigungskarte (oder wie auch immer letztere in den einzelnen Bundesländern heißen mögen) geschehen. Dann hättest du ein Problem.

Ich kenne niemanden, der je die 10 € je genommen hätte oder nur deswegen eine Karte ausgestellt hätte. Aber man weiß ja nie.... Im Zusammenhang mit anderen Mägeln oder fehlenden Nachweisen, kann das mit der Karte schon mal passieren....

Möglicherweise kann und darf dir der TÜV anhand der Nummer auf der Folie die Zulässigkeit in den Fahrzeugschein eintragen, auch wenn du die ABG nicht schriftlich hast - dann wärst du auf der sicheren Seite. Keine Ahnung, ob das geht. Da kann walpurgis vielleicht mit Infos weiterhelfen?!


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  • | 29.08.2004 23:05

Korrekterweise musst du die ABG mitführen, das ist richtig. Deshalb solltest du den Verkäufer auch weiterhin löchern, dass er sie dir schickt.

Nun ist es aber, wie NW auch schon geschrieben hat, ein großer Unterschied, ob du mit einer nicht bauartgenehmigten Folien (kein Prüfzeichen) rumfährst oder mit einer Folie, die eine Bauartgenehmigung hat, du aber den passenden Zettel nicht dabei hast.

Bei anderen Fahrzeugteilen wie z.B. Sonderlenkrädern oder Felgen ist es etwas anderes, da der Verwendungsbereich und evtl. Einschränkungen nur aus den Prüfzeugnisses (in diesen Fällen ABEs statt ABGs) hervorgehen.


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  • | 30.08.2004 14:46

Mhh ja dakeschön! Na heute ist auch nix gekommen!! Werd da gleich nochmal anrufen, mal sehen was er diesmal sagt!! Nochmal dankeschön!!!:D


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    Radler


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  • | 01.09.2004 13:45

Juhuuuuu es ist da!!!!!:applaus: Jetzt kann ich wieder Auto fahren!!!!!:D
Noch mal DANKE an alle:D Liebe Grüße

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